Häufige Fragen FAQ rund um barrierefreies Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Was macht das SBB Call Center Handicap?
Das SBB Call Center Handicap
ist das Kompetenzzentrum für Reisende mit eingeschränkter Mobilität im öV und täglich vom 6.00 bis 22.30 Uhr erreichbar.
organisiert die Ein- und Ausstiegshilfe für Reisende mit eingeschränkter Mobilität in den Stützpunktbahnöfen.
informiert über die Zugänglichkeiten von den einzelnen Bahnhöfen und Zügen.
gibt Auskunft über das Reisen mit einer Behinderung im öV.
organisiert Daueraufträge für Hilfestellungen.
Was ist ein Stützpunktbahnhof?
Ein Stützpunktbahnhof ist mit einem Mobilift (Hebebühne) ausgerüstet. Dort erhalten Sie Hilfeleistungen beim Ein- und Aussteigen. Eine Liste der Stützpunktbahnhöfe ist in der Übersichtskarte Handicap und in der Broschüre «Barrierefrei unterwegs» publiziert.
Die Hilfestellung wird für begleitete Fernverkehrszüge sowie für einige Regionalzüge gewährleistet.
Übersichtskarte Handicap
Welches ist die Anmeldefrist für die Ein- und Ausstiegshilfe?
Kann ich meine Billette beim SBB Call Center Handicap kaufen?
Nein, das SBB Call Center Handicap verkauft keine Billette. Billette kaufen Sie:
beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.) (Billette Schweiz, international, Reservierungen für Sitzplätze und für Rollstuhlplätze).
online auf SBB.ch (Billette Schweiz und Billette für Europa, Sitzplatzreservierungen).
in der App SBB Mobile (nur Billette Schweiz).
an SBB Schalten (gesamtes Sortiment).
an SBB Billettautomaten (Billette Schweiz).
Ich habe eine Assistenz reserviert. Kann ich eine Bestätigung erhalten?
Die mündliche Bestätigung reicht als definitive Auftragsbestätigung. Wenn Sie gern eine Bestätigung per E-Mail möchten, sagen Sie das bitte direkt dem SBB Call Center Handicap bei der Bestellung der Hilfeleistung.
Kann ich ein internationales Billett für Reisende mit einer Behinderung (Tarif TCV 710) bzw. die Reservation für einen Rollstuhlplatz online kaufen?
Da die Reservierung eines Rollstuhlplatzes in internationalen Zügen obligatorisch ist, können Sie Billette für Reisen ins Ausland nur am bedienten Schalter oder mindestens 48 Stunden vor Zugsabfahrt beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.) kaufen.
Falls Sie keinen Rollstuhl benötigen, sondern nur ein Billett und einen Sitzplatz brauchen, können Sie Ihre Reisen ins Ausland auch online auf SBB.ch kaufen und/oder bestellen.
Wo kann ich Rollstuhlplätze in der Schweiz reservieren?
In Zügen in der Schweiz können Sie leider keine Rollstuhlplätze reservieren.
Wie gehe ich mit meinem Reisegepäck um?
Kundenassistenten transportieren kein Gepäck. Falls Sie in der Lage sind, Ihr Reisegepäck selbst zu transportieren, kann das SBB Call Center Handicap die Ein- und Ausstiegshilfe garantieren. Wenn Sie jedoch mit viel Gepäck unterwegs sind, geben Sie Ihr Gepäck am besten auf. Nutzen Sie dafür die Gepäckaufgabe an einem bedienten Bahnhof. Im Normalfall ist ihr Gepäck am übernächsten Tag abholbereit. Mehr Informationen unter sbb.ch/gepaeck oder beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.).
Ich wurde operiert und ich brauche Hilfe, um aus dem Krankenhaus zurück nach Hause zu gelangen. Ich habe nur eine vorübergehende Reiseunfähigkeit. Kann ich die Hilfe des SBB Call Center Handicap beanspruchen?
Ja, auch bei vorübergehender Reiseunfähigkeit können Sie Hilfe beanspruchen, aber nur zum Ein-und Aussteigen. Falls Sie Begleitung während der Zugfahrt benötigen, wenden Sie sich bitte an COMPAGNALink öffnet in neuem Fenster.. Dieser Dienst ist kostenpflichtig.
