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Reisen ohne gültigen Fahrausweis. Haben Sie ein Billett gelöst?

Liebe Fahrgäste, bitte lösen Sie Ihren Fahrausweis, bevor Sie in den Zug steigen. Dies wird ab 11. Dezember 2011 für die Benützung der meisten Verkehrsmittel im öffentlichen Verkehr der Schweiz vorausgesetzt. Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen nach dem 11. Dezember 2011 neben dem Fahrpreis einen erhöhten Zuschlag.

Billettpflicht vor Reiseantritt gilt für die Benützung aller Züge der SBB.

Die wesentlichen Änderung ab 11. Dezember 2011 betrifft den Fernverkehr. Mit dem heutigen Kontrollsystem im Fernverkehr können aufgrund der steigenden Nachfrage und der vielfach kurzen Fahrzeiten zwischen den Halten je länger je weniger alle Fahrgäste kontrolliert werden. Deshalb haben viele Kundinnen und Kunden gar keine Möglichkeit mehr, ein Billett im Zug zu lösen. Dadurch entgeht der SBB ein zweistelliger Millionenbetrag. Würde die SBB auf dieses Geld verzichten, müssten die Billettpreise künftig noch stärker erhöht werden.

Deshalb gilt neu auch für den Fernverkehr, was heute bereits im Regionalverkehr und Nahverkehr gilt: Das Billett muss vor dem Reiseantritt gekauft werden. Diese Tarifbestimmung gilt auch für die internationalen Züge auf dem Schweizer Streckenabschnitt.

Die SBB-Züge mit Billettpflicht vor Reiseantritt sind aussen mit dem Piktogramm gekennzeichnet.

Reisende ohne gültigen Fahrausweis.

Als Reisender ohne gültigen Fahrausweis gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen kann. Reisende ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen neben dem Fahrpreis einen erhöhten Zuschlag. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie keine Zeit hatten, ein Billett zu lösen oder ob Sie das Billett nicht mehr finden. Zudem werden Ihre Personalien elektronisch erfasst und bleiben während mindestens zweier Jahre registriert. Der Fahrpreis und der Zuschlag werden in Rechnung gestellt.

Sie finden alle Details im Allgemeinen Personentarif.

Ausnahmen bei der Anwendung der erhöhten Zuschläge?

Ausnahmen bei der Anwendung der erhöhten Zuschläge sind für Behinderte, Kinder und Gruppen vorgesehen. Ebenso werden Reisende, welche ihr persönliches Abo vergessen haben, kulant behandelt (wie bis anhin 5 Franken Servicezuschlag).

Unterschied Regional- und Fernverkehr.

Im Fernverkehr (IC, ICN, IR und internationale Züge) ist es weiterhin möglich, ohne Zuschlag einen Klassen- oder Streckenwechsel im Zug zu lösen. Der Mindestpreis für einen Klassenwechsel beträgt CHF 10.–. Im Regionalverkehr (RE, R, S, SN) ist dies ausgeschlossen.

Anwendung der erhöhten Zuschläge bei Reisenden ohne gültiges Billett.

Bei diesen Zuschläge wird unterschieden, ob es sich um einen ungültigen oder teilgültigen Fahrausweis handelt. Zudem erhöhen sich die Zuschläge im 2. und 3. Fall.

Reisende mit teilgültigem Fahrausweis.

Als Reisende mit teilgültigem Fahrausweis gelten:

  • Im Regionalverkehr
    - Fehlender Klassenwechsel
    - Fehlender Streckenwechsel, bzw. abweichende Strecke (jedoch gleiche Abgangs− und Bestimmungsstation − resp. Abgangs− und Bestimmungszone; anderer, direkter und vergleichbarer Weg)
  • überall
    - Fehlender oder falscher Zuschlag (z.B. Nachtzuschlag)
    - Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung)
    - Falsche Verkehrsmittelwahl auf Teilstrecke (z.B. Bern − Zürich Enge via Zürich HB, Teilstrecke in Zürich wird mit dem Tram zurückgelegt)

Zuschläge für Reisende mit teilgültigem Fahrausweis:

1. FallCHF 70.–
2. FallCHF 110.–
ab 3. Fall
CHF 140.–
  

Reisende mit ungültigem Fahrausweis.

Als Reisender mit ungültigen Fahrausweis gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen Fahrausweis vorweisen kann.

Zuschläge für Reisende mit ungültigem Fahrausweis:

1. FallCHF 90.–
2. FallCHF 130.–
ab 3. FallCHF 160.–
  

Zusätzliche Kosten.

In folgenden Fällen können zusätzliche Kosten anfallen:

Zahlungserinnerung+CHF 40.–
Missbrauch+CHF 100.–
Fälschung+CHF 200.–
Nachforschung nach richtigen Personalien/Adressen je 1/4 Std.+CHF 25.–
Betreibungen und Strafanträgeje +CHF 50.–
  

Preis- und Produktänderungen vorbehalten.