AGB SBB P+Rail.

Allgemeine Bedingungen zur Nutzung der P+Rail App, Mobile Ticket und der P+Rail Anlagen (AGB P+Rail).

Vorbemerkungen.

Diese AGB enthalten:

  • Bestimmungen zur Nutzung von P+Rail-Anlagen, welche Eigentum der SBB sind.
  • Bestimmungen zum P+Rail-Ticket und -Abonnementsortiment
  • Bestimmungen zur Nutzung der SBB App für P+Rail-Anlagen (kurz: «P+Rail-App»)

Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung der SBB P+Rail-Anlagen.

  • Die P+Rail-Anlagen der SBB stehen ausschliesslich für das Abstellen von ordnungsgemäss zugelassenen und betriebstüchtigen leichten Motorwagen (bis 3500 kg) während maximal 7 aufeinander folgenden Tagen zur Verfügung. Nicht zulässig ist die Nutzung der P+Rail-Anlagen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (Taxi, Carfahrten, Fahrschulen etc.).
  • Anerkennung AGB SBB P+Rail.
    Wer die P+Rail-Anlage befährt, anerkennt diese AGB und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
  • Personen mit einer Behinderung.
    Personen mit einer Behinderung können die Parkkarte für behinderte Personen ihrer kantonalen Behörde anbringen und sind damit von der Bezahlung der Parkgebühr befreit.
  • Nicht zugelassene Nutzungen.
    Verboten sind sämtliche anderen Nutzungen als das Abstellen von leichten Motorwagen (bis 3500 kg) innerhalb der markierten Parkfelder, insbesondere:
    • Abstellen von Wohnmobilen, Fahrzeugen mit Anhängern, Motorfahrrädern oder Fahrrädern
    • Abstellen von Fahrzeugen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (Taxi usw.)
    • Abstellen von anderen Fahrzeugen als leichten Motorwagen (bis 3500 kg)
    • Campieren
    • Reinigung und Reparatur von Fahrzeugen
    • Ablassen oder Auffüllen von Kühlwasser, Kraftstoffen oder Ölen
    • Lagern von feuergefährlichen Gegenständen und Stoffen, von Müll und Abfall
    • Plakatieren oder Verteilen von Werbematerial (Handzettel, Visitenkarten etc.) ohne schriftliche Bewilligung des Besitzers der Anlage.
  • Verstoss gegen die Nutzungsbestimmungen.
    Wird die P+Rail-Anlage länger als für die bezahlte Nutzungsdauer belegt oder vorgängig keine Parkgebühr bezahlt, beträgt die Gebührennachforderung CHF 40.– pro angefangenen Tag.
    Bei einem Verstoss gegen die Parkplatzordnung oder bei unzulässiger Nutzung wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 40.– fällig. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens.
    Die SBB ist berechtigt, ein Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen, wenn:
    • ein undichtes Teil oder andere Mängel zu einer Gefährdung des Betriebes oder Verunreinigung des Platzes führen
    • das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird
    • ein Fahrzeug entgegen den vorstehenden Nutzungsbestimmungen abgestellt ist.
  • Nutzung von P+Rail Dienstleistungen.
    Für einzelne Dienstleistungen und Produkte der SBB gelten die entsprechenden Bestimmungen zusätzlich (z.B. für die Nutzung der P+Rail-Anlage allfällige am jeweiligen Ort angeschlagene Nutzungsbestimmungen). Im Falle eines Widerspruchs gelten die jeweiligen Spezialbestimmungen.
  • Einige Parking-Standorte werden nicht von den SBB, sondern von anderen Unternehmen betrieben. Bei Parking-Standorten von Dritten sind die Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Betreibers zu beachten.
  • Den Anweisungen des Personals und der Beauftragten der SBB ist Folge zu leisten.
  • Die Nutzung der P+Rail-Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere auch bei winterlichen Verhältnissen. Die Nutzer haften für alle durch sie oder durch Hilfspersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Personen-, Sach-, Vermögens- und weitere Schäden, welche der SBB infolge von Verstössen gegen Bestimmungen dieser AGB, anderer Vorschriften oder der Missachtung gesetzlicher Pflichten direkt oder indirekt erwachsen.
    Jede Haftung der SBB für Schäden jeglicher Art wird wegbedungen, einschliesslich die Haftung für Hilfspersonen und Dritte. Die Betreiberin haftet insbesondere auch nicht für durch höhere Gewalt verursachte Schäden, Vandalenakte und Beschädigungen von Fahrzeugen, Diebstahl etc.