Ich reise mit einem Rollator. Darf ich die Hilfe des SBB Call Center Handicap in Anspruch nehmen?
Personen mit Rollator können analog Personen im Rollstuhl die persönliche Hilfe reservieren. Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie jedoch mit dem Rollator nicht auf einen Mobilift. Deshalb müssen Sie in der Lage sein, Hindernisse wie einzelne Treppenstufen, Absätze und Spalten ohne Hilfe von Dienstpersonal zu überwinden.
Wichtig: Das Reisen mit dem Rollator erfordert an Umsteigebahnhöfen genügend Umsteigezeit. Bei einzelnen Verbindungen kann der reguläre Anschlusszug nicht garantiert werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Reisevorbereitung.
Welches sind die Maximalmasse für einen Rollstuhl im Zug?
Der Rollstuhl sollte folgende Höchstmasse (ISO-Norm 7193) und Höchstgewichte nicht überschreiten:
Breite über alles 70 cm, Länge 125 cm, Höhe 137 cm.
Die Nutzlast der Mobilifte ist auf 320 kg ausgelegt.
Eine Ein- oder Ausstiegshilfe für grössere und/oder schwerere Rollstühle ist in der Regel nicht möglich. Die Liste der zugelassenen fahrbaren Gefährte ist auf der Seite «Reiseplanung» aufgeführt.
Mein Elektroscooter überschreitet die erlaubten Maximalmasse für die Ein- und Ausstiegshilfe. Darf ich trotzdem reisen?
Falls Sie ein Gefährt nutzen, das die vorgegebenen Maximalmasse übersteigt, ist eine Ein- oder Ausstiegshilfe in der Regel nicht möglich. Elektrofahrzeuge, die aufgrund ihrer Grösse den Zugang im Wagen blockieren können, sind in den Zügen nicht erlaubt.
Darf ich mit einem Segway in den Zug?
Nein. Die Benutzung von Segways, Quads und Gefährten mit Verbrennungsmotor ist sowohl in den Bahnhöfen wie auch in den Zügen verboten. Informationen über die Beförderung von Hilfsmitteln im Zug finden Sie unter «Reiseplanung».
Ich reise mit einem Spezialvelo, muss ich ein Velobillett lösen?
Ja. Falls Sie ein Spezialvelo wie Handbike, Tandem, Liegefahrrad oder Dreiradfahrrad fahren und Sie die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung besitzen, müssen Sie nur ein Velobillett lösen. Velos mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 Metern können in den Zügen des Fernverkehres jedoch nicht transportiert werden.
Ich bin behindert und möchte einen Behindertenfahrdienst oder einen Taxifahrdienst mit Rollstuhltransport anrufen. Wo finde ich die Adressen?
Eine Tabelle der Behindertenfahrdienste und Taxifahrdienste mit Rollstuhltransport ist auf dieser Seite zum Download bereit.
Wie kann ich die Assistenz für den Glacier Express (MGBahn) buchen?
Um die Assistenz für den Glacier Express zu reservieren, benötigt das SBB Call Center Handicap zusammen mit dem Reisedatum auch die Abfahrts- und Ankunftszeit sowie die Nummer der Sitzplatzreservation.
Das Billett und die Sitzplatzreservation für den Glacier Express erhalten Sie:
per Telefon beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08 /Min.)
direkt bei der Reservierungszentrale der MGBahn Tel. 0041 (0)848 642 442 oder
Mit diesen Informationen genügt ein Anruf 24 Stunden vor der Abfahrt des Zuges auf die Gratisnummer 0800 007 102, um die Ein- und Ausstiegshilfe zu reservieren.
Wie kann ich die Assistenz für den Bernina Express (RhB) buchen?
Um die Assistenz für den Bernina Express zu reservieren, benötigt das SBB Call Center Handicap zusammen mit dem Reisedatum auch die Abfahrts- und Ankunftszeit sowie die Nummer der Sitzplatzreservation.
