Ab 11. Dezember dürfen alle nur noch mit Billett einsteigen.
Die steigenden Fahrgastzahlen und die teilweise kurzen Fahrzeiten haben zur Folge, dass unsere Zugbegleiterinnen und -begleiter nicht mehr alle Reisenden kontrollieren können. Dadurch entgehen der SBB jedes Jahr Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich.
Heute reisen täglich rund 1 Million Personen mit der SBB. Davon kaufen nur 2000 Personen einen Fahrausweis im Zug. In den letzten Jahren hat diese Anzahl stetig abgenommen. Deshalb werden wir ab dem Fahrplanwechsel vom 11. Dezember 2011 keine Billette mehr in den Zügen verkaufen.
Bei der Billettkontrolle ab 11. Dezember.
Falls Sie nach dem 11. Dezember 2011 bei einer Kontrolle kein gültiges Billett vorweisen können, bezahlen Sie neben dem Fahrpreis einen Zuschlag von mindestens 90 Franken. Strecken- oder Klassenwechsel sind jedoch auch in Zukunft ohne Zuschlag erhältlich. Ebenso können Sie ein vergessenes GA oder Halbtax weiterhin nachträglich am Schalter vorweisen (Gebühr 5 Franken).
Um Härtefälle und Konflikte möglichst zu vermeiden, sind verschiedene Ausnahmen vorgesehen.
- Im allgemeinen Personentarif sind klar definierte Einzelfälle (z.B. Gruppen, Menschen mit Behinderung, Familien) festgehalten, bei denen auf die erhöhten Zuschläge verzichtet wird. Dazu gehören auch die Fälle von «Abo vergessen» (wie bis anhin 5 Franken Servicegebühr).
- Zudem kann das Zugpersonal in weiteren begründeten Einzelfällen auf den erhöhten Zuschlag verzichten und stattdessen mit einem Servicezuschlag von 10 Franken ein Billett verkaufen (z.B.:Touristen, internationaler Personenverkehr, Irrfahrt).
Lösen Sie Ihr Billett in Zukunft also vor dem Einsteigen – ganz bequem:
- mit der SBB Mobile App auf Ihrem Handy
- online im SBB Ticket Shop
- am Billettautomaten
- am Billettschalter im Bahnhof (Öffnungszeiten)
Gute Fahrt und eine schöne Weihnachtszeit wünscht Ihnen Ihre SBB.
Mehr Informationen zu Reisen ohne gültigen Fahrausweis.

