Informationen zum Geldwäschereigesetz.
Am 1. April 1998 trat das «Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor» (GwG) in Kraft. Dieses definiert für die so genannten Finanzintermediäre konkrete Sorgfaltspflichten, die der wirksamen Bekämpfung der Geldwäscherei dienen.
Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Auszug).
Art. 31: «Der Finanzintermediär muss bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen die Vertragspartei aufgrund eines beweiskräftigen Dokuments identifizieren.»
Art. 71: «Der Finanzintermediär muss über die getätigten Transaktionen und über die nach diesem Gesetz erforderlichen Abklärungen Belege so erstellen, dass fachkundige Dritte sich ein zuverlässiges Urteil über die Transaktionen und Geschäftsbeziehungen sowie über die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes bilden können.»
Mit den Dienstleistungen «Geldwechsel» und «Geldtransfer» gilt die SBB ebenfalls als Finanzintermediär und hat die gesetzlichen Sorgfaltspflichten bezüglich Identifizierung, Abklärung und Dokumentation zu erfüllen.
Was bedeutet das für Sie?
Wir sind verpflichtet,
- unsere Geschäftspartner zu identifizieren,
- die Plausibilität jedes Geschäftes zu überprüfen,
- Abklärungen zu den getätigten Geschäften zu treffen und diese beweiskräftig zu dokumentieren, indem wir die erforderlichen Dokumente fotokopieren.
Zur Erfüllung der Identifikationspflicht benötigen wir von Ihnen entweder
- eine gültige Identitätskarte aus der Schweiz, aus dem Fürstentum Liechtenstein oder aus den meisten Ländern der Europäischen Union
- oder eine der folgenden gültigen schweizerischen Aufenthaltsbewilligungen: B, C, F, G, L, N
- oder einen gültigen schweizerischen Führerausweis
- oder einen gültigen Reisepass.
Fotokopien von Ausweisen können wir nicht akzeptieren.
Fallweise und unabhängig von der Höhe des Betrages benötigen wir zusätzliche Angaben und Dokumente
- zu Ihrer beruflichen/geschäftlichen Tätigkeit,
- zur wirtschaftlichen Berechtigung an den Geldern bzw. zum Auftraggeber, wenn es sich um eine andere Person oder eine Firma handelt,
- zur Herkunft des Geldes,
- zum Zweck des Geschäfts,
- zur genauen Wohnadresse des Geldempfängers (Western Union).
Wir sind bestrebt, Ihr Geschäft rasch abzuwickeln, und zählen bei allen Formalitäten auf Ihre Unterstützung.
Scheint ein Geschäft unglaubwürdig, unplausibel oder kann es nicht ausreichend dokumentiert werden, lehnen wir es ab. Zudem lehnen wir Geschäfte ab, bei denen Hinweise auf betrügerische Absichten des Geldempfängers bestehen oder die im Zusammenhang mit Glücksspielen getätigt werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Ihre SBB.
Produkt- und Preisänderungen vorbehalten.
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Tel. 0800 007 107Link öffnet in neuem Fenster.
Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr
Samstag von 9 bis 13 Uhr, 14 bis 18 Uhr