Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt die bisherige Tageskarte Gemeinde.
Mit der Spartageskarte Gemeinde sind Reisende bereits ab 39 Franken (mit Halbtax) und ab 52 Franken (ohne Halbtax) einen Tag lang in der ganzen Schweiz unterwegs – auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken. Zudem wird die Spartageskarte sowohl für die 1. als auch die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Kund:innen kaufen, desto tiefer der Preis.
Neuer Verkaufs-Kanal «Spartageskarten-Shop».
Alle Gemeinden und Städte greifen neu über die zentrale Webapplikation «Spartageskarten-Shop» auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Kommune mehr eine Spartagekarte Gemeinde für die jeweilige Klasse oder das jeweilige Segment (mit oder ohne Halbtax) gekauft werden. Ausserdem kann die Spartageskarte Gemeinde an alle Personen (nicht nur an Einwohner:innen der eigenen Gemeinde bzw. Stadt) verkauft werden.
1. Verkaufstag: 11. Dezember 2023.
Die Spartageskarten Gemeinde sind ab dem 11. Dezember 2023 erhältlich. Der erstmögliche Reisetag ist der 1. Januar 2024.
Per November 2023 wird allen angemeldeten Gemeinden und Städten zusätzlich ein Online-Handbuch zum Spartageskarten-Shop mit Anleitungen für Verkauf, Erstattungen, Nachdruck usw. zur Verfügung gestellt.
Preise in CHF.
Klasse und Segment
Preisstufe 1
bis maximal 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich
Preisstufe 2
bis maximal 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich
2. Klasse mit Halbtax
39.–
59.–
2. Klasse ohne Halbtax
52.–
88.–
1. Klasse mit Halbtax
66.–
99.–
1. Klasse ohne Halbtax
88.–
148.–
Spartageskarten Gemeinde können jeweils 6 Monate bis maximal einen Tag vor dem gewünschten Reisetag verkauft werden. Die Preisstufe 1 steht bis maximal 10 Tage vor dem Reisetag zur Verfügung.
Ist das Kontingent der Preisstufe 1 für den gewünschten Reisetag ausgeschöpft oder liegt der Kaufzeitpunkt weniger als 10 Tage vor dem Reisetag, werden automatisch Spartageskarten mit dem höheren Preis (Preisstufe 2) verkauft. Ist auch die Preisstufe 2 ausverkauft, werden für den jeweiligen Reisetag keine Spartageskarten Gemeinde mehr angeboten.
Auf spartageskarte-gemeinde.chLink öffnet in neuem Fenster. (Seite noch nicht aktiv) wird die Verfügbarkeit der Spartageskarte pro Reisetag angezeigt. Zudem finden die Endkund:innen auf dieser Seite alle für sie relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Ein direkter Kauf oder eine Reservierung durch die Endkund:innen über diese Website ist jedoch nicht möglich, der Kauf erfolgt ausschliesslich über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Wichtig für Endkund:innen ist, dass die Verfügbarkeitsanzeige mehrmals täglich aktualisiert wird und es vorkommen kann, dass das Kontingent für den gewünschten Reisetag seit der letzten Aktualisierung vollständig oder zum günstigsten Preis abverkauft wurde und nicht mehr zur Verfügung steht.
Den Gemeinden und Städten, die Spartageskarten Gemeinde verkaufen, wird empfohlen, auf ihrer Webseite eine Verlinkung auf diese Seite einzufügen.
Die Spartageskarte Gemeinde wird durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltungen über die Webapplikation «Spartageskarten-Shop» verkauft. Es ist jeder Gemeinde und Stadt überlassen, ob der Verkauf ausschliesslich am Schalter erfolgt oder ob Bestellungen auch telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen werden. Ein direkter Zugriff auf den Spartageskarten-Shop durch die Endkund:innen sowie eine Reservierung sind nicht möglich. Das Inkasso (inkl. Zahlmöglichkeiten für die Endkund:innen) liegt in der Verantwortung der Gemeinden und Städte.
Drittverkaufsstellen dürfen weiterhin in Ausnahmefällen – nach vorangehender Bewilligung durch die SBB als Mandatsträgerin des Nationalen Direkten Verkehrs – mit dem Verkauf beauftragt werden. Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin bleibt aber immer die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt.
Als Ausnahmefälle gelten:
Gemeindeverwaltungen mit Öffnungszeiten von weniger als zwölf Stunden pro Woche.
Fusionierte Gemeinden: Sofern Verwaltungsgebäude in den ehemaligen (Teil-)Gemeinden geschlossen wurden.
Stadtgemeinden (z.B. Zürich, Bern oder Basel).
Folgende Drittstellen dürfen nicht mit dem Vertrieb beauftragt werden:
Dienststellen des öffentlichen Verkehrs.
Geschäfte an Bahnhöfen (bspw. Kioske).
Reisebüros.
Poststellen.
Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
Grossunternehmen.
Die SBB als Mandatsträgerin des Nationalen Direkten Verkehrs behält sich vor, weitere Drittstellen fallspezifisch abzulehnen.
Heute bereits bewilligte Ausnahmefälle müssen nicht neu beantragt werden.
Die Spartageskarte Gemeinde kann an alle Personen (nicht nur an Einwohner:innen der eigenen Gemeinde bzw. Stadt) verkauft werden.
Pro Person dürfen auch mehrere Spartageskarten Gemeinde (unterschiedliche Reisetage oder für Drittpersonen) gekauft werden.
Pro reisende Person sind Vorname, Name und Geburtsdatum anzugeben.
