AGB RailAway AG für Individualreisende.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Individualreisende (nachstehend «AGB» benannt) regeln die folgenden Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Individualreisender/m und der RailAway AG:
1.1 Je nach gebuchtem Angebot kommt einer der folgenden drei Vertragstypen zustande:
1.1.1 Beim Reisevermittlungsvertrag tritt die RailAway AG als blosse Vermittlerin auf, ohne dabei selbst Vertragspartei zu werden. Der Reisevermittlungsvertrag kommt zwischen dem Konsumenten und dem Veranstalter zustande.
1.1.2 Als Reiseveranstaltungsverträge versteht man eine Kombination von mindestens zwei touristischen Dienstleistungen bzw. Reisedienstleistungen zu einem Gesamtpreis, die weniger als 24 Stunden dauert, beziehungsweise keine Übernachtung/Unterbringung beinhaltet.
1.1.3 Unter Pauschalreiseverträgen versteht man Verträge unter Art. 1 des Pauschalreisegesetzes (nachfolgend kurz «PRG»).Diese beinhalten eine zum Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei Dienstleistungen der Beförderung, der Unterbringung oder einer anderen touristischen Dienstleistung, die insgesamt länger als 24 Stunden dauert und zu einem Gesamtpreis angeboten wird.
1.2 Diese AGB finden unter Vorbehalt einer schriftlichen anderslautenden Vereinbarung mit der Buchungsstelle Anwendung auf alle Pauschalreiseverträge, Reiseveranstaltungsverträge und Reisevermittlungsverträge, die Sie mit der RailAway AG, Luzern abgeschlossen haben. Bei der Ausschreibung der gebuchten Reise können weitere Hinweise und Bedingungen stehen, welche ebenfalls Vertragsinhalt sind. Insbesondere gelten die AGB des jeweiligen Events-/Reiseveranstalter.
1.3 Diese AGB sind nicht anwendbar auf Verträge für Gruppenreisen (ab 10 Personen). Für Gruppen (ab 10 Personen) bestehen besondere Preise und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese sind bei der Buchungsstelle erhältlich oder online einsehbar.
2.1 Bei gewissen Angeboten besteht eine Mindestanmeldefrist, welche Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden.
2.2 Bei gewissen Angeboten, bei denen Führungen, Velomieten oder Trottinettfahrten angeboten werden, besteht eine Anmeldepflicht. Beachten Sie bitte die jeweiligen Ausschreibungen im Angebotsbeschrieb.
2.3 Der Vertrag zwischen Ihnen und RailAway AG wird mit vorbehaltloser Annahme Ihrer Anmeldung durch die Buchungsstelle abgeschlossen. Bei telefonischen Buchungen kommt der Vertrag mit der mündlichen Zusage der Buchungsstelle zustande. Bei Buchungen über das Internet bei Abschluss der Buchung.
3.1 Die buchende Person haftet für die Bezahlung aller gebuchten Leistungen. Im Besonderen ist die buchende Person persönlich verantwortlich, dass mit dem Ticket kein Missbrauch betrieben wird. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
3.2 Die buchende Person ist dafür besorgt, dass die Mitreisenden sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllen, diese AGB gegenüber allen Teilnehmern gelten, die Anweisungen von RailAway AG und den Leistungserbringern befolgen sowie bei Auslandreisen die notwendigen Personalausweise auf sich tragen und die Einreise- und anderen Bestimmungen befolgen. Bei Auslandreisen gibt die buchende Person anlässlich der Buchung der Buchungsstelle eine Liste der Nationalitäten der Reisenden ab. Die Buchungsstelle wird die Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger sowie der Bürger der EU und EFTA so rasch als möglich bekannt geben. Teilnehmer anderer Nationalitäten erkundigen sich beim zuständigen Konsulat. Für das rechtzeitige Einholen von Visa usw. ist die buchende Person selber besorgt. Werden die notwendigen Reisedokumente (Pass, Visa usw.) nicht oder verspätet ausgestellt und muss die Reise abgesagt oder verschoben werden, gelten die Bestimmungen unter Ziffer 6.