Das Billett und die Sitzplatzreservation für den Bernina Express erhalten Sie:
per Telefon beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.)
direkt beim Railservice RhB unter der Telefonnummer 0041 (0)81 288 65 65 oder
Mit diesen Informationen genügt ein Anruf 24 Stunden vor der Abfahrt des Zuges auf die Gratisnummer 0800 007 102, um die Ein- und Ausstiegshilfe zu reservieren.
Welche Züge werden mit Niederflurwagen geführt?
Im Online-Fahrplan finden Sie die Angaben über die Barrierefreiheit jeder Verbindung.
Im Online-Fahrplan stimmen die Informationen über Barrierefreiheit nicht! Ich war auf dem Perron und es kam ein hochfluriger Zug, in den ich selber nicht reinkommen konnte. Woher stammen diese falschen Informationen?
Niederflurzüge verkehren ohne Gewähr. Bei Ausfall kann ein Ersatzfahrzeug eingesetzt werden, das nicht niederflurig ist. Der Online-Fahrplan wird dreimal täglich aktualisiert. Kurzfristige Änderungen beim Rollmaterialeinsatz sind jedoch immer möglich.
Warum zeigt der Online-Fahrplan ein «Fragezeichen»?
Informationen von Privatbahnen oder städtischen Busbetrieben stehen uns leider nicht zur Verfügung.
Sind die Angaben über Barrierefreiheit im Online-Fahrplan zuverlässig?
Ja, die Angaben werden 3 Mal pro Tag aktualisiert. Sehr kurzfristige Änderungen können jedoch immer vorkommen.
In unserer Gruppereise reist eine behinderte Person im Rollstuhl mit. Kann sie mit uns gemeinsam reisen?
Ja. bei der Bestellung der Gruppenreise sollten Sie mitteilen, wenn eine Person im Rollstuhl mitfährt. Mit dieser Information können wir einen Reisezugwagen mit einem Rollstuhlabteil reservieren. Gleichzeitig melden Sie Ihre Reise beim SBB Call Center Handicap an. Gruppen mit mehreren Reisenden im Rollstuhl können wir nur beschränkt befördern. Die Doppelstockzüge des Fernverkehrs ermöglichen ein gemeinsames Reisen in Gruppen (maximal 10 Personen im Rollstuhl). In allen anderen Zügen können Gruppen je nach Grösse nur räumlich getrennt oder aufgeteilt in verschiedenen Zügen reisen.
Wer ist für die Ein- und Ausstiegshilfen an den Stützpunktbahnhöfen zuständig?
In der Regel wird die Ein- und Ausstiegshilfe an den Stützpunktbahnhöfen durch die Kundenassistenten sichergestellt. Es kann sein, dass die Hilfestellung durch das Zugpersonal ausgeführt wird. Das Zugpersonal trifft erst kurz nach der Zugeinfahrt bei Ihnen ein.
Sind bei Verbindungen mit Umsteigen die Anschlüsse immer garantiert?
Je nach Umsteigedistanz und Hilfsmittel genügen die Minimalumsteigezeiten nicht in jedem Fall für ein sicheres Erreichen des Anschlusszuges. Wählen Sie deshalb genügend Zeit zum Umsteigen. Bitte beachten Sie, dass das SBB Call Center Handicap nur Aufträge entgegennimmt und disponiert, die über genügend Umsteigezeit verfügen. Unter sbb.ch/call-center-handicap finden Sie die Umsteigezeiten für den Bahnhof Zürich HB.
Ist das Zugspersonal immer informiert über mitfahrende Reisende mit Behinderung?
Ja. Das Zugspersonal erhält vom SBB Call Center Handicap eine Mitteilung über mitfahrenden Reisende mit Behinderung. Das aber nur der Fall, wenn sich die Person beim SBB Call Center Handicap angemeldet hat.
Wo ist der Treffpunkt für die Ein- und Ausstiegshilfe?
