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Grundlagen Netzzugang.

Das Bundesamt für Verkehr erteilt den Unternehmen die Bewilligung zur Nutzung des Schweizer Schienennetzes. Grundlagen für diese Bewilligung sind die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes (EBG) und der Netzzugangsverordnung (NZV) vom 25. November 1998. Die wichtigsten Bestimmungen in Kurzform:

  • Die Eisenbahnverkehrsunternehmung welche einen Netzzugang wünscht, hat ihren Sitz in der Schweiz oder der Europäischen Union.
  • Der Netzzugang von Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz oder der EU richtet sich nach den jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen.
  • Das Unternehmen besitzt eine Konzession oder eine Lizenz zum Führen von Zügen gemäss Eisenbahngesetz (EBG).
  • Die finanziellen Grundlagen sind gesichert.
  • Es besteht ein Versicherungsschutz von mindestens 100 Millionen Schweizer Franken pro Schadensfall.
  • Qualifiziertes Personal gewährleistet den sicheren Betrieb.
  • Die Fahrzeuge entsprechen den gesetzlichen Anforderungen für einen sicheren Bahnbetrieb.
  • Es muss garantiert sein, dass die Sicherheitsbestimmungen der befahrenen Strecken eingehalten werden.

Unser Ziel.

Wir sorgen für transparente Netzzugangsbedingungen.
Unsere Hauptaufgaben: Netzzugangsbedingungen publizieren, Redaktion und Veröffentlichung des Network Statements, Netzzugangsvereinbarungen abschliessen, Belieferung der EVU mit Vorschriften.

Unsere Dienstleistungen.

Beratung in Netzzugangsfragen, Vertragsmanagement im Netzzugang.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Infrastruktur SBB.

Netzzugangsvereinbarung (Muster).