3.3 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die ihnen übergebenen Sportgeräte usw. sorgfältig zu behandeln und vertragsgemäss zurückzugeben. Für Schäden haften die Teilnehmenden, ausser sie können nachweisen, dass der Schaden ohne ihr Verschulden eingetreten ist. Die Teilnehmenden sind für die Einhaltung der Strassenverkehrs- und FIS-Regeln selbst verantwortlich.
4.1 Bei den Preisen der einzelnen Angebote handelt es sich um Beispiele von verschiedenen Kundengruppen. Die Preise beinhalten jeweils die ermässigten Zusatzleistungen gemäss Angabe (Eintritt, Gutschein etc.). Bei den Preisen können Rundungsdifferenzen entstehen.
4.2 Für die Konditionen der ÖV-Fahrausweise konsultieren Sie bitte die AGB der SBB
4.3 Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Bei Buchungen am Bahnschalter oder via SBB Contact Center erfolgt die Bezahlung bei der Buchung. Bei Buchung im Internet erfolgt die Bezahlung nach ausgewählter Zahlungsform.
6.1 Wenn Sie das Reiseprogramm, die Teilnehmerzahl ändern wollen oder die Reise absagen, so müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Buchungsstelle mitteilen und die bereits erhaltenen Reisedokumente zurückgeben.
6.2 Bei Änderungen des Reiseprogramms, der Verminderung der Teilnehmerzahl, Annullierungen oder Verschiebung des Reisedatums wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Franken erhoben. Änderungen, Annullierungen oder Rückerstattungen bei online gekauften Angeboten sind nicht möglich. Bitte beachten Sie dazu den Abschnitt 10: «Spezielle Bedingungen für den Onlinekauf». Falls ein unter «Ausnahmen» aufgeführter Erstattungsgrund zutrifft, können Freizeitleistungen (z.B. Eintrittstickets) innerhalb 30 Tage nach Ablauf der Geltungsdauer erstattet werden. RailAway kann Erstattungsgebühren erheben. Die Erstattung der ÖV-Fahrausweise erfolgt nach den AGB der SBB.
6.3 Massgebend für die Berechnung der Annullierungskosten sind das Eintreffen der Mitteilung bei der Buchungsstelle und der Erstattungsgrund.
6.4 Bei Bezug über den Onlinekanal gelten die Bedingungen gemäss Abschnitt «Spezielle Bedingungen für den Onlinekauf»
7.1 RailAway AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preise, Ausschreibungen in Prospekten, Flyern, in elektronischen Medien usw. vor Ihrer Buchung zu ändern. Diese Änderungen werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
7.2 Änderungen nach der Buchung vor Reisebeginn:
7.2.1 Preise können nach der Buchung und vor Reisebeginn erhöht werden, wenn sich die Beförderungskosten erhöhen, wenn staatliche Abgaben (wie Steuern usw.) oder Gebühren (z.B. Sicherheitsgebühren usw.) neu eingeführt oder erhöht wurden oder infolge Wechselkursänderungen. Die vereinbarten Reisepreise erhöhen sich entsprechend.
7.2.2 RailAway AG behält sich das Recht vor, das Programm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn dies aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Umstände notwendig wird. RailAway AG ist bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Die Buchungsstelle orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkung auf den Preis.
7.2.3 Bei Pauschalreisen gilt bei Preiserhöhungen im Sinne von Ziffer. 7.21 Art. 7 und 8 Abs. 2 PRG und bei Ersatzmassnahmen im Sinne von Ziffer 7.2.2 Art. 13 PRG.
7.3 Während der Reise ist RailAway AG berechtigt, das Reiseprogramm zu ändern, sofern sich dies aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Umstände als notwendig erweist. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer, ausser RailAway AG hat die Programmänderung grobfahrlässig oder absichtlich herbeigeführt. Für Pauschalreisen im Sinne des PRG gelten die Art. 12 ff. PRG.