Der Treffpunkt für die Ein- und Ausstiegshilfe ist immer 10 Minuten vor der Abfahrt auf dem Abfahrtsgleis beim Mobilift. Bei IC2000 (Doppelstockzüge) erwarten wir Personen im Rollstuhl 10 Minuten vor Abfahrt beim ersten Wagen hinter der Lokomotive, das ist ein Wagen der 1. Klasse. Informationen über den Treffpunkt im Ausland finden Sie auf der Seite «Barrierefrei unterwegs».
Darf meine Begleitperson den Mobilift oder die Faltrampe im IC 2000 selber benutzen?
Nein. Privatpersonen dürfen den Mobilift oder die Faltrampe nicht selber benutzen. Im Fall von Schadenereignissen oder Unfällen lehnt die SBB jede Haftung ab. Jedoch können auf allen Nichtstützpunktbahnhöfen Private beim Ein- und Aussteigen helfen.
Ich will mit meiner Freundin, die im Rollstuhl sitzt, im IC 2000 nach Zürich reisen. Ich habe ein GA 2. Klasse. Darf ich mit ihr in der 1. Klasse reisen?
Ja. In den ICN sowie in den Doppelstockzügen (IC2000) befinden sich das Rollstuhlabteil sowie eine rollstuhlgängige Toilette in der 1. Klasse. Wenn Sie als Begleitperson mitreisen und Ihre Freundin eine Begleiterkarte «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» hat, können Sie ebenfalls in der 1. Klasse mitreisen.
Welche Dokumente benötige ich, um eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung zu beantragen?
Ein ärztliches Attest, das von Ihrem Arzt ausgefüllt und unterschrieben ist.
Das ärztliche Attest ist ebenfalls von Ihnen unterschrieben.
1 Passfoto.
Das Formular «ärztliches Attest» finden Sie unter dem folgenden Link auf der rechten Seite unter «Downloads»:
Was ist die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung?
Die «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» – auch Begleiterkarte genannt – gibt Reisenden mit einer Behinderung (Rollstuhlfahrern, Gehbehinderten, Blinden, Sehbehinderten und geistig Behinderten) die Möglichkeit, eine Begleitperson und einen Führhund oder beides gratis mitzunehmen.
Wer kann von der Fahrvergünstigung im internationalen Verkehr (Tarif TCV 710) profitieren?
Wenn Sie eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung besitzen, können Sie auch im internationalen Verkehr kostenlos einen Begleiter oder einen Blindenführhund mitnehmen (Tarif TCV 710).
Damit Sie eine Begleitperson oder einen Blindenführhund kostenlos ins Ausland mitnehmen können, kaufen Sie zusätzlich zu Ihrem persönlichen Fahrausweis ein «internationales Billett ohne Preiserhebung». Dieses Billett gilt für entsprechende Strecke ab einem Schweizer Bahnhof in derselben Klasse, in der auch Sie reisen.
Bitte wenden Sie sich beim Kauf von Billetten für Reisen ins Ausland an den SBB Schalter oder ans SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.)
Einige Transportunternehmungen wenden Marktpreise an. Auf diesen Zügen ist die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung nicht gültig. Die Preise und Ermässigungen werden direkt von den Transportunternehmungen definiert.
Ich werde als Tourist die Schweiz besuchen und bin auf einen Rollstuhl angewiesen. Ich besitze Ausweisdokumente für behinderte Reisende, die nicht in der Schweiz ausgestellt sind. Bekomme ich in der Schweiz Fahrvergünstigungen?
Nein, mit ausländischen Ausweisdokumenten für behinderte Reisende erhalten Sie keine Ermässigung beim Kauf von Billetten in der Schweiz. Bitte erkundigen Sie sich an Ihrem Wohnort über Ermässigungen und kaufen Sie Billette für die Fahrt in die Schweiz dort.
Ist die ausländische Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung in der Schweiz gültig?
Nein. Mit ausländischen Berechtigungskarten erhalten Sie in der Schweiz keine Vergünstigungen. Bitte erkundigen Sie sich an Ihrem Wohnort über Ermässigungen.
Muss ich mit der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) auch einen Nachtzuschlag zahlen?
Nein. Mit der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) muss die unentgeltlich reisende Person keinen Nachtzuschlag lösen.
Ich will ein GA für Reisende mit einer Behinderung bestellen. Werde ich das GA auf dem SwissPass erhalten?
