Entschädigungsantrag für Verspätung.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Wir entschuldigen uns für die Verspätung und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten.
Gemäss den Allgemeinen Beförderungsbedingungen CIV/PRR (GCC-CIV/PRR) werden Sie bei einer
Verspätung von den Behörden der EU-Länder, Norwegens und der Schweiz entschädigt. Für internationale Reisen gelten die «allg. Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen» (GCC- CIV/PRR), für Reisen in der Schweiz die «besonderen Beförderungsbedingungen der SBB» (BBB-SBB), www.sbb.ch/fahrgastrechte für die Schweiz.
Welche Entschädigung erhalten Sie?
- 25% des Beförderungspreises bei Verspätung ab 60 Minuten,
- 50% des Beförderungspreises bei Verspätung ab 120 Minuten,
wenn der Preis, einschliesslich Reservierung und Zuschlag, jedoch ohne Bedienungsgebühr, mindestens CHF 24 oder EUR 16 (bei 60 Minuten Verspätung) oder CHF 12 oder EUR 8 (bei 120 Minuten Verspätung) beträgt. Dem Mindestbetrag und der Entschädigung wird der Beförderungspreis einfacher Fahrt für die Strecke, die mit dem/n zu berücksichtigenden Zug/Zügen zurückgelegt wurde, zu Grunde gelegt.
Wie erhalten Sie die Entschädigung?
- 1. Schritt: Füllen Sie dieses Formular aus und fügen Sie das Original Ihres gültigen und entwerteten Beförderungsausweises und der Reservierung bei.
- 2. Schritt: Besitzen Sie keine Reservierung, verlangen Sie beim Zugpersonal, der Ausgabestelle oder der Kundendienststelle eine Verspätungsbescheinigung.
- 3. Schritt: Reichen Sie das Formular innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Reise bei der Ausgabestelle oder gegebenenfalls einem Beförderer ein, der an Ihrer Beförderung beteiligt war. Das ausgebende Unternehmen oder die beteiligten Beförderer sind in Ihrem
Beförderungsausweis mit Codes angegeben.
Unter www.cit-rail.orgLink öffnet in neuem Fenster. und www.railpassenger.infoLink öffnet in neuem Fenster. finden Sie die Entschlüsselung der Codes und die Anschriften der Beförderer.
Ausnahme.
Inhaber von Eurail- und InterRail-Pässen wenden sich bitte direkt an Eurail Group G.I.E., www.eurailgroup.org/compensationLink öffnet in neuem Fenster..
Nach Prüfung des Entschädigungsantrags nach einer Verspätung wird Ihnen das ausgebende Unternehmen einen Gutschein übermitteln, den Sie beim selben Unternehmen einlösen können, oder auf Ihr Verlangen die Entschädigung in Geldform leisten.
Wohin können Sie sich bei weiteren Fragen wenden?
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Zugbegleiter oder, wenn notwendig, an den zuständigen Kundendienst wenden. Die Anschriften der Verkehrsunternehmen finden Sie unter www.cit-rail.orgLink öffnet in neuem Fenster., www.railpassenger.infoLink öffnet in neuem Fenster. oder werden Ihnen von den Kundendiensten bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüssen
Ihre SBB
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