Ermässigung mit Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (TCV 710).
Mit der Schweizer Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung erhalten Sie im grenzüberschreitenden Bahnverkehr eine Ermässigung für Fahrten von einem Schweizer Bahnhof zu einem Bahnhof im Ausland und umgekehrt (gemäss Tarif TCV 710.)
Ausserdem können Sie gratis eine Begleitperson oder einen Blindenführhund in derselben Klasse mitnehmen. Dazu kaufen Sie zusätzlich zu Ihrem persönlichen Fahrausweis ein «internationales Billett ohne Preiserhebung». Dieses Billett erhalten Sie im SBB Contact Center unter der Nummer 0848 44 66 88 (0.08/min) oder am SBB Schalter.
Manche ausländischen Transportunternehmen wenden Marktpreise an. Auf solchen Verbindungen werden keine Ermässigungen gewährt. Informationen erhalten Sie beim SBB Contact Center oder an einem SBB Bahnschalter.
Im Ausland wird die Schweizer Ausweiskarte für den Kauf von Fahrausweisen nicht anerkannt. Deshalb müssen Sie grenzüberschreitende Fahrausweise in der Schweiz kaufen.
Für die Hilfestellung kontaktieren Sie bitte das SBB Call Center Handicap 48 Stunden im Voraus.
Ermässigung für Reisende mit eingeschränkter Mobilität aus dem Ausland.
Mit ausländischen Berechtigungskarten erhalten Sie keine Vergünstigungen beim Kauf von Billetten in der Schweiz.
Dagegen werden in der Schweiz alle im jeweiligen Herkunftsland ausgegebenen internationalen Billette für Blinde, Sehbehinderte und Rollstuhlfahrende anerkannt, die aufgrund der betreffenden Berechtigungskarte ausgestellt wurden. Für internationale Reisen zwischen Deutschland, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederland, Dänemark, Tschechien, Slowakei und der Schweiz besteht keine Einschränkung bei der Behinderungsart. Falls Sie im Besitz einer ausländischen Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung sind, lohnt es sich, die Billette im Herkunftsland zu kaufen. Auf diese Weise profitieren Sie auf der internationalen Strecke von den Ermässigungen Ihres Behindertenausweises.