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Reisegepäck

Ihr Reisegepäck nimmt Schaden.

Auch der Transport von Reisegepäck in der Schweiz ist geregelt. Die Kundinnen und Kunden haben bei einem «Schadenfall» auf folgende Leistungen Anrecht:


Transport von Fahrrädern in der Schweiz.

Sobald ein Fahrrad innerhalb der Schweiz mit der SBB versendet wird, ist eine Versicherung à CHF 1000.– eingeschlossen. Diese kann bis zum Betrag von CHF 10 000.– erhöht werden. Die Elvia bezahlt im Schadenfall den Zeitwert des Fahrrads und richtet sich dabei nach den aktuellen Haftpflichtbestimmungen. Das bedeutet, im Kaufjahr erfolgt keine Abschreibung, im zweiten Jahr eine Reduktion von 20 % des Kaufpreises.


Transport von Reisegepäck und Fahrrädern von und nach dem benachbarten Ausland.