Für Reisen ab 10 Personen empfehlen wir das Gruppenbillett mit 30% Ermässigung.
Spartageskarten Gemeinde zum Halbtax können grundsätzlich auch von Kindern und Hunden genutzt werden. Mit dem bestehenden Kinder- bzw. Hundesortiment reisen Sie jedoch günstiger.
Die Spartageskarte Gemeinde ist ausschliesslich personalisiert und mit Vor-, Nachname sowie Geburtsdatum der reisenden Person erhältlich und kann somit nicht an eine Drittperson übertagen werden.
Die personalisierte Spartageskarte Gemeinde wird als E-Ticket im PDF-Format oder als Mobile Ticket (QR-Code, der auf dem Smartphone dem Kontrollpersonal vorgewiesen werden kann) ausgegeben.
Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder dem SwissPass ausweisen können.
Verliert eine reisende Person ihre Spartageskarte Gemeinde, ist ein Nachdruck/-versand durch die Gemeinde/Stadt möglich.
Die Verkaufsstellen haben innert sieben Tagen nach dem Kauf, jedoch bis max. einen Tag vor der Reise die Möglichkeit, im «Spartageskarten-Shop» selbständig Spartageskarten Gemeinde zu erstatten, beispielsweise aufgrund einer Fehleingabe (Personalien, Reisedatum) oder bei Nichtabholung/Nichtzahlung per Telefon oder Mail bestellter Spartageskarte Gemeinde durch die Endkund:innen. Anschliessend gelten die Spartageskarten als verkauft und werden den Gemeinden/Städten verrechnet. Wichtig ist deshalb, dass sofort nach dem Kauf kontrolliert wird, ob die Personalien sowie das Reisedatum auf der Spartageskarte Gemeinde korrekt sind.
Nach der Frist von 7 Tagen oder spätestens ab dem Reisetag sind Erstattungen wie bei den übrigen Sparangeboten des Nationalen Direkten Verkehrs nur in folgenden Ausnahmefällen gegen einen Selbstbehalt von zehn Franken über das SBB Contact Center Brig möglich (Rückerstattung erfolgt an Gemeinde):
Spartageskarte Gemeinde für falsche Kundengruppe (bspw. Halbtax statt Vollzahler:in) gelöst.
Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall) des/der Kund:in gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses.
Todesfall des/der Kund:in.
Erstattung beim nachträglichen Kauf von persönlichen Abonnementen durch den/die Kund:in (in diesem Fall entfällt der Selbstbehalt; bspw. Kauf GA).
Die Gemeinden und Städte werden für ihren Aufwand mit einer Verkaufskommission von 5% pro verkaufte und nicht erstattete Spartageskarte Gemeinde entschädigt.
Ob die Verkaufskommission mit oder ohne MwSt. gewährt wird, hängt von der MwSt.-Pflicht der zuständigen Dienststelle der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt ab.
Die SBB als Mandatsträgerin des Nationalen Direkten Verkehrs stellt den Gemeinden/Städten monatlich die verkauften Spartageskarten Gemeinde in Rechnung (abzüglich der Verkaufskommission und allfällig erstatteter Spartageskarten).
Die Rechnungen werden ausschliesslich per E-Mail versendet und sind innert 30 Tagen von der Gemeinde und oder Stadt zu begleichen.
Die Webapplikation «Spartageskarten-Shop» wie auch die Verfügbarkeitsanzeige-Seite spartageskarte-gemeinde.chLink öffnet in neuem Fenster. (Seite noch nicht aktiv) werden den Gemeinden und Städten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für den Verkauf der Spartageskarte Gemeinde fallen für die Gemeinden und Städte somit keine Kosten an.
Der Verkauf der Spartageskarte Gemeinde erfolgt über die für alle Gemeinden und Städte gleiche Webapplikation «Spartageskarten-Shop».
Per Link kann die Webapplikation aufgerufen werden und mithilfe der Logindaten wird Zugriff gewährt. Es braucht keinerlei Installationen oder Hardware für den Gebrauch des Spartageskarten-Shop.
Der Zugang zum Spartageskarten-Shop kann ab dem 12. Juni 2023 mittels Anmeldeformular rechts (inkl. Akzeptieren der AGB) beantragt werden.
Für einen Verkauf ab 11. Dezember 2023 melden Sie sich bitte so rasch wie möglich, aber bis allerspätestens am 31. August 2023 an. Die Logindaten werden ab November 2023 an die angemeldeten Gemeinden und Städte verschickt. Ab diesem Zeitpunkt steht auch das Online-Handbuch zum Spartageskarten-Shop zur Verfügung.
Die Gemeinden/Städte erhalten ein Login, welches sich alle Mitarbeitenden der jeweiligen Gemeinde/Stadt teilen.
Der Verkauf der Spartageskarten Gemeinde kann von den Gemeinden und Städten mit einer Kündigungsfirst von 3 Monaten auf Ende jedes Monates per Formular gekündigt werden. Dieses ist im Spartageskarten-Shop abgelegt.
Uns ist bewusst, dass der Umstieg auf einen neuen Browser eine erhebliche Umgewöhnung bedeutet und mit Unsicherheiten verbunden sein kann. Dank modernerem Browser werden Sie künftig von einem schnelleren und sichereren Zugang zum Internet profitieren. Wir versprechen Ihnen, dass wir auch in Zukunft mit vollem Elan daran weiterarbeiten, Ihnen einen barrierenfreien und inklusiven Zugang zu SBB.ch zu gewährleisten.