Mit der kostenlosen Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) können Sie unter anderem eine Begleitperson gratis im Zug mitnehmen. Am 1. Januar 2022 startet die Integration der Begleiterkarte in den SwissPass.
Die aktuelle grüne Begleiterkarte auf Papier bleibt bis Ende 2022 gültig. Anschliessend wird nur noch die Begleiterkarte auf dem SwissPass akzeptiert. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die Umstellung der Begleiterkarte auf den SwissPass.
Bevor Sie eine neue Begleiterkarte bestellen.
Die Umstellung der Begleiterkarte von der Papierform auf den SwissPass erfolgt kantonal gestaffelt. Bevor Sie eine neue Begleiterkarte oder eine Ersatzkarte für Ihre bestehende beantragen, prüfen Sie deshalb bitte, ob Ihr Wohnkanton bereits umgestellt ist.
Bietet Ihr Wohnkanton zum Zeitpunkt der Bestellung die Begleiterkarte noch nicht auf dem SwissPass an, beantragen Sie die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung bei Ihrem Wohnkanton. Sie erhalten diese dann noch auf Papier.
Sie beantragen die Begleiterkarte nur noch einmal und behalten Sie danach. Eine Erneuerung ist nicht notwendig.
Wenn Sie bereits einen SwissPass besitzen, wird die Begleiterkarte auf Ihrem SwissPass aktiviert und Sie haben alles auf einer Karte.
Die Begleiterkarte auf dem SwissPass ist gratis.
Die Begleiterkarte ist auf den «Strecken der am Halbtax-Geltungsbereich beteiligten schweizerischen Transportunternehmen» gültig und ermöglicht Folgendes:
Gratis-Mitnahme einer Begleitperson in der Schweiz.
Gratis-Mitnahme eines Führhundes in der Schweiz.
Gratis-Mitnahme einer Begleitperson und eines Führhundes in der Schweiz.
Gratis-Mitnahme einer Begleitperson oder eines Blindenführhundes bei Fahrten von der Schweiz ins Ausland innerhalb des Tarifs TCV 710. (Wenn ein Verkehrsunternehmen Marktpreise anwendet, entfällt der internationale Tarif TCV 710. Die Preise und Ermässigungen werden direkt vom jeweiligen Verkehrsunternehmen definiert.)
Wichtige Infos zur Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung.
Die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung können Sie beantragen, wenn Sie:
auf einen Rollstuhl angewiesen, gehbehindert, blind, sehbehindert oder geistig behindert sind.
eine Begleitung brauchen, um den Öffentlichen Verkehr zu nutzen.
einen Wohnsitz in der Schweiz haben.
ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können.
Sie müssen sämtliche Kriterien erfüllen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, mit einer Begleiterkarte zu reisen:
Die Person mit einer Behinderung ist im Besitz einer Begleiterkarte und eines gültigen Fahrausweises (z.B. Billett, Tageskarte, GA oder Billett zum Halbtax): Die Begleitperson reist gratis.
Die Begleitperson ist im Besitz eines gültigen Fahrausweises (z.B. Billett, Tageskarte, GA oder Billett zum Halbtax): Die Person mit einer Behinderung und einer Begleiterkarte reist gratis.
Die Person mit einer Behinderung weist dem Zugpersonal die «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» auf dem SwissPass sowie ein gültiges Billett vor (entweder das eigene oder das der Begleitperson).
Mit der Schweizer Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung erhalten Sie im grenzüberschreitenden Bahnverkehr eine Ermässigung für Fahrten von einem Schweizer Bahnhof zu einem Bahnhof im Ausland und umgekehrt (gemäss Tarif TCV 710.) Internationale Fahrausweise erhalten Sie im SBB Contact Center unter der Nummer 0848 44 66 88 (0.08/min) oder am SBB Schalter.
Ausserdem können Sie gratis eine Begleitperson oder einen Blindenführhund in derselben Klasse mitnehmen. Dazu kaufen Sie zusätzlich zu Ihrem persönlichen Fahrausweis ein «internationales Billett ohne Preiserhebung». Dieses Billett erhalten Sie ebenfalls im SBB Contact Center oder am SBB Schalter.
Manche ausländischen Transportunternehmen wenden Marktpreise an. Auf solchen Verbindungen werden keine Ermässigungen gewährt. Informationen erhalten Sie beim SBB Contact Center oder an einem SBB Schalter.
Im Ausland wird die Schweizer Ausweiskarte für den Kauf von Fahrausweisen nicht anerkannt. Deshalb müssen Sie grenzüberschreitende Fahrausweise in der Schweiz kaufen.
Für die Hilfestellung kontaktieren Sie bitte das SBB Call Center Handicap 48 Stunden im Voraus.
Die Begleitperson reist zusammen mit Ihnen im selben Wagen und in derselben Klasse.
Die Begleitperson muss Sie auf der ganzen Strecke begleiten und Ihnen helfen können.
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