7.4 Reiseabsage und Reiseabbruch durch RailAway AG:
7.4.1 RailAway AG ist berechtigt, die Reise abzusagen oder abzubrechen, wenn Teilnehmer durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Vorbehalten bleiben die Bearbeitungsgebühren und Annullierungskosten gemäss Ziffern 6.1 und 6.2. Bei Reiseabbruch erfolgt keine Rückerstattung der nicht erbrachten Reiseleistungen.
7.4.2 Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (Umwelteinflüsse, Naturkatastrophen usw.), behördliche Massnahmen, Streiks usw. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann RailAway AG die Reise absagen resp. abbrechen. Bei Reiseabsage vor Reisebeginn erstattet RailAway AG den bereits bezahlten Preis, unter Ausschluss weiterer Forderungen. Bei Reiseabbruch wird der Reisepreis für die nicht bezogenen Leistungen zurückbezahlt, ausser, diese Leistungen würden RailAway AG von den Leistungserbringern in Rechnung gestellt. Vorbehältlich zusätzlich anfallender Kosten.
7.4.3 Bei Pauschalreisen gelten die Art. 10 Abs. 4 und Art. 11 ff. Pauschalreisegesetz.
8.1 Mängel bei der Erfüllung des Reiseveranstaltungsvertrags oder des Reisevermittlungsvertrags sind beim entsprechenden Dienstleistungsträger innert 30 Tage seit Reiseende schriftlich zu beanstanden. Im Falle einer Beanstandung vor Ort während der Reise bemüht sich der entsprechende Dienstleistungsträger um geeignete Lösungen.
8.2 Bei einer Pauschalreise ist zudem die RailAway AG, als Veranstalterin oder der Vermittlerin in der gleichen Form unverzüglich zu benachrichtigen. Für Beanstandungen betreffend die Erfüllung einer Pauschalreise gilt Art. 12 Pauschalreisegesetz.
9.1 Bedingungen für Veranstaltungen.
9.1.1 Eventtickets.
Bei Eintrittstickets für Events/Veranstaltung mit fixem Durchführungsdatum gelten die AGB’s des jeweiligen Veranstalters. Verantwortlicher Vertragspartner des Ticketkäufers für die Durchführung der durch RailAway vermittelten Veranstaltung bzw. die Erbringung der mit dem Ticket verbundenen Leistung ist der jeweilige Veranstalter. Über die Möglichkeit, die Bedingungen und die Abwicklung einer Rückgabe und Rückerstattung oder eines Umtauschs von erworbenen Tickets für Veranstaltungen entscheidet daher alleine der Veranstalter, in keinem Fall aber die RailAway AG.
9.1.2 ÖV-Fahrausweise.
Rückerstattungen von im Eintrittsticket inkludierten An- und Rückreise-Billetten des Öffentlichen Verkehrs liegen im Ermessen des Veranstalters (Vollintegrationen).
Ermässigte ÖV-Fahrausweise, welche nur zusammen mit einem Eintrittsticket gültig sind, können im Falle einer Verschiebung oder Absage eines Events/Veranstaltung gemäss den Tarifbestimmungen T600.9 rückerstattet werden (Mobilitätsbeiträge, Kombis mit ermässigter Bahnfahrt).
Billette des Normaltarifes des Öffentlichen Verkehrs können gemäss den Tarifbestimmungen T600.9 rückerstattet oder umgetauscht werden (Kombi ohne ermässigte Bahnfahrt).
9.2 Erstattung/Umtausch.
Online gekaufte Tickets für Freizeitleistungen können nicht erstattet oder umgetauscht werden.
Ausnahmen:
9.2.1 Doppelbuchung (identisches Ticketdatum, Name und Vorname des Ticketinhabers; beim online gekauften ÖV-Billett zusätzlich die identische Reisestrecke und das Geburtsdatum).