Bestimmungen zum P+Rail-Ticket und -Abonnementsortiment.

Produkte- und Verkaufskanalübersicht.

Produkt / Kanal Artikelnummer Parkuhr P+Rail-App Billettautomat Webshop Reisezentrum
Stundenparking n. a. ja ja n. a. n. a. n. a.
P+Rail Tageskarte Parking 80029 ja ja ja ja ja
P+Rail Monatsabo Parking 84000 n. a. n. a. n. a. Ab 2021 ja
P+Rail Jahresabo Parking 84001 n. a. n. a. n. a. Ab 2021 ja

Allgemeine Informationen.

Die Bestimmungen zu den P+Rail-Ticket und -Abonnementsortiment gelten sowohl für die Buchung von Parkplätzen auf P+Rail Anlagen der SBB als auch von Drittanbietern. Bei der Buchung eines Produkts für Parkplätze von Drittanbietern tritt die SBB nur als Vermittlerin zwischen den Kundinnen und Kunden und dem Betreiber des Standorts auf. Der Vertrag kommt direkt zwischen den Kundinnen und Kunden und dem Standortbetreiber zu Stande.

Das P+Rail-Ticket/Abonnement gewährt das Recht, auf der jeweiligen Parkanlage für die Gültigkeitsdauer des Tickets/Abonnements einen ordnungsgemäss zugelassenen und betriebstüchtigen leichten Motorwagen (bis 3500 kg Gesamtgewicht) zu parkieren, soweit dafür ein freier und markierter Platz vorhanden ist.

Platzmangel berechtigt nicht zu einer Kostenerstattung. Ansprüche auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn aufgrund einer belegten P+Rail-Anlage sind ausgeschlossen.

Die Parktickets müssen nicht im Auto hinterlegt werden (ausgenommen Parkkarten auf Sicherheitspapier zum Beispiel Tageskarte aus Prisma). Die Kontrollschildnummer wird beim Verkauf erfasst und ist für den Kontrolleur einsehbar. Die Erfassung der korrekten Autonummer im System ist notwendig, da nur so eine korrekte Kontrolle möglich ist. Zu erfassen ist das ganze Kennzeichen inklusive Buchstaben, ohne Leerschläge. Angaben wie “roter Fiat” oder “Auto auf Parkfeld 5” können nicht verarbeitet werden. Wird die Kontrollschildnummer durch den Kunden nicht korrekt erfasst, so droht ihm bei einer allfälligen Kontrolle eine Gebührennachforderung von CHF 40.–. Mit der verbindlichen Buchung eines Tickets oder Abonnements über einen der Verkaufskanäle erklären sich die Kundinnen und Kunden mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sbb.ch/parking einverstanden.

P+Rail Stunden- und Tageskarten.

Begriff – Sorten – Gültigkeit.

Es werden folgende Stunden- und Tageskarten ausgegeben

  • P+Rail Stundenkarte via P+Rail-App oder lokale Parkuhr
  • P+Rail-24h-Karte via P+Rail-App
  • P+Rail-Tageskarte via Webshop, Reisezentrum, Billettautomat oder lokale Parkuhr

Bezugsberechtigung.

P+Rail-Stunden, 24h-Stunden und Tageskarten können von allen Kundinnen und Kunden bezogen werden. Ein gültiger Fahrausweis ist keine Voraussetzung für den Erwerb einer P+Rail-Tageskarte. Inhaber von ÖV-Fahrausweisen erhalten keine Ermässigung.

P+Rail Monats- und Jahresabo Parking.

Begriff – Sorten - Gültigkeit.

