Mit dem Begleitabo können Reisende mit einer Beeinträchtigung unter anderem eine Begleitperson gratis im Zug mitnehmen. Das Begleitabo ist kostenlos.
Das Begleitabo ermöglicht Folgendes: Gratis-Mitnahme einer Begleitperson in der Schweiz. Gratis-Mitnahme eines Blindenführhundes oder Assistenzhundes in der Schweiz. Gratis-Mitnahme einer Begleitperson und eines Blindenführhundes oder Assistenzhundes in der Schweiz.
Das Begleitabo ermöglicht Folgendes: Gratis-Mitnahme einer Begleitperson oder eines Blindenführhundes oder eines Assistenzhundes im internationalen Verkehr, wenn die Fahrausweise in der Schweiz gekauft werden. Wendet ein Verkehrsunternehmen Marktpreise an, entfällt diese Regelung. Die Preise und Ermässigungen werden direkt vom jeweiligen Verkehrsunternehmen definiert.
Das Begleitabo kann für Reisende mit Behinderung ab 6 Jahren beantragt werden.
Das Begleitabo ist auf den «Strecken der am Halbtax-Geltungsbereich beteiligten schweizerischen Transportunternehmen» gültig.
Infos zur Bestellung des Begleitabos Infos zum Foto und zu benötigten Unterlagen Infos zur Lieferung auf dem SwissPass
Das Begleitabo können Sie beantragen, wenn Sie:
- voraussichtlich bleibend eine Begleitung brauchen, um den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Zum Beispiel, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, geheingeschränkt, seheingeschränkt, blind oder kognitiv eingeschränkt sind oder wenn Sie einen Blindenführhund oder Assistenzhund haben.
Hinweis: Pro Person kann ein Begleitabo ausgestellt werden. Das Begleitabo gilt für eine Person und/oder einen Hund. - einen Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein haben.
- ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können.
Sie müssen sämtliche Kriterien erfüllen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, mit einem Begleitabo zu reisen:
- Die Person mit einer Behinderung ist im Besitz eines Begleitabos und eines gültigen Fahrausweises (z.B. Billett, Tageskarte, GA oder Billett zum Halbtax): Die Begleitperson reist gratis.
- Die Begleitperson ist im Besitz eines gültigen Fahrausweises (z.B. Billett, Tageskarte, GA oder Billett zum Halbtax): Die Person mit einer Behinderung und einem Begleitabo reist gratis.
Die Person mit einer Behinderung und die Begleitperson weisen dem Zugpersonal das Begleitabo auf dem SwissPass sowie ein gültiges Billett vor.
- Mit der Schweizer Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung erhalten Sie im grenzüberschreitenden Bahnverkehr in gewissen Zügen/Ländern eine Ermässigung für Fahrten von einem Schweizer Bahnhof zu einem Bahnhof im Ausland und umgekehrt (gemäss Tarif TCV 710.)
- Ausserdem können Sie in gewissen Zügen/Ländern gratis eine Begleitperson oder einen Blindenführhund oder einen Assistenzhund in derselben Klasse mitnehmen. Mehr Informationen sowie das dazu benötigte Billett und eventuelle Reservationen erhalten Sie im SBB Contact Center unter der Nummer 0848 44 66 88 (0.08/Min.) oder an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs.
- Manche ausländischen Transportunternehmen wenden Marktpreise an. Auf solchen Verbindungen werden keine Ermässigungen gewährt. Informationen erhalten Sie beim SBB Contact Center oder an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs.
- Im Ausland wird die Schweizer Ausweiskarte für den Kauf von Fahrausweisen nicht anerkannt. Deshalb müssen Sie grenzüberschreitende Fahrausweise in der Schweiz kaufen.
- Für die Hilfestellung kontaktieren Sie bitte das Contact Center Handicap 48 Stunden im Voraus.
- Die Begleitperson reist zusammen mit Ihnen im selben Wagen und in derselben Klasse.
- Die Begleitperson muss Sie auf der ganzen Strecke begleiten und Ihnen helfen können.
Jede Person bekommt einen eigenen SwissPass mit dem persönlichen Begleitabo. Jede:r Inhaber:in eines Begleitabos kann maximal einen aktiven SwissPass besitzen.
Das Begleitabo kann sowohl auf dem persönlichen SwissPass als auch auf SwissPass Mobile des Aboinhabers/der Aboinhaberin vorgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass der Öffentliche Verkehr keinen Einfluss auf allfällige Zutrittsregelungen bei privaten Institutionen (Schwimmbäder, Museen, usw.) hat.
Wie Sie selbst·ständig mit dem Zug, dem Post·auto, der Tram und anderen öffent·lichen Verkehrs·mitteln reisen.
Das Contact Center Handicap informiert über barrierefreies Reisen im Öffentlichen Verkehr und organisiert die kostenlose Ein- und Ausstiegshilfe sowie allgemeine Hilfestellungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Reisen mit eingeschränkter Mobilität. Alle Informationen zum barrierefreien Reisen.
Übersichtskarte zur Barrierefreiheit von Bahnhöfen. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Erklärvideos. Barrierefreie Verbindungen auf SBB.ch und SBB Mobile.
GA für Reisende mit Behinderung. Ermässigt für Personen mit eingeschränkter Mobilität.