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Billettpflicht im Fernverkehr.

Die öV-Branche hat sich Mitte Juni entschieden, per 11. Dezember 2011 auch im Fernverkehr die Billettpflicht einzuführen. Wie bereits jetzt im Regional- und städtischen Verkehr üblich, müssen die Kundinnen und Kunden künftig auch im Fernverkehr ihre Billette vor Reiseantritt lösen – wer ohne gültiges Billett reist, bezahlt neben dem Fahrpreis einen Zuschlag von mindestens 90 Franken.

Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV), die Personal- und Kundenvertreterinnen und  -vertreter sowie die SBB haben kundenfreundliche Umsetzungslösungen für die Billettpflicht im Fernverkehr festgelegt. So können z.B. Klassen- und Streckenwechsel weiterhin ohne Zuschlag im Zug gelöst werden

Die Detailausgestaltung der Billettpflicht sieht wie folgt aus: 

  • Klassenwechsel können weiterhin ohne Gebühr  im Zug gekauft werden. Der Mindestpreis steigt jedoch im Fernverkehr von 5 auf 10 Franken.  
  • Streckenwechsel können wie heute ohne Servicezuschlag im Zug gelöst werden.
  • Wer sein persönliches Abo vergisst, bezahlt nach wie vor nur 5 Franken.

Dank Online- und MobileTicket nie ohne Billett im Zug.

Als Kunde und Nutzer von SBB Businesstravel haben Sie und Ihre Mitarbeitenden einen entscheidenden Vorteil: Sie lösen Ihr Billett über SBB Businesstravel bequem am Arbeitsplatz und drucken dieses auch gleich selber aus. Oder Sie nutzen SBB Mobile Business und kaufen Ihre Fahrausweise direkt über Ihr Smartphone – bis kurz vor Abfahrt des Zuges.