Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Geschenkkarte Bahnhof.
Im Folgenden finden Sie die AGB für die Geschenkkarte Bahnhof.
1. Allgemeines.
Die «Geschenkkarte Bahnhof» (nachfolgend Geschenkkarte) ist eine elektronische Geschenkkarte (Debitkarte), welche von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB, spezialgesetzliche Aktiengesellschaft, 3000 Bern 65 (nachfolgend SBB) angeboten wird. Mit der Geschenkkarte wird ein Guthaben des Kunden gegenüber der SBB festgehalten. Die AGB regeln die Beziehung zwischen dem Kunden (Karteninhaber) und der SBB.
Der Kunde anerkennt die AGB und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
2. Kauf der Geschenkkarte.
Die Geschenkkarte Bahnhof wird seit dem 1. Juni 2020 nicht mehr verkauft. Sie können Ihre Geschenkkarte Bahnhof aber selbstverständlich weiterhin einlösen.
3. Einsatzmöglichkeiten der Geschenkkarte.
Die Geschenkkarte kann an den Schaltern, den Reisebüros und den Billettautomaten der SBB, den teilnehmenden Transportunternehmen gemäss sbb.ch/geschenkkartebahnhof unter «wo einlösen?» als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Die Geschenkkarte kann für folgende Dienstleistungen nicht eingesetzt werden: Geldwechselgeschäfte, TravelCash, InternetCash, Travelers Cheques, Western Union.
Die Geschenkkarte ist zur Bezahlung in den Kartenleser einzuführen. Die Eingabe einer PIN oder die Leistung einer Unterschrift ist nicht erforderlich. Sollte die Bezahlung mit der Geschenkkarte aufgrund einer technischen Störung nicht möglich sein, haben die SBB und die die teilnehmenden Transportunternehmen das Recht, eine Zahlung mit der Geschenkkarte abzulehnen.
4. Restsaldo.
Der Restsaldo der Karte kann auf sbb.ch/geschenkkartebahnhof oder per SMS (CHF –.20/SMS) abgefragt werden.
5. Keine Verzinsung.
Das Guthaben auf der Geschenkkarte wird nicht verzinst.
6. Keine Gebühren.
Weder für die Aufladung noch für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit der Geschenkkarte wird eine Gebühr erhoben.
7. Gültigkeit und Verfall der Geschenkkarte/Laufzeit.
Das Guthaben verfällt zwei Jahre nach dem letzten Gebrauch (d. h. der Ladung resp. letzten Belastung) der Geschenkkarte. Die Abfrage des Restsaldos gilt nicht als Gebrauch der Karte.
8. Sorgfaltspflichten des Karteninhabers.
Der Kunde hat die Geschenkkarte sorgfältig aufzubewahren und gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Kunde anerkennt sämtliche Transaktionen, die mit seiner Geschenkkarte erfolgt sind und trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung seiner Geschenkkarte ergeben.
9. Haftung.
Die Geschenkkarte ist unpersönlich und übertragbar. Die Geschenkkarte ist deshalb wie Bargeld zu behandeln. Der Restsaldo der Geschenkkarte wird bei Verlust oder Diebstahl der Karte nicht ersetzt. Beschädigte Geschenkkarten mit einem Restsaldo können gegen Rückgabe der beschädigten Karte an den Schaltern der SBB umgetauscht werden. In einem solchen Fall ist die defekte Geschenkkarte zwingend abzugeben.
Die Haftung für Schäden, die dem Kunden durch Systemunterbrüche, Störungen, rechtswidrige Eingriffe in Übertragungsnetzwerke oder aus anderen Unzulänglichkeiten entstehen, ist ausgeschlossen. Die SBB behält sich das Recht vor, bei der Feststellung von Sicherheitsrisiken, die Dienstleistung ohne Angabe von Gründen jederzeit zu sperren.
10. Stornierung von Transaktionen.
Wurde eine Transaktion mit der Geschenkkarte bei der SBB oder den teilnehmenden Transportunternehmen fälschlicherweise ausgelöst, hat sich der Kunde unmittelbar danach am Schalter der SBB unter Vorweisung des Transaktionsbeleges zu melden. Die fälschlicherweise bezogene Leistung kann umgetauscht werden.
11. Datenschutz.
Grundsätzlich werden keine Personendaten erhoben und gespeichert.
Gibt der Kunde bei der Abfrage des Restsaldos seine Kontaktdaten wie etwa die Mobiltelefonnummer oder die technische Netzwerkadresse bekannt, werden die Daten für die Erbringung dieser Dienstleistung verwendet. Der Kunde anerkennt, dass für die Restsaldoabfrage Dritte beigezogen werden können, wobei in diesem Fall sichergestellt wird, dass die Kontaktdaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen geschützt werden.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
13. Änderungen und Ergänzungen.
Die SBB behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Die Änderungen werden auf sbb.ch/geschenkkartebahnhof im Voraus kommuniziert. Die Änderungen gelten als genehmigt, falls der Kunde die Geschenkkarte nicht vor Inkrafttreten der Änderung zurückgegeben hat. Die jeweils gültige Fassung ist auf sbb.ch/geschenkkartebahnhof oder an jedem Schalter der SBB abrufbar bzw. erhältlich.
Bei allfälligen Unklarheiten zwischen dem deutschen, französischen, englischen und/oder italienischen Text der AGB gilt die deutsche Fassung.
Bern, 01.06.2021.