Ich habe bereits ein ÖV-Abo. Kann ich das Angebot trotzdem nutzen?
Bei bestehenden Monats- oder Jahresabonnementen (Strecken-, Verbund-Abo oder Generalabonnement), deren Gültigkeit mindestens der gewünschten Kombi-Laufzeit entspricht, können diese beim Kauf berücksichtigt werden. Ausgenommen davon ist das Halbtax.
Mein ÖV Jahres-Abo ist nur noch 2 Monate gültig (anstatt den verlangten 3). Kann ich trotzdem vom Angebot profitieren?
Das Angebot beinhaltet eine E-Bike Miete mit einem gleichzeitig genutzten ÖV-Abo. Wenn Sie das Angebot 3 Monate nutzen möchten, haben Sie einerseits die Option, bei der Bestellung im Kommentarfeld anzugeben, dass Sie ihr ÖV Jahresabo verlängern möchten und verpflichten sich mit Abschluss des Kombi-Abos dazu. Als Alternative können Sie ein Monats-Abo (Verbund- oder Streckenabo) dazuzukaufen.
Verlängert sich das Kombi-Abo automatisch?
Nein. Das Abo läuft für die von Ihnen beim Kauf angegebene Laufzeit. Bei Bedarf kann diese aber jederzeit bis zur maximalen Laufzeit von 4 Monaten verlängert werden.
Wo kann ich mein E-Bike abholen?
Der Abholort befindet sich am Bahnhof Winterthur. Die genaue Adresse wird nach Bearbeitung der Bestellung bekannt gegeben.
Wie kann ich mein E-Bike laden?
Zu jeden E-Bike gibt es ein Ladegerät. Mit diesem kann das E-Bike an jeder beliebigen 230V-Steckdose geladen werden. Die Ladung kann direkt über die Ladebuchse am E-Bike vorgenommen werden. Alternativ kann die Batterie entnommen und separat geladen werden.
Ist das E-Bike versichert?
Nein, das E-Bike ist nicht versichert. Haftpflicht- und Diebstahlversicherung sind Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt dem E-Bike mit sich bringen.
Darf ich das E-Bike jemandem ausleihen?
Nein. Während der vereinbarten Mietdauer ist nur der vertraglich festgesetzte Mieter berechtigt, das E-Bike zu fahren.
Was muss ich tun, wenn ich mit dem E-Bike in einen Unfall verwickelt bin?
Bitte wenden Sie sich direkt an den Kundendienst von Rent a Bike via info@rentabike.chLink öffnet in neuem Fenster. oder 041 925 11 70 (Mo-Fr 8-17 Uhr). Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an Rent a Bike zu senden.
Was muss ich tun, wenn das E-Bike gestohlen wurde?
Bitte wenden Sie sich direkt an den Kundendienst von Rent a Bike via info@rentabike.chLink öffnet in neuem Fenster. oder 041 925 11 70 (Mo-Fr 8-17 Uhr).
Kann ich das E-Bike nach Ablauf des Kombi-Abos auch kaufen?
Ja, das E-Bike kann nach Ablauf des Kombi-Abos auch gekauft werden. Bitte wenden Sie sich dazu an sommerabo@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster..
Brauche ich einen Führerausweis?
Nein, E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25km/h können ab 16 Jahren ohne Führerausweis gefahren werden.
Muss ich einen Helm tragen?
Nein, wir empfehlen aber dringend, einen Helm zu tragen. Kluge Köpfe schützen sich!