Gutschrift im Rahmen der Ablösung des GA Junior für Studierende.
Seit dem 13. Dezember 2020 ist das GA Junior für Studierende nicht mehr erhältlich.
Sobald sich das GA nach diesem Datum erneuert, wird es automatisch umgewandelt. Ist die Besitzerin oder der Besitzer zum Zeitpunkt der Abo-Erneuerung noch 25-jährig, wird es in das neu eingeführte GA für 25-Jährige umgewandelt. Ist sie oder er älter, in ein GA für Erwachsene.
Sollte das GA nicht mehr benötigt werden, besteht die Möglichkeit, das Abo auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat nach Ablauf der Mindestvertragsdauer. Die Informationen dazu sind im Kundenkonto auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster. ersichtlich.
Einmalige Kontogutschrift.
Alle Kundinnen und Kunden, die am 12. Dezember 2020 ein gültiges GA Junior für Studierende hatten, erhalten eine einmalige Gutschrift in der Höhe von 500 Franken bei einem GA 2. Klasse bzw. 850 Franken bei einem GA 1. Klasse. Dies unabhängig davon, ob das Abo per Jahres- oder Monatsrechnung bezahlt wurde. Der Betrag wurde am 14. Dezember 2020 automatisch dem SwissPass-Konto des Vertragspartners, also dem Rechnungsempfänger, gutgeschrieben und wird von der Folgerechnung abgezogen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Wird das GA nicht erneuert, wird der Betrag via Schlussabrechnung auf das Bank- oder Postkonto ausbezahlt.
FAQ Sortimentsanpassung.
Nein, diese Massnahme betrifft nur die 25- bis 30-Jährigen, die an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule studieren und im Besitz eines GA Junior für Studierende sind.
Unter 25-Jährige erhalten weiterhin das ermässigte GA Jugend bzw. das GA Jugend Familia. Für 25-Jährige, d.h. bis vor dem 26. Geburtstag, gibt es neu das GA für 25-Jährige und für über 26-Jährige das GA Erwachsene.
Zudem besteht die Möglichkeit, ein GA Duo Partner zu erwerben, wenn eine andere Person im Haushalt ein GA besitzt.
Das GA Junior für Studierende bleibt für die bezahlte Abo-Periode gültig. Bei der nächsten Erneuerung wird das Abo automatisch umgewandelt. Ist die Besitzerin oder der Besitzer zum Zeitpunkt der Abo-Erneuerung noch 25-jährig, wird es in das neu eingeführte GA für 25-Jährige umgewandelt. Ist sie oder er älter, in ein GA für Erwachsene.
Weiter besteht die Möglichkeit ein GA Duo Partner zu erwerben, wenn eine andere Person im Haushalt ein GA besitzt.
Wer 25 Jahre alt ist, profitiert vom GA für 25-Jährige.
Kundinnen und Kunden mit einem GA Jugend oder GA Jugend Familia profitieren so beim Übertritt ins Erwachsenensegment bis vor dem 26. Geburtstag von einer Ermässigung im Vergleich mit dem GA Erwachsene.
Das GA für 25-Jährige kostet mit Jahresrechnung:
1. Klasse 5450 Franken pro Jahr
2. Klasse 3360 Franken pro Jahr
Das GA für 25-Jährige kostet mit Monatsrechnung:
1. Klasse 475 Franken pro Monat
2. Klasse 300 Franken pro Monat
FAQ zur einmaligen Kontogutschrift.
Alle Kundinnen und Kunden, die am 12. Dezember 2020 ein gültiges GA Junior für Studierende besassen, erhalten einmalig eine Gutschrift im Wert von 500 Franken bei einem GA 2. Klasse bzw. 850 Franken bei einem GA 1. Klasse. Unabhängig davon, ob sie per Jahres- oder Monatsrechnung bezahlen.
Die Gutschrift wird dem Vertragspartner des Abos aufs SwissPass-Konto gutgeschrieben.
Die Gutschriften für das GA Junior für Studierende, die vom Arbeitgeber über den Businesstravel-Vertrag bezahlt werden, werden direkt der Firma ausbezahlt.
Sofern Sie am 12. Dezember 2020 ein gültiges GA Junior für Studierende besassen, profitieren Sie automatisch von der Gutschrift. Sie müssen also nichts unternehmen.
Die Gutschrift wird automatisch von der nächsten Abo-Rechnung abgezogen. Je nach Abolaufzeit kann dies bei einem GA mit Jahresrechnung bis zu einem Jahr dauern. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Ja, Sie müssen die Rechnung bezahlen. Die Gutschrift wird auf der nächsten Rechnung, die nach dem 14. Dezember 2020 ausgestellt wird, ersichtlich sein. Wird das GA nicht erneuert, wird der Betrag via Schlussabrechnung auf das Bank- oder Postkonto ausbezahlt.
Ja, alle Kundinnen und Kunden, die am 12. Dezember 2020 ein gültiges GA Junior für Studierende besassen, erhalten die Gutschrift. Sollten Sie das GA nicht erneuern, wird Ihnen der Betrag via Schlussabrechnung auf das Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Dafür können Sie Ihre IBAN in Ihrem Konto auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster. erfassen.
Sollten Sie das GA nicht erneuern, wird Ihnen der Betrag via Schlussabrechnung auf Ihr Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Dafür können Sie Ihre IBAN in Ihrem Konto auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster. erfassen.
Die Gutschrift ist zweckgebunden und wird von der nächsten GA-Folgerechnung automatisch abgezogen.
Bei einem Wechsel vom GA 2. Klasse auf ein GA 1. Klasse kann die Gutschrift ebenfalls angerechnet werden. Bei einem Wechsel vom GA 1. Klasse auf ein GA 2. Klasse sowie vom GA auf das Halbtax wird die Gutschrift ebenfalls angerechnet. Dasselbe gilt, wenn Sie zum Beispiel von einem GA Erwachsene zu einem GA Duo Partner wechseln.
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