Es werden folgende P+Rail Abonnemente ausgegeben:

  • P+Rail-Monatsabo Parking
  • P+Rail-Jahresabo Parking

Jahres- und Monatsabos werden am Bahnschalter, im Webshop oder via SBB Contact Center verkauft.

Der erste Geltungstag der Abonnemente ist frei wählbar (Fliessdatum). Abonnemente können maximal 2 Monate im Voraus bezogen werden.

Ausgabe.

Das P+Rail Abonnement wird auf SwissPass ausgegeben. Das Abonnement wird nicht automatisch verlängert. Für den Kauf eines Abonnements benötigten die Kundinnen und Kunden eine persönliche SwissPass-Karte.

P+Rail Abonnemente werden ausschliesslich an Kundinnen und Kunden mit einem gültigen persönlichen GA, GA-FVP, Strecken-, Modul- oder Verbundabo abgegeben. Für ein P+Rail Jahresabo ist ein gültiges persönliches ÖV-Jahresabo erforderlich. Für ein P+Rail Monatsabo reicht ein gültiges persönliches ÖV-Monatsabo. Das Halbtax berechtigt nicht zum Bezug eines P+Rail Monats- oder Jahresabos. Das ÖV-Abonnement muss am ersten Gültigkeitstag des P+Rail-Abonnements gültig sein.

Die Bezugsberechtigung wird auf Grund eines gültigen Strecken-, Modul-, Verbund- oder Generalabonnements aktiv überprüft.

Pro ÖV-Abonnement kann nur ein P+Rail-Abo bezogen werden.

Der Webshop überprüft nach der Eingabe des SwissPass-Login, ob ein gültiges Abonnement vorhanden ist. Falls ein Abonnement vorhanden ist, welches nicht auf dem SwissPass sichtbar ist (zum Beispiel: GA-FVP), ist ein Verkauf über den Webshop nicht möglich. Der Verkauf erfolgt in diesem Falle an einer ÖV-Verkaufsstelle.

Die P+Rail-Abonnemente können kontingentiert sein. Ein Verkauf ist nur bei entsprechendem Kontingent möglich.

Die P+Rail-Abonnemente sind jeweils nur an einem Standort gültig.

Erfassung KFZ-Nummer.
Pro P+Rail Abonnement dürfen zwei Autokennzeichen erfasst werden. Pro P+Rail Abonnement darf aber nur ein Auto gleichzeitig parkiert werden.

Ein Wechsel der KFZ-Nummer während der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Falls eine Änderung der erfassten Autokennzeichen nötig ist, ist das Abonnement pro rata zu erstatten und ein neues Abonnement ab dem Erstattungsdatum zu lösen. Dies führt zu einer entsprechenden Verlängerung des bestehenden Abonnements. Alternativ können anstelle eines neuen Jahresabonnements Monatsabonnemente gekauft werden.

Umtausch und Erstattung.

P+Rail-App-Tickets und Parkuhr-Tickets.

P+Rail-App-Tickets und Tickets der Parkuhr können grundsätzlich nicht erstattet oder umgetauscht werden.

Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die Nichtbenutzung bewiesen werden kann.

  • Im Todesfall
  • Bei Reiseunfähigkeit der Kundinnen und Kunden unter Vorweisung eines Arztzeugnisses
  • Mehrfach gekaufte Tickets (Reisedatum, Standort und Reisender - Name, Vorname und Autonummer – sind identisch)
  • Ticket mit fehlerhaften Autonummern (sofern es sich um eine offensichtliche Fehleingabe handelt)

Für Erstattungen von P+Rail-App-Tickets melden sich die Kundinnen und Kunden mit einem schriftlichen Antrag an das Contact Center der SBB. Dazu steht in der P+Rail-App ein Formular zur Verfügung

Für Erstattungen von Parkuhr-Tickets melden sich die Kunden im Reisezentrum vor Ort oder beim SBB Kundendialog.

P+Rail-Tageskarte (NOVA) und P+Rail-Abonnemente (NOVA).

