AGB RailAway AG für Extrazüge/Extrawagen (Ausgabe 2009).

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere exklusiven Charterwagen und Charterzüge interessieren. Die Organisation einer Charterfahrt bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unseren Organisationsspezialisten. Um Missverständnisse vorzubeugen, bitten wir Sie, die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.

  1. Reisevorschläge.
    1. Die RailAway AG unterbreitet Ihnen gerne Reisevorschläge für Ihre Charterfahrt. Der erste Reisevorschlag ist kostenlos, weitere werden mit CHF 350.– in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird Ihnen bei einer definitiven Buchung angerechnet.
    2. Die Reisevorschläge erfolgen immer unter Vorbehalt von Preis-, Fahrplan-, Programmänderungen sowie der technischen Verfügbarkeit der reservierten Fahrzeuge. Sollten provisorisch Reservationen für Fahrzeuge für Sie vorgenommen worden sein, wird dies im Reisevorschlag als Option ausdrücklich aufgeführt. Provisorische Reservationen sind immer zeitlich befristet. Der Verfall der Option wird ausdrücklich festgehalten.
    3. Vermittelt Ihnen die RailAway AG Reiseleistungen usw. anderer Unternehmen (Fremdleistungen), so schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen Unternehmen ab und es gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  2. Anmeldung und Vertragsabschluss.
    1. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anmeldung so früh wie möglich vorzunehmen. Gewisse Fahrzeuge sind sehr begehrt und zudem benötigen wir für die professionelle Organisation eine längere Vorlaufzeit. Die Anmeldefrist für Charterwagen und Charterzüge beträgt daher mind. 1 Monat.
    2. Der Vertrag zwischen Ihnen und der RailAway AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die RailAway AG zu Stande. Dies erfolgt immer mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
    3. Die anmeldende Person steht für die Verpflichtungen sämtlicher Reiseteilnehmer ein (insbesondere der Bezahlung der Gesamtrechnung). Diese AGB gelten gegenüber allen Teilnehmern.
    4. Die Auftragsbestätigung ist genau zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten sind innert 5 Tagen nach dem Erhalt schriftlich dem Organisationsverantwortlichen der RailAway AG zu melden. Andernfalls gilt die Auftragsbestätigung als korrekt.
  3. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen.
    1. Die Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
    2. Die Preise für Inlandreisen verstehen sich immer inklusive Mehrwertsteuer.
    3. Bei Erhalt der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von zirka 30% des voraussichtlichen Gesamtpreises zu bezahlen. Sie erhalten für den Anzahlungsbetrag eine separate Rechnung zugestellt. Die Schlussrechnung wird nach der Reise erstellt und die geleistete Anzahlung davon abgezogen.
  4. Teilnehmer.
  5. Alle Auftragsbestätigungen beruhen auf einer vereinbarten ungefähren Teilnehmerzahl.
  6. Die genaue Teilnehmerzahl ist dem Organisationsverantworlichen der RailAway AG spätestens 5 Arbeitstage vor der Reise mitzuteilen.
  7. Änderungen und Reiseabsagen Ihrerseits.
    1. Änderungen von Leistungen nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden mit mindestens CHF 120.– pro Änderung fakturiert.
    2. Bei einer Annullierung der gesamten Reise nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
      Bis 61 Tage vor Reisebeginn CHF 500.00*
      Ab 60 Tage vor der Reise 20 %*
      Ab 20 bis 10 Tage vor der Reise 50 %*
      Ab 9 bis 5 Tag vor der Reise 80 %*
      Ab 4 bis 1 Tag vor der Reise 90 %*
      0 Tage; nicht Erscheinen 100 %
      *mindestens jedoch CHF 500.00 zuzüglich allfälliger Forderungen individueller Partner
    3. In Zusammenarbeit mit Mondial Assistance bieten wir Ihnen auf Wunsch kostengünstige Key Person-Anullationsversicherungen an.