9.2.2 Online gekaufte Tickets für Freizeitleistungen mit falschem Datum, sofern die Reise zum Erstattungszeitpunkt bis zum Bestimmungsort auf dem Fahrausweis gemäss Fahrplan an diesem Tag nicht mehr möglich ist. Dies gilt auch für eine Freizeitleistung, welche zum Erstattungszeitpunkt nicht mehr bezogen werden kann. Die Erstattung kann nur bei nachweislich nachträglichem Kauf des korrekten Tickets erfolgen.
9.2.3 Die Differenz zum vor Ort gekauften Ticket wird nicht zurückerstattet.
9.2.4 Nachgewiesene Reiseunfähigkeit (eigene Krankheit oder eigener Unfall sowie Todesfall im unmittelbaren familiären Umfeld).
9.2.5 Nachgewiesener Nichtbezug einer Teilleistung, weil der entsprechende Dienstleister die Dienstleistung aus technischen oder objektiv erklärbaren Gründen kurzfristig nicht erbringen konnte, erfolgen beim Leistungspartner (z.B. wegen Streckenunterbruch, Schliessung aufgrund von Witterungsverhältnissen).
9.2.6 Vergessene/verlorene online gekaufte Tickets/RFID-Karte (SwissPass), blaues Halbtax- oder Generalabonnement, Streckenabo: Wenn Sie das online gekaufte Ticket für die Freizeitleistung/die RFID-Karte, das blaue Halbtax- oder Generalabonnement oder das Streckenabo vergessen haben, müssen Sie das Billett vor Ort zum Normalpreis neu kaufen. Die Differenz zum vor Ort gekauften Billett wird nicht zurückerstattet. Das nicht benützte Ticket für die Freizeitleistung können Sie mittels Erstattungsantrags-Formular rückerstatten lassen.
9.2.7 Erstattungen von teilweise nachweislich nicht gebrauchten Mehrtagesangeboten (z.B. 2-Tages-Skipass nur 1 Tag benutzt), werden durch den Leistungspartner oder durch die eigene Versicherung des Kunden abgewickelt.
9.3 Erstattungsfrist
Falls einer der unter «Ausnahmen» aufgeführten Erstattungsgründe zutrifft, können online gekaufte Tickets für die Freizeitleistung unter gleichzeitiger Vorlage zweckdienlicher Unterlagen (als Nachweis der Ausnahme) erstattet werden. Für online gekaufte Billette des öffentlichen Verkehrs gelten die AGB der SBB. RailAway AG kann Erstattungsgebühren erheben.
9.4 Zustellung Erstattungsantrag.
Erstattungen sind entweder direkt am Bahnschalter oder online über das Erstattungsformular einzureichen.
Beim Onlinekauf gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
10.1 PDF-Reader.
Auf dem Computer, auf welchem die online gekauften Tickets ausgedruckt werden, muss ein PDF-Reader (z.B. Adobe Reader) installiert sein. Die Tickets müssen über die Druckfunktion des PDF-Readers und nicht über die Druckfunktion des Web-Browsers ausgedruckt werden.
10.2 Ausdruck.
Online gekaufte Tickets müssen in 100%-Grösse (nicht skaliert) auf weissem, zuvor unbeschriebenem A4-Papier und im Hochformat ausgedruckt werden. Der Ausdruck in schwarz-weiss genügt den Kontrollanforderungen. Eine Veränderung der Druckgrösse ist nicht erlaubt. Verschmierte oder unvollständige Ausdrucke werden nicht als gültig anerkannt. Es wird empfohlen, vor dem ersten Online-Kauf eines Tickets ein Testbillett herunterzuladen und auszudrucken. Die Dokumente «Technische Voraussetzungen» und «FAQs SBB» (häufig gestellte Fragen) geben weitere Auskunft.
10.3 Druckertypen.
Für den Ausdruck von Tickets und Billetten ist ausschliesslich ein Laser- oder Tintenstrahl-Drucker mit einer Auflösung von mindestens 600 dpi zu verwenden. Über Fax oder andere Geräte ausgedruckte bzw. kopierte Tickets werden nicht als gültig anerkannt. Nicht einwandfrei lesbare, online gekaufte ÖV-Billette gelten als ungültig und die Reisenden damit als Reisende ohne gültigen Fahrausweis gemäss Art. 20 Personenbeförderungsgesetz, PBG.
