Rund um das General-Abo bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen an. Im Verlustfall oder wenn Sie Ihr GA vergessen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
GA auf dem SwissPass ersetzen.
Falls Ihr GA verloren geht oder beschädigt wird, erhalten Sie mit einem gültigen Ausweis am nächsten Schalter gegen eine Gebühr von 30 Franken eine neue Karte. Kommen Sie mit einem amtlichen Ausweis an den Schalter und Sie erhalten für die Zeit bis zum Erhalt des neuen SwissPass einen Übergangs-SwissPass. Die neue Karte senden wir Ihnen wenige Tage später per Post zu.
GA auf dem SwissPass vergessen.
Wenn Sie Ihr GA zu Hause oder im Büro vergessen haben, stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr von fünf Franken und bei Vorweisen eines persönlichen Ausweises an jedem bedienten Bahnhof eine temporär gültige Karte für zwei Tage aus.
GA Hinterlegung
Keine Hinterlegung des GA (auf dem SwissPass) beim Kauf über SBB Businesstravel.
Geschäftskunden profitieren beim Kauf des GA vom Umsatz-Rabattmodell. Deshalb können GA, die über SBB Businesstravel gekauft wurden, nicht hinterlegt werden.
Vertragsdauer.
Automatische Verlängerung.
Beim Kauf eines GA schliessen Sie einen unbefristeten Vertrag ab. Dies hat zum Vorteil, dass das Abonnement nach der Gültigkeitsdauer von einem Jahr automatisch verlängert wird. Dank dem SwissPass müssen Sie nicht mehr an die Aboverlängerung denken. Ihre SwissPass-Karte ist mehrere Jahre gültig und Ihr Abo verlängern wir automatisch auf derselben Karte.
Mindestvertragsdauer.
Jedes GA hat eine Mindestvertragsdauer von vier Monaten. Sie entscheiden, ob Sie Ihr Abo danach weiterlaufen lassen oder unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Abomonats kündigen.
Kündigung.
Kündigungserinnerung.
Wir erinnern die Besteller/innen und die Kostenstellenverantwortlichen rechtzeitig vor der automatischen Aboverlängerung an den Kündigungstermin.
Kündigung bei Aboverfall.
Die Kündigungsfrist beträgt höchstens einen Monat vor Aboverfall. So bleibt Ihnen genügend Zeit, um die Kostenstellen- oder Vertragsverantwortlichen um Kündigung Ihres GA zu bitten. Die Vertrags- oder Kostenstellenverantwortlichen können die Kündigung jederzeit im Abo-Manager vornehmen.
Kündigung während Abolaufzeit.
Die Kündigung bei laufendem Abonnement nach Ablauf der viermonatigen Mindestlaufzeit erfolgt mit dem Erstattungsformular (Link). Sie können Ihr GA jederzeit auf Ende des Nachmonats kündigen.
Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung und einen Hinweis auf den letzten Geltungstag Ihres Abos.
Kauf- und Zahlungsmöglichkeiten.
Sie können Ihr GA bequem online kaufen und mit den von Ihrer Firma vorgesehenen Zahlungsmitteln bezahlen.
Lieferung SwissPass.
Falls Sie noch keine SwissPass-Karte haben, wird sie Ihnen innerhalb von rund zehn Tagen per Post zugestellt. Falls das Abo vorher gültig wird, kann mit der Kaufquittung ein Übergangsabo heruntergeladen werden.
Für Inhaber/innen eines SwissPass wird das Abo direkt auf die Karte geladen.