Konzernleitung.
Die unten stehende Aufstellung gibt Aufschluss über die Zusammensetzung der Konzernleitung, die Funktionen der einzelnen Mitglieder, ihre Nationalität und das Jahr ihrer Berufung in die Konzernleitung. Zudem enthält sie Angaben zur beruflichen Laufbahn und Ausbildung, das Geburtsjahr, weitere Tätigkeiten und Interessenanbindungen wie Mandate in wichtigen Unternehmen, Organisationen und Stiftungen, ständige Funktionen in wichtigen Interessengruppen sowie amtliche Funktionen und politische Mandate.
Andreas Meyer (1961, CH)
Vorsitzender der Konzernleitung (seit 2007).
Lic. iur., Rechtsanwalt, MBA INSEAD Fontainebleau (Frankreich), zuvor Rechtskonsulent/Projektleiter ABB Schweiz, Baden, Geschäftsführer Babcock Rohrleitungsbau GmbH, Oberhausen/Bitterfeld (D) und zuletzt bei der Deutschen Bahn AG als Vorsitzender der Konzernleitung der DB Stadtverkehr GmbH und Mitglied der Geschäftsführung der DB Personenverkehr GmbH sowie Mitglied des Executive Boards der Deutschen Bahn AG.
Andere Mandate:
- Verband öffentlicher Verkehr (VöV), Vorstandsmitglied
- Gemeinschaft der europäischen Bahnen (CER), Mitglied des Management Committee
Philippe Gauderon (1955, CH)
Leiter Infrastruktur (seit 2009).
Lic. iur., Rechtsanwalt. Zuletzt Tätigkeit als Leiter Operating sowie stellvertretender Divisionsleiter Personenverkehr. Bei der SBB seit 1996. Zuvor Vizedirektor des Bundesamtes für Verkehr (BAV).
Verwaltungsrats- und andere Mandate:
- ÖBB-Infrastruktur AG, Wien, Mitglied des Aufsichtsrates
- BLS Netz AG, Bern
Jeannine Pilloud (1966, CH)
Leiterin Personenverkehr (seit 1. April 2011).
Dipl.-Arch. ETHZ, Henley Management College/INSEAD; London Master of Business Administration (MBA). Zuletzt Tätigkeit als Senior Vice President, ICT Operations/Region Westeuropa bei T-Systems International GmbH.
Nicolas Perrin (1959, CH)
Leiter Güterverkehr (seit 2008).
Diplomierter Bauingenieur ETH Zürich. Zuvor Leiter des Geschäftsbereichs International und stellvertretender Divisionsleiter (SBB Cargo AG), ab August 2007 interimistischer Leiter SBB Cargo. Bei der SBB seit 1987.
Jürg Stöckli (1969, CH)
Leiter Immobilien seit 1. Dezember 2010.
Lic. iur., Fürsprecher, Executive MBA Universität St. Gallen. Zuletzt Tätigkeit als Chief Operating Officer der Privera AG. Vor 2007 Leiter Recht und Beschaffung und Mitglied der Geschäftsleitung von SBB Immobilien.
Georg Radon (1958, CH)
CFO (seit 2008).
Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule Zürich (HWV), Swiss Certified Controller am Institut für Betriebsökonomie Zürich sowie Advanced Management Program an der Harvard Business School in Boston. Zuletzt Tätigkeit als Group Chief Financial Officer und Mitglied der Konzernleitung von SR Technics in Zürich/Kloten.
Markus Jordi (1961, CH)
Leiter Personal (seit 2007).
Lic. iur. Zuvor Tätigkeit als Leiter Human Resources Schweiz der Basler Versicherungen und Mitglied der Direktion sowie ab 2006 als Leiter Corporate Human Resources der Bâloise Holding.
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen.
Die Mitglieder der Konzernleitung sind aufgrund ihrer Funktion in verschiedenen Verwaltungsräten von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der SBB tätig.
Weitere Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sind unter den einzelnen Mitgliedern der Konzernleitung aufgeführt.
Managementverträge.
Die SBB oder ihre Konzerngesellschaften haben per Stichtag 31. Dezember 2010 keine Managementverträge mit Gesellschaften oder natürlichen Personen ausserhalb des Konzerns abgeschlossen.
Organisation und Aufgaben der Konzernleitung.
Die Konzernleitung besteht aus dem CEO, den Leitern der Divisionen Infrastruktur, Personenverkehr, Güterverkehr, Immobilien sowie der Konzernbereiche Personal und Finanzen.
Der CEO steht der Konzernleitung vor und ist gegenüber dem Verwaltungsrat verantwortlich für den Gesamterfolg des Unternehmens. Die Mitglieder der Konzernleitung sind ihm unterstellt. Der CEO führt zudem direkt auch die Leiter der Konzernbereiche (Kommunikation, Informatik, Unternehmensentwicklung,Sicherheit und Konzernrechtsdienst). Die interne Revision ist direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrats zugeordnet.
Auf Antrag des CEO hat der Verwaltungsrat im Rahmen der 2010 durchgeführten Revision des Organisationsreglements die Mechanik der Gremienentscheide verankert: Entscheide in der Konzernleitung und in den Divisionen werden im Gesamtgremium gefällt (Gremienentscheide). Damit wird dem Geschäftsmodell Rechnung getragen, der Einbezug der Fachführungsfunktionen sichergestellt und der kulturelle Wandel unterstützt.
Die Konzernleitung führt die gesamten Geschäfte der SBB, soweit sie nicht nach Massgabe des Organisationsreglements dem Verwaltungsrat vorbehalten sind. Die Konzernleitung hatihrerseits einen Teil ihrer Aufgaben durch die Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung (GZO) an die Divisionen und Bereiche delegiert.
Die Konzernleitung tritt in der Regel alle 14 Tage zu einer Sitzung zusammen. An den Sitzungen nehmen der Leiter Kommunikation sowie die Leiter Informatik und Unternehmensentwicklung mit beratender Stimme teil. Bei Bedarf werden weitere Kader- und Fachleute beigezogen. Entscheide der Konzernleitung erfolgen nach dem Mehrheitsprinzip. Bei Stimmengleichheit hat der CEO den Stichentscheid.
Der CEO informiert den Verwaltungsratspräsidenten über Geschäfte, in denen er durch die Konzernleitung überstimmt worden ist. Bei Entscheiden der Konzernleitung, welche das zuständige Konzernleitungsmitglied in einer wesentlichen Frage in die Minderheit versetzt, hat dieses das Recht, den Entscheid der Konzernleitung zusammen mit dem CEO dem Verwaltungsratspräsidenten vorzutragen. Der Verwaltungsratspräsident entscheidet in solchen Fällen unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Verwaltungsrates abschliessend.
Über die Verhandlungen der Konzernleitung wird ein Protokoll geführt, das die Beschlüsse festhält. Jedes Mitglied der Konzernleitung ist befugt, seine allfällig von einem Entscheid abweichende Position im Protokoll vermerken zu lassen. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden der Konzernleitung und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Es ist von der Konzernleitung zu genehmigen.
Der Verwaltungsratspräsident erhält die Sitzungseinladung und eine Kopie des Protokolls.