10.4 Kontrolle.
Der Kunde muss vor Reiseantritt (fahrplanmässige Abfahrt des Zuges) im Besitz eines Billetts sein. Dem Dienstleistungsanbieter vor Ort ist nebst dem amtlichen Ausweis und/oder dem Halbtax, bzw. dem Generalabonnement der Ausdruck des online gekauften Tickets vorzuweisen. Die zugestellte E-Mail-Bestätigung gilt nicht als Fahrausweis. Wenn dem Kontrollpersonal kein gültiges Ticket vorgewiesen werden kann, ist vor Ort ein entsprechendes Ticket für die Freizeitleistung nachzulösen.
10.5 Ausweispflicht.
Online gekaufte Tickets sind persönlich und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem dem Kontrollpersonal vorzuweisenden und auf die reisende Person lautenden gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte). Für Fahrten innerhalb der Schweiz kann anstelle eines amtlichen Ausweises auch ein auf die reisende Person lautendes gültiges Halbtax oder Generalabonnement vorgewiesen werden. Bei ermässigten Fahrausweisen muss der entsprechende Ermässigungsausweis (z.B. Halbtax) in jedem Fall vorgewiesen werden.
10.6 Geltungsdauer.
Tickets für Freizeitleistungen sind nur am aufgedruckten Datum gültig. Eine nachträgliche Änderung oder ein Umtausch sind nicht möglich (siehe Punkt «Erstattungen/Umtausch»). Tickets für Freizeitleistungen können in der Regel frühestens 60 Tage vor Reiseantritt gekauft werden.
10.7 Technische Voraussetzungen.
Weitere technische Voraussetzungen für den Online-Kauf von Tickets können dem Dokument «Technische Voraussetzungen» entnommen werden.
10.8 FAQ und Kontakt.
Bei Problemen und Fragen zur Buchung oder zum Online-Kauf von Tickets steht eine umfangreiche FAQ-Übersicht mit häufig gestellten Fragen zur Verfügung. Direkte Anfragen können über das Kontaktformular gestellt werden.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SwissPass.
12.1 Die RailAway AG haftet ausschliesslich für die gehörige Vertragserfüllung. Im Übrigen wird die Haftung der RailAway AG soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Für die gehörige Erfüllung der Reise und/oder der Dienstleistung selbst haftet ausschliesslich der entsprechende Veranstalter beziehungsweise Dienstleistungsträger.
12.2 Die Haftung aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Pauschalreisevertrags richtet sich nach den PRG. In diesem Fall ist die Haftung der RailAway AG für andere Schäden als Personenschäden auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt (vgl. Art. 16 Abs. 2 PRG).
Die Teilnehmer resp. die Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass bei der Entdeckung von Missbräuchen und Fälschungen die schweizerischen Transportunternehmen befugt sind, sämtliche vom Missbrauch betroffenen internen Stellen sowie externen Transportunternehmen die entsprechenden (nicht mehr anonymisierten und gegebenenfalls schützenswerten) Personen- und Kundendaten zur Verfügung zu stellen, damit ein weiterer Missbrauch vermieden werden kann. Auch Personen- und Kundendaten von strafrechtlich rechtskräftig verurteilen Reisenden resp. Vertragspartnern dürfen, insbesondere im Sinne einer Prävention mit in- und externen Transportunternehmen ausgetauscht werden. Der datenschutzrechtlich korrekte Zugriff auf schützenswerte Personen- und Kundendaten bleibt dabei gewährleistet. Die RailAway AG behält sich das Recht vor, die Nutzung von Promo-Codes personenbezogen auszuwerten.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der SBB.
15.1 Im Verhältnis zwischen Ihnen und RailAway AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die auf Ihren Vertrag mit RailAway AG anwendbare aktuelle Fassung der AGB findet sich auf der Internetseite von RailAway AG.
15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern Stadt, Schweiz.
Weiterführender Inhalt
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