Ja. Das Generalabonnement für Reisende mit einer Behinderung ist nur noch auf dem SwissPass erhältlich (als rote Karte sowie auf dem Smartphone).
Wo finde ich allgemeine Informationen über das GA für Reisende mit einer Behinderung auf dem SwissPass?
Mehr Informationen über das GA für Reisende mit einer Behinderung auf dem SwissPass erhalten Sie auf der Seite GA für Reisende mit einer Behinderung.
Wo kann ich mein GA für Reisende mit einer Behinderung bestellen?
Das GA für Reisende mit einer Behinderung bestellen Sie:
Mit dem Bestellschein
An bedienten Verkaufsstellen des Öffentlichen Verkehrs.
Per Telefon unter folgender Nummer: SBB Contact Center +41 (0)848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.).
Bitte beachten Sie die benötigten Unterlagen:
Aktuelles, qualitativ gutes und farbiges, PassfotoCheckliste zur Bildbeurteilung: Frontalaufnahme; Gesichtsbreite auf dem Foto min. 20 mm (max. 35 mm); Augen offen, bei Brillenträgern Augen nicht verdeckt; Hintergrund einfarbig und Ausleuchtung gleichmässig (kein Schatten); Foto scharf und kontrastreich. Für Digitalfotos zusätzlich: Bildgrösse min. 200 × 250 Pixel; Dateigrösse max. 2000 KB (JPG); Farbe auf RGB-Modus einstellen. Besitzen Sie bereits einen SwissPass, laden Sie Ihr Digitalfoto bequem auf www.swisspass.ch hoch.. Besitzen Sie bereits einen SwissPass, laden Sie Ihr Digitalfoto bequem auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster. hoch.
Kopie Ihres Passes oder Ihrer IDBeim Onlinekauf können Sie die Daten für folgende Dokumente online erfassen: Reisepass oder ID-Karte aus der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien oder Liechtenstein. Bei Bestellung per PDF benötigen Sie eine Kopie, bei Kauf an der Verkaufsstelle benötigen Sie ein Originaldokument.
Kopie des IV-AusweisesGültiger «Ausweis zum Bezug eines Generalabonnements für Reisende mit einer Behinderung» der Eidgenössischen Invalidenversicherung oder Ausweis für IV-Rentner/in. Personen im Rollstuhl mit Arztzeugnis. bzw. Arzt-Zeugnisses.
Wie viel kostet das GA für Reisende mit einer Behinderung auf dem SwissPass?
Sie können entscheiden, ob Sie Ihr GA jährlich oder monatlich bezahlen möchten. Das GA für Reisende mit einer Behinderung kostet:
Jährliche Bezahlung:
CHF 2480.– für die 2. Klasse
CHF 4050.– für die 1. Klasse
Monatliche Bezahlung:
CHF 225.– für die 2. Klasse
CHF 355.– für die 1. Klasse
Wie kann ich erfahren, ob mein SwissPass mit dem GA für Reisende mit einer Behinderung noch gültig ist?
Wenn Sie ein GA auf Jahresrechnung haben, erinnern wir Sie rechtzeitig vor der automatischen Aboverlängerung an den möglichen Kündigungstermin. Dies erfolgt zusammen mit dem jährlichen Rechnungsversand.
Rufen Sie das SBB Contact Center unter der Nummer +41 (0)848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.) an und Sie erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
Ist die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung im SwissPass integriert?
Nein, die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung ist nicht im SwissPass integriert. Sie wird wie immer noch in Papierform und ausschliesslich von den kantonalen Stellen ausgegeben.
Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) in Kombination mit anderen Fahrvergünstigungen.
Im Allgemeinen gilt folgende Regel: Mindestens eine Person muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein (Billett, Tageskarte, GA, Streckenabo, Modul-Abo, jedoch nicht Halbtax-Abo ohne Billett und Junior-Karte ohne Billett).
Beispiel A.
Begleiterkarte und Halbtax auf dem SwissPass = es reicht ein Billett zum halben Preis.
