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Dienstleistungen rund ums GA.

Rund um das General-Abo bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen an. Sie können Ihr GA hinterlegen, wenn Sie es eine längere Zeit nicht benötigen. Und auch im Verlustfall oder wenn Sie Ihr GA vergessen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

GA hinterlegen.

Wenn Sie Ihr GA eine gewisse Zeit lang nicht benötigen, können Sie es für mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage am Schalter hinterlegen. Während der Geltungsdauer kann Ihr GA höchstens 30 Tage lang hinterlegt werden. Für die hinterlegten Tage erhalten Sie einen SBB Gutschein. Für jede Hinterlegung bezahlen Sie 10 Franken. Bis drei Tage vor dem Hinterlegungs- und bis drei Tage nach dem Bezugstag gilt die Hinterlegungskarte als temporärer Ersatz für Ihr GA. Eine Hinterlegung von GA-Plus Familia Kind, GA-Plus Familia Jugend, vom übertragbaren GA oder vom Hunde-GA ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie bei grenzüberschreitenden Angeboten ab der Schweiz, dass Sie für den Erhalt der GA-Ermässigung Ihre Original-Plastikkarte oder Ihr Übergangs-Abo vorweisen müssen.

GA ersetzen.

Falls Ihr GA abhanden kommt oder beschädigt wird, erhalten Sie mit einem gültigen Ausweis am nächsten Schalter gegen eine Gebühr von 30 Franken ein Ersatz-GA. Das bei Verlust gelöste Ersatz-GA kann nicht hinterlegt und auch nicht vorzeitig gekündigt und rückerstattet werden.

GA vergessen.

Wenn Sie Ihr GA zuhause oder im Büro vergessen haben, stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr von 5 Franken und bei Vorweisen eines amtlichen Ausweises an jedem bedienten Bahnhof ein temporäres GA für einen Tag aus.

GA versichern.

Für ungetrübte Reisefreuden: Der Schutzbrief des öffentlichen Verkehrs.

GA kündigen.

Ihr abonniertes GA können Sie 4 Monate nach dem ersten Geltungstag kündigen. Für eine Kündigung senden Sie bitte Ihre Originalkarte und allfällig ausgestellte Ersatzkarten mit eingeschriebenem Brief an: SBB Contact Center, GA-Service-Center, Postfach, 3900 Brig. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt der Poststempel des eingeschriebenen Briefs.

GA erstatten.

Benötigen Sie Ihr GA im Jahrespreis nicht mehr, können Sie das GA zurückgeben. Für den ersten Geltungsmonat werden Ihnen 23 Prozent und für jeden weiteren Monat sieben Prozent vom Kaufpreis verrechnet.

 

Produkt- und Preisänderungen vorbehalten.