Erstattung bei Nichtbenutzung:
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die Nichtbenutzung bewiesen werden kann.

  • Im Todesfall
  • Bei Reiseunfähigkeit der Kundinnen und Kunden unter Vorweisung eines Arztzeugnisses
  • Mehrfach gekaufte Tickets (Reisedatum, Standort und Autonummer sind identisch)
  • Ticket mit fehlerhaften Autonummern (sofern es sich um eine offensichtliche Fehleingabe handelt)
Übersicht über die Erstattungsmöglichkeiten und Gebühren.
Zeitpunkt Webshop Reisezentrum
Vor Beginn der Geltungsdauer

Selbstbediente automatische Erstattung möglich.

Selbstbehalt: CHF 0.–

Selbstbehalt CHF 10.–

Nach Beginn der Geltungsdauer

Selbstbediente automatische Erstattung nicht möglich

Erstattung am Schalter/SBB Contact Center

Selbstbehalt CHF 10.–

Erstattung bei Teilbenutzung/Rückgabe für Tageskarten und Monatsabonnemente.
Keine Erstattung bei Teilbenutzung möglich. Ab dem ersten Gültigkeitstag ist keine Rückgabe/Erstattung möglich.

Erstattung bei Teilbenutzung Jahresabonnemente:
Die Erstattung berechnet sich für die Anzahl benützter Monate aufgrund der folgenden prozentualen Wertetabellen:

Wert Zeiteinheit Satz
1 MONATE 90%
2 MONATE 80%
3 MONATE 70%
4 MONATE 60%
5 MONATE 50%
6 MONATE 40%
7 MONATE 30%
8 MONATE 20%
9 MONATE 10%

Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet.

Im selbstbedienten Vertrieb (Webshop) wird kein Selbstbehalt erhoben. Bei einer Erstattung im bedienten Verkauf wird ein Selbstbehalt von CHF 10.– erhoben.

Erstattung pro rata Monats- und Jahresabo:
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine pro rata Erstattung:

  • Todesfall
  • Bei Reiseunfähigkeit der Kundinnen und Kunden unter Vorweisung eines Arztzeugnisses
  • Sperrung der P+Rail-Anlage durch die SBB
  • Änderung der KFZ-Nummer mit entsprechendem Neukauf eines neuen Abos

Berechnung der pro rata Erstattung:

(Bezahlter Preis x nicht benützte Tage) / 365

Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Ein Selbstbehalt von CHF 10.– wird bei Todesfall/Reiseunfähigkeit erhoben. Bei einem Umtausch/Upsell wird kein Selbstbehalt erhoben.

Bestimmungen «P+Rail-App».

Nutzung der Informationen auf der «P+Rail-App».

Der gesamte Inhalt (Texte, Grafiken, Bilder etc.) der «P+Rail-App» ist urheberrechtlich geschützt und gehört, soweit nicht anders bestimmt, ausschliesslich und umfassend der SBB. Dies gilt auch und insbesondere für die in der «P+Rail-App» dargestellten Wort-, Bild und/ oder akustischen Marken und Logos. Ebenso können diese Websites Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrechte von Dritten enthalten, die ebenfalls zu beachten sind.

Die auf der «P+Rail-App» enthaltenen Informationen und Dienstleistungen werden von der SBB ausschliesslich für den privaten Gebrauch sowie zu Informationszwecken bereitgestellt.

Es ist gestattet, einzelne Seiten und/oder Teilbereiche der «P+Rail-App» zu vervielfältigen sofern weder Copyrightvermerke (z.B. SBB©) noch andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt werden. Sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte verbleiben bei der SBB. Die SBB kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.

Reproduktion (vollständig oder teilweise), Übermittlung (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifikation, Verknüpfung oder Benutzung der in der «P+Rail-App» enthaltenen Informationen und Dienstleistungen aller Art für öffentliche oder kommerzielle Zwecke sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SBB gestattet.

Verlinkte Websites.