Eine Person mit einer Behinderung mit Begleiterkarte reist zusammen mit einer Person, die ein Halbtax hat. Der Reisende mit einer Behinderung reist gratis und die Begleitperson mit Halbtax kauft ein Billett zum halben Preis.
Beispiel B.
Begleiterkarte und Generalabonnement auf dem SwissPass = es reicht das Generalabonnement.
Eine Person mit einer Behinderung mit Begleiterkarte reist zusammen mit einer Person, die ein GA besitzt. Der Reisende mit einer Behinderung reist gratis und die Begleitperson reist mit GA.
Beispiel C.
Begleiterkarte, Halbtax auf dem SwissPass und Junior-Karte = es reicht ein Billett zum halben Preis.
Ein Elternteil besitzt ein Halbtax. Er reist mit 2 Kindern. Ein Kind hat eine Junior-Karte. Das andere Kind ist auf einen Rollstuhl angewiesen und besitzt eine Begleiterkarte. Der Elternteil mit dem Halbtax löst ein Billett zum halben Preis, das Kind im Rollstuhl reist gratis mit der Begleiterkarte, das andere Kind reist gratis mit der Junior-Karte. Die Junior-Karte gilt nur zusammen mit einem gültigen Billett (in diesem Beispiel das Billett des Elternteils mit Halbtax).
Wo erhalte ich meine Ausweiskarte und wie lasse ich sie erneuern?
Die «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» bestellen Sie bei der zuständigen kantonalen Stelle. Dazu reichen Sie das ärztliche Attest zusammen mit dem Passfoto ein. Die Adressen der kantonalen Stellen finden Sie unter dem nachstehenden Link auf der Seite «Fahrvergünstigungen» unter «Downloads», ebenso die Vorlage für das ärztliche Attest.
Wie lange ist die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung gültig?
Die Ausweiskarte (Begleiterkarte) ist jeweils während 4 Jahren gültig. Die aktuelle Periode dauert von 2017 bis 2020. Die Karte wird in Papierform ausgegeben. Kurz vor Ablauf der Periode erneuern Sie Ihre Ausweiskarte. Das geht genau gleich wie die Bestellung.
Ist die Internetseite SBB.ch barrierefrei?
Diverse Dienstleistungen der SBB auf Webseiten, Apps und in PDF-Dokumenten werden laufend für eine barrierefreie Zugänglichkeit optimiert. Dabei achten wir insbesondere auf ein gutes Zusammenspiel mit assistierenden Technologien. So sind beispielsweise die PDF-Dokumente auf sbb.ch/handicap für blinde und sehbehinderte Reisende mittels Screenreader lesbar.
Im März 2019 hat die Stiftung «Zugang für alle» die Barrierefreiheit von SBB.ch zertifiziert. Dazu hat ein unabhängiges Team von Accessibility-Spezialisten geprüft, ob die Webseiten barrierefrei zugänglich sind und ob die Standards für eine Zertifizierung eingehalten werden.
Ich bin blind. Kann ich ein Billett am Billettautomaten lösen?
Ja. Wenn Sie blind oder sehbehindert sind, wählen Sie die Nummer 0800 11 44 77 und Sie haben die SBB Helpline Automaten am Telefon. Geben Sie der Person am Telefon die Automatennummer an, die in taktil lesbarer Schrift oberhalb des Bildschirms steht. Die SBB Helpline Automaten berät Sie beim Wählen des Billettes und auf Wunsch bereitet sie für Sie das gewünschte Angebot mittels Fernsteuerung des Billettautomaten auf. Bezahlen können Sie das Billett direkt am Billettautomaten, wo es auch wie gewohnt ausgedruckt wird. Die SBB Helpline Automaten ist täglich während 24 Stunden erreichbar.
Weiterführender Inhalt
Kontakt.
SBB Call Center Handicap.
Reservieren Sie kostenlose Hilfe für das Ein-und Aussteigen bei Zugfahrten.
Bitte rufen Sie mindestens 1 Stunde vor der gewünschten Hilfeleistung an (per E-Mail 12 Stunden vorher). Für Reisen ins Ausland: mindestens 48 Stunden im Voraus.