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Internationaler Verkehr.

Reisen Sie in aller Ruhe auch ins Ausland. Mit einem Anruf an das SBB Call Center Handicap mindestens 48 Stunden vor Zugsabfahrt können Sie Hilfe  beim Ein-und Aussteigen aus dem Zug in zahlreichen europäischen Bahnhöfen anfordern. Wenn Sie blind oder sehbehindert sind oder im Rollstuhl reisen, haben Sie Anspruch auf spezielle Ermässigungen.

Reservation der Ein- und Ausstiegshilfe im Ausland.

Rufen Sie das SBB Call Center Handicap unter der kostenlosen Nummer 0800 007 102 (+41 225 78 44 aus dem Ausland) mindestens 48 Stunden vor Antritt Ihrer Reise ins Ausland an. Unsere Mitarbeitenden werden Ihnen alle notwendigen Informationen für Ihre Zugreise ins Ausland zur Verfügung stellen und die Ein – und Ausstiegshilfe reservieren. Bevor Sie uns anrufen, reservieren Sie einen Platz (im Bahnhof oder über Rail Service unter der Nummer 0900 300 300, CHF 1.19/min. vom Schweizer Festnetz). Neben den üblichen Daten müssen Sie dem SBB Call Center Handicap auch die auf Ihrer Reservation aufgeführte Platz- und Wagennummer mitteilen. Für den TGV ist die Platzreservation obligatorisch.

Ermässigungen und Vergünstigungen.

Wenn Sie blind oder sehbehindert sind oder im Rollstuhl reisen, haben Sie Anspruch auf spezielle Ermässigungen im internationalen Bahnverkehr der meisten europäischen Länder.

Dank der «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» können Sie unentgeltlich einen Begleiter oder einen Blindenhund oder beide mit sich führen. Um von dieser Vergünstigung profitieren zu können, kaufen Sie zusätzlich zu Ihrem persönlichen Billett einen «unentgeltlichen internationalen Fahrausweis» für die Strecke ab einem Schweizer Bahnhof (Ermässigung von 100% für die «Begleitperson für Blinde», den «Blindenhund» oder «die Begleitperson für Reisende im Rollstuhl»). Sie müssen immer zusammen mit der Begleitperson oder dem Blindenhund reisen.

Die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung ist für internationale Fahrausweise, die in der Schweiz erworben wurden, und Direktverbindungen (von einem Schweizer Bahnhof zu einem Bahnhof im Ausland und umgekehrt ohne Umsteigen) und ausschliesslich für Blinde und Reisende im Rollstuhl gültig. Die Karte muss mit einem Selbstkleber Tarif TCV 710 (internationaler Verkehr) versehen sein.

Wenn ein Verkehrsunternehmen Marktpreise anwendet, entfällt der internationale Tarif TCV 710. Die Preise und Ermässigungen (für Blinde, Sehbehinderte und Reisende im Rollstuhl) werden direkt vom jeweiligen Verkehrsunternehmen definiert. Für Reisen mit der CityNightLine bitten wir Sie, die speziellen Bestimmungen unter www.citynightline.ch nachzulesen.

Weitere Informationen: Rail Service 0900 300 300 (CHF 1.19/min. vom Schweizer Festnetz) oder am Bahnhofschalter.

Gepäck.

In der Regel umfasst die Reservation der Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus dem Zug auch im Ausland nicht den Transport des mitgeführten Gepäcks. Die Hilfe wird gewährleistet, wenn der/die Reisende in der Lage ist, das eigene Reisegepäck selbständig mitzuführen. Wenn Sie mit viel Gepäck reisen, empfehlen wir Ihnen, auch den Gepäckdienst im Voraus zu reservieren.

Mehr Informationen unter: www.sbb.ch/gepaeck.

Behinderte Personen aus dem Ausland Richtung Schweiz.

Die Ausweisdokumente für behinderte Reisende, die im Ausland ausgestellt werden, geben keinerlei Anspruch auf Ermässigungen in der Schweiz. Behinderten Reisenden aus dem Ausland wird empfohlen, ermässigte internationale Fahrausweise für Blinde, Sehbehinderte und Reisende im Rollstuhl im Herkunftsland zu erwerben. Sie können damit von den Ermässigungen aufgrund des entsprechenden Ausweisdokuments für Behinderte profitieren.

Kontakt  

SBB Call Center Handicap 
0800 007 102 
Gratis in der Schweiz 
(von 6-22 Uhr) 

Direktwahl aus dem Ausland: 
+41 (0)51 225 78 44

mobil@sbb.ch