Fundbüro.
Wenn Sie im Zug oder am Bahnhof einen Gegenstand verloren haben, besteht die Möglichkeit, dass dieser von uns wiedergefunden oder von einem ehrlichen Finder abgegeben wird. Für liegengebliebene Gegenstände können Sie übers Internet, per Telefon oder an jedem Schalter eine Verlustmeldung aufgeben. Für wiedergefundene Gegenstände bezahlen Sie eine Rückgabegebühr.
Verlustmeldung.
Wenn Sie Ihre Verlustmeldung im Internet aufgeben, ist diese für Sie kostenlos. Bei der Aufgabe über den Rail Service (0900 300 300 CHF 1.19/Min. vom Schweizer Festnetz.) oder am Schalter werden Ihnen dafür CHF 15.– verrechnet.
- Neue Verlustmeldung erstellen.
- Bestehende Verlustmeldung bearbeiten.
- Selber wiedergefundenen Gegenstand melden.
Bitte füllen Sie das Online-Formular mit allen verfügbaren Informationen zum verlorenen Gegenstand aus: Behältnis (Plastiksack, Rucksack etc.), genaue Beschreibung des vermissten Gegenstands, genauer Inhalt von Koffern und Taschen etc., Verlustdatum, Zugnummer und befahrene Strecke.
Falls Ihr Gegenstand in einem Zug nach Deutschland verloren ging, bitten wir Sie, zusätzlich zur Verlustmeldung in der Schweiz eine zweite Meldung bei der Deutschen Bahn zu machen.
Suchauftrag.
Falls Sie einen für Sie wichtigen oder wertvollen Gegenstand in einem SBB Fernverkehrszug mit Zugbegleiter oder an einem bedienten Bahnhof verloren haben, empfehlen wir Ihnen die Aufgabe eines Suchauftrags, telefonisch (nur mit Kreditkarte) oder am Schalter für eine Gebühr von CHF 50.–. Über den Stand der Suche informieren wir Sie innerhalb von vier Stunden. Für wiedergefundene Gegenstände bezahlen Sie eine Rückgabegebühr.
Rückgabegebühr.
Wenn wir Ihren Gegenstand wieder finden, bezahlen Sie eine Rückgabegebühr.
| Mit General-Abo | CHF 5.– pro Gegenstand | ||
| Mit Halbtax-Abo | CHF 10.– pro Gegenstand | ||
| Mit persönlichem Jahresstrecken- oder Verbundabonnement | CHF 10.– pro Gegenstand | ||
| Ohne eines der genannten Abos | CHF 20.– pro Gegenstand | ||
| Versand des Fundgegenstandes ins Ausland | CHF 50.– pro Gegenstand plus Versandkosten | ||
| Änderung des Abholbahnhofes nach Avisierung | CHF 10.– pro Gegenstand | ||
Verwertung von nicht vermittelten Fundgegenständen.
Nicht vermittelte Fundgegenstände werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist der Firma fundsachenverkauf.ch GmbH übergeben und öffentlich verwertet. Über den Verkauf der Fundsachen und kommende Versteigerungen informieren Sie sich bitte unter www.fundsachenverkauf.ch.
Nächste öffentliche Versteigerung von Fundgegenständen:
Samstag, 4. Mai 2013, in Chur Stadthalle, innerhalb Ausstellung HIGA (Nähe Brambrüesch-Bahn)
Zeiten: 16.00 – 18.00 Uhr und 19.00 – 21.00 Uhr
Beteiligte Transportunternehmen.
Folgende Schweizer Transportunternehmen beteiligen sich am Fundservice:
- Schweizerische Bundesbahnen SBB
- Aare Seeland mobil
- Baselland Transport AG (BLT)
- BLS AG
- Transports publics de la région lausannoise (TL)
- Jungfraubahnen
- Matterhorn Gotthard Bahn (MGB)
- Rhätische Bahn (RhB)
- Sihltal Zürich Uetliberg Bahn (SZU)
- Südostbahn (SOB)
- THURBO
- Transports régionaux neuchatelois (RVT + CMN)
- Zentralbahn AG
Verlustmeldung aufgeben.
Wenn Sie im Zug oder am Bahnhof einen Gegenstand verloren haben, besteht die Möglichkeit, dass dieser von uns wiedergefunden oder von einem ehrlichen Finder abgegeben wird. Für liegengebliebene Gegenstände können Sie übers Internet, per Telefon oder an jedem Schalter eine Verlustmeldung aufgeben. Über den Stand der Suche informieren wir Sie via SMS, E-Mail oder Brief nach vier und nach zehn Tagen. Falls Sie einen für Sie wichtigen oder wertvollen Gegenstand in einem SBB Fernverkehrszug mit Zugbegleiter oder an einem bedienten Bahnhof verloren haben, empfehlen wir Ihnen die Aufgabe eines Suchauftrags (telefonisch oder am Schalter für eine gebühr von CHF 50.-). Über den Stand der Suche informieren wir Sie innerhalb von vier Stunden. Für wiedergefundene Gegenstände bezahlen Sie eine Rückgabegebühr.
Preis- und Produktänderungen vorbehalten.

