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Genehmigung von Bauarbeiten/Projekten, die an das Bahnareal angrenzen (Art. 18m EBG).

Alle Eingriffe und Arbeiten in der Nähe des Bahnareals bzw. der Bahnanlagen unterliegen der Bewilligungspflicht durch die SBB. Davon betroffen sind Bau-, Abriss-, Umbau- und Renovationsprojekte an Gebäuden, Verlegung von Leitungen, Kabeln und Kanalisationen neben oder unter den Gleisen, Errichten von Mobiltelefonantennen, Ausrüstungen (technischer Schrank usw.) und Zäunen, Pflanzen von Bäumen usw. mit oder ohne Plangenehmigungsverfahren. 

Sowohl mit als auch ohne Planauflage dürfen die Bauarbeiten erst nach Bewilligung durch die SBB aufgenommen werden. Grund dafür ist die Betriebssicherheit. 

Informationen zum Bewilligungsgesuch zuhanden der SBB

Grundsätze

Grundsätze.

Im Planauflageverfahren durch Dritte erstellt die SBB nach abgeschlossener Prüfung des Bewilligungsgesuchs eine Stellungnahme kraft Art. 18m Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG, SR 742.101). Die Auflagen der SBB sind integraler Bestandteil der Baubewilligung. 

Die Zustimmung der SBB gemäss Art. 18m EBG kann vor, während oder spätestens nach Planauflage eingeholt werden, wobei die zuständige Behörde die Baubewilligung erst erteilen kann, wenn die Bewilligung der SBB vorliegt. Es versteht sich von selbst, dass die Bauarbeiten bis dahin nicht beginnen können. 

Arten von SBB-Anlagen

Arten von SBB-Anlagen: Bahnkörper und Hochspannungsleitungen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die SBB bei den Bahnanlagen auch Strom transportiert und Freiluftleitungen für Hochspannungsstrom betreibt, die sich teilweise ausserhalb des eigentlichen Bahnbereichs befinden. 

Alle Projekte, die sich weniger als 50 Meter von Grundstücken und Freiluftleitungen der SBB befinden, müssen uns zur Bewilligung eingereicht werden.

Prüfung und Fristen

Prüfung und Fristen.

Die vollständigen Projektunterlagen müssen uns zur Prüfung und Bewilligung unterbreitet werden. Sie werden intern allen betroffenen SBB-Diensten zur Stellungnahme vorgelegt. Die diesbezügliche Frist beträgt im Prinzip 4 Wochen. Nach erfolgter Prüfung erstellt der SBB-Geschäftsbereich Erwerb und Verkauf aufgrund der internen Meinungsabgaben unsere offizielle Stellungnahme. 

Die Bauherrschaft kann auch während der Vorprojektphase mit uns Kontakt aufnehmen. Er bleibt aber verpflichtet, uns auch das Schlussprojekt zur Bewilligung einzureichen.

Inhalt des Gesuchs

Inhalt der Unterlagen.

Dokumente:
Im Rahmen des Planauflageverfahrens stützt sich die Prüfung der SBB auf diejenigen Unterlagen, die auch der zuständigen Behörde für die Beantragung der Baubewilligung eingereicht werden. 

Je nach Projektart (Gebäude, Kanalisation, Antenne usw.) und -komplexität, behält sich die SBB das Recht vor, zusätzliche Dokumente zu verlangen, wie z.B.:

  • Angaben zur Ausbruchsicherung
  • Berechnungsunterlagen
  • Arbeitsmethoden
  • Profilzeichnung mit Bahnanlagen
  • Arbeitsplanung
  • Art der Leitungen
  • Verwendetes Material
  • Angaben zu Durchmesser, Tiefe und Abstand von den Bahnanlagen
  • Baumaschinen
  • NISV-Bericht (für Antennen)


Mindestabstände:

Die Mindestabstände zu angrenzenden Grundstücken (SBB) sind den kommunalen Baureglementen zu entnehmen. Ausnahme: Bei Stromtransportleitungen und Baureserven für Bahnprojekte (zusätzliches Gleis, Lärmschutzwand usw.) werden die Mindestabstände entsprechend angepasst. 

 Normen und Reglemente:

  • Im Bereich des Bauprojekts geltende Normen und Reglemente 
  • Namentlich die Zonenpläne, Baureglemente, die Lärmschutzverordnung (LSV), Störfallverordnung (StFV), Leitungsverordnung (LeV), Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und deren Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB), die VSS-Normen usw.  

Vorbehalten bleiben die Normen und Weisungen der SBB, die nach Prüfung mit der Stellungnahme kommuniziert werden.

Kontakt SBB

Kontakt SBB.

Ansprechpartner für die Genehmigung von Projekten Dritter ist bei der SBB der Geschäftsbereich Erwerb und Verkauf der Division Immobilien.

Die Projektunterlagen sind der SBB an folgende Adresse zuzustellen: 

Westschweiz und Oberwallis: 
SBB Erwerb und Verkauf – Region West, Postfach 345, 1001 Lausanne

Zentralschweiz: 
SBB Erwerb und Verkauf – Region Mitte, Frohburgstrasse 10, Postfach 1726, 4601 Olten

Ostschweiz: 
SBB Erwerb und Verkauf – Region Ost, Kasernenstrasse 95-97, Postfach, 8021 Zürich

Tessin: 
SBB Erwerb und Verkauf – Filiale Tessin, Viale Stazione, 6500 Bellinzona