Sollten Links auf der «P+Rail-App» zu Websites von Dritten führen, kann die SBB für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der dort enthaltenen Inhalte und Verlinkung mit weiteren Websites sowie für allfällige dort enthaltene Angebote, Produkte und (Dienst-)Leistungen keinerlei Verantwortung übernehmen. Diese Websites stehen nicht mehr unter dem Einflussbereich der SBB. Dies gilt auch dann, wenn diese Websites das SBB Logo oder eine andere geschützte Bezeichnung enthalten. Die Benutzung verlinkter Websites erfolgt damit in eigener Verantwortung.

Gemeinsame Bestimmungen.

Datenschutz.

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist der SBB wichtig. Die SBB sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

Keine Weitergabe von Informationen.

Für den Kauf von P+Rail-Produkten und Dienstleistungen ist die Angabe Ihrer Daten unumgänglich.

Ihre personenbezogenen Daten werden weder verkauft noch an Dritte ausserhalb des SBB-Konzerns weitergeleitet. Ausgenommen hiervon ist zwecks Abwicklung des Vertrags die Weiterleitung Ihrer personenbezogenen Daten (Adresse, Autokennzeichen, Zahlungsinformationen, gebuchter Standort, gebuchter Zeitraum) an den Drittanbieter von Serviceleistungen (z.B. Car-Services), welche über die SBB Verkaufskanäle angeboten werden. Die Drittanbieter sind verpflichtet, die Datensicherheit zu gewährleisten und die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Marktforschung.

Um die Qualität ihrer Dienstleistungen kontinuierlich verbessern zu können, behält sich die SBB vor, Kundendaten der Nutzer zu analysieren und bei ihnen elektronische Umfragen durchzuführen. Wenn Sie an solchen Umfragen nicht teilnehmen möchten, können Sie sich von der Teilnahme an Umfragen ausschliessen lassen, indem Sie uns eine E-Mail an folgende Adresse senden: parkandrail@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster..

Aufbewahrung und Sicherung Ihrer Daten.

Die SBB ergreift angemessene Vorsichtsmassnahmen und setzt entsprechende Sicherheitstechnologie ein, um Ihre Daten zu schützen. Sie bleiben nur so lange aufbewahrt, wie es im Hinblick auf den Zweck erforderlich ist.

Fragen zum Datenschutz.

Richten Sie Ihre allfälligen Fragen, Korrektur- oder Löschungsbegehren bitte an den Datenschutzbeauftragten der SBB: datenschutz@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster..

Gerichtsstand und anwendbares Recht.

Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Ihnen als Nutzer der P+Rail-Anlage und der SBB, welche aus dem Betrieb bzw. der Nutzung der P+Rail-Anlage herrühren, sind die Gerichte am Sitz der SBB in Bern ausschliesslich zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

Anpassungen in den AGB P+Rail.

Die SBB behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen den Inhalt der vorliegenden AGB P+Rail ganz oder teilweise zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. Das gilt auch für Verbesserungen und/oder Änderungen an den beschriebenen Informationen bzw. Produkten und Dienstleistungen.

Ausgabe: 01.03.2021

Weiterführender Inhalt

Ablösung Internet Explorer 11.

Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer 11 nach und nach ein (mehr dazu auf microsoft.comLink öffnet in neuem Fenster.). Wenn Sie SBB.ch trotzdem weiter mit dem Internet Explorer verwenden, könnte es zukünftig zu Funktionseinschränkungen und Darstellungsproblemen kommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen moderneren Browser zu verwenden (z.B. Mozilla FirefoxLink öffnet in neuem Fenster.Google ChromeLink öffnet in neuem Fenster.Microsoft EdgeLink öffnet in neuem Fenster.).

Uns ist bewusst, dass der Umstieg auf einen neuen Browser eine erhebliche Umgewöhnung bedeutet und mit Unsicherheiten verbunden sein kann. Dank modernerem Browser werden Sie künftig von einem schnelleren und sichereren Zugang zum Internet profitieren. Wir versprechen Ihnen, dass wir auch in Zukunft mit vollem Elan daran weiterarbeiten, Ihnen einen barrierenfreien und inklusiven Zugang zu SBB.ch zu gewährleisten.