Information
Reisegepäck.
Der Transport von Reisegepäck in der Schweiz ist geregelt.
Die Kundinnen und Kunden haben bei folgenden Schadensfällen Anrecht auf Leistungen:
- TotalverlustLink öffnet in neuem Fenster.
- Beschädigung des TransportgutesLink öffnet in neuem Fenster.
- Verspätete AblieferungLink öffnet in neuem Fenster.
Transport von Reisegepäck (12 Franken) und Fahrrädern (18 Franken) in der Schweiz.
Sobald ein Gepäck/Fahrrad innerhalb der Schweiz mit der SBB versendet wird, ist eine Versicherung à 2000 Franken eingeschlossen. Diese kann bis zum Betrag von 10‘000 Franken erhöht werden. Die AGA (Allianz Global Assistance - früher ELVIA) bezahlt im Schadenfall den Neuwert des Gepäcks/Fahrrads bis zur max. abgeschlossenen Versicherungssumme.
Transport von Reisegepäck und Fahrrädern von und nach dem benachbarten Ausland.
Die Kundinnen und Kunden haben bei folgenden Schadensfällen Anrecht auf Leistungen:
- TotalverlustLink öffnet in neuem Fenster. (Artikel 41)
- Beschädigung des TransportgutesLink öffnet in neuem Fenster. (Artikel 42)
- Verspätete Ablieferung Link öffnet in neuem Fenster.(Artikel 43)