Internationaler Verkehr
Regelungen im internationalen Eisenbahnverkehr.
Entschädigung bei Verspätung.
Ab 13. Dezember 2009 führt die SBB die europäischen Rückerstattungsvorgaben bei Verspätungen im grenzüberschreitenden Verkehr ein. Ab 60 Minuten Verspätung werden 25 Prozent des Fahrpreises rückerstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent.
Bei TGV-Verbindungen wird ab 30 Minuten Verspätung 25% des Fahrpreises, ab 120 Minuten die Hälfte des Fahrpreises rückerstattet. Betroffene Fahrgäste erhalten einen Reisegutschein, der an jedem Bahnhof in Bargeld umgetauscht werden kann.
Die Entschädigung wird mit einem Formular beantragt, das durch das Zugpersonal verteilt oder durch die Verkäufer abgegeben wird.
Für Passangebote (z.B. InterRail, Eurail etc.) gelten spezielle Entschädigungsbedingungen.
Haftungsausschluss.
Die SBB ist von ihrer Haftung befreit, wenn der Schaden auf ein Verschulden des Reisenden zurückzuführen ist oder auf Umständen beruht, die die SBB nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (Naturereignis, Personenunfall, Einfluss Dritte, etc.).
Vorgehen bei Anschlussbruch.
Verpasst der Fahrgast bei Ankunft in der Schweiz den letzten im Fahrplan vorgesehenen Anschluss, dann tritt folgendes Vorgehen in Kraft.
Sie finden hier eine Liste aller Kundendienste der verschiedenen Bahnen in Europa.