  8. Preis-, Programmänderungen, Reiseabsagen durch die RailAway AG.
    1. Sollten Preis- oder Programmänderungen zwischen unserem Reisevorschlag und der Auftragsbestätigung eintreten, so werden Sie darüber unverzüglich orientiert.
    2. Sollten Preis- und Programmänderungen nach Bestätigung der Reise eintreten, so werden Sie darüber unverzüglich informiert.
    3. Sollte sich der Preis um mehr als 10 % erhöhen oder sollte es sich um ganz erhebliche Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes handeln, so haben Sie die Möglichkeit diese anzunehmen oder kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Sollte ein Fahrzeug nach der Auftragsbestätigung aus technischen Gründen nicht einsatzbereit sein, versuchen wir Ihnen eine möglichst gleichwertige Ersatzlösung anzubieten. Kann Sie diese Ersatzlösung nicht befriedigen, können Sie ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Der Anzahlungsbetrag wird Ihnen unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes erstattet.
    5. Bei Vorliegen Höherer Gewalt oder anderer Umstände, welche die Durchführung der Reise verunmöglichen oder erheblich erschweren oder gar gefährden, kann die RailAway AG die Charterfahrt absagen. Der Anzahlungsbetrag wird unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes zurückbezahlt.
  9. Beanstandungen.
    1. Wurden Leistungen nicht vertragskonform erbracht oder sollten Sie einen Schaden erlitten haben, so informieren Sie sofort den Organisationsverantwortlichen der RailAway AG. Die Charterzüge werden oftmals durch einen Reiseleiter begleitet, so dass dieser den Sachverhalt dokumentieren kann. Wenn Sie Mängel oder Schadenersatzforderungen gegenüber der RailAway AG geltend machen wollen, so müssen diese Forderungen durch die Reiseleitung oder den Leistungsträger bestätigt und innert 30 Tagen nach dem vertraglichen Reiseende bei der RailAway AG angemeldet werden.
  10. Haftungen der RailAway AG.
    1. Die RailAway AG verpflichtet sich, Ihre Charterfahrt gemäss Auftragsbestätigung professionell zu organisieren.
    2. Wurden Leistungen nicht erbracht oder erlitten Sie einen Schaden, so haftet die RailAway AG für den Leistungsausfall oder den Schaden, sofern RailAway AG oder ein Leistungserbringer ein grobes Verschulden trifft. Diese Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden oder auf den halben Charterpreis beschränkt.
    3. Die RailAway AG schliesst die Haftung für Eisenbahnunternehmungen oder andere konzessionierte Transportunternehmen im In- und Ausland aus. Von diesem Haftungsausschluss ist die Haftbarkeit dieser Unternehmen Ihnen gegenüber nicht betroffen.
  11. Anwendbares Recht.
    1. Anwendbar ist ausschliessliche schweizerisches Recht.
    2. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Luzern Stadt.

Weiterführender Inhalt

Ablösung Internet Explorer 11.

Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer 11 nach und nach ein (mehr dazu auf microsoft.comLink öffnet in neuem Fenster.). Wenn Sie SBB.ch trotzdem weiter mit dem Internet Explorer verwenden, könnte es zukünftig zu Funktionseinschränkungen und Darstellungsproblemen kommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen moderneren Browser zu verwenden (z.B. Mozilla FirefoxLink öffnet in neuem Fenster.Google ChromeLink öffnet in neuem Fenster.Microsoft EdgeLink öffnet in neuem Fenster.).

Uns ist bewusst, dass der Umstieg auf einen neuen Browser eine erhebliche Umgewöhnung bedeutet und mit Unsicherheiten verbunden sein kann. Dank modernerem Browser werden Sie künftig von einem schnelleren und sichereren Zugang zum Internet profitieren. Wir versprechen Ihnen, dass wir auch in Zukunft mit vollem Elan daran weiterarbeiten, Ihnen einen barrierenfreien und inklusiven Zugang zu SBB.ch zu gewährleisten.