Alles rund um die Kündigung Ihres GA.

Erfahren Sie, wie Sie einfach und selbstständig Ihr GA bei uns kündigen können. Ausserdem finden Sie hier Infos zur Kündigungsfrist, Mindestvertragsdauer, Kündigungserinnerung und vorzeitigen Kündigung Ihres GA.

Wie kann ich mein GA kündigen?

Kündigen Sie Ihr GA mit nur wenigen Klicks auf swisspass.ch.

So funktioniert's:

  1. Öffnen Sie swisspass.ch und melden Sie sich mit Ihren persönlichen Daten an.
  2. Sie finden Ihr GA unter dem Reiter «Abos».
  3. Wählen Sie «Abo kündigen» und folgen Sie den weiteren Angaben. 
Jetzt auf swisspass.ch kündigen Link öffnet in neuem Fenster.

Selbstverständlich nehmen wir Ihre Kündigung auch an den bedienten Verkaufsstellen sowie telefonisch im SBB Contact Center entgegen. 

Die häufigsten Fragen.

Wie richte ich eine Kündigungserinnerung für mein GA ein?

Die Erinnerung per Post erfolgt zwei Monate vor der automatischen Verlängerung zusammen mit dem jährlichen Rechnungsversand. Zusätzlich können Sie auf swisspass.ch eine Benachrichtigung per E-Mail oder SMS einrichten.

So funktioniert's:

  1. Öffnen Sie swisspass.ch und melden Sie sich mit Ihren persönlichen Daten an.
  2. Fahren Sie mit der Maus oben rechts über Ihre Initialen.
  3. Wählen Sie «Kontaktkanal».
  4. Nun können Sie die gewünschte Art der Kündigungserinnerung auswählen.
  5. Falls Sie mehrere Abos in Ihrem Kundenkonto auf swisspass.ch verwalten, gelten Ihre Kontakteinstellungen für alle Abos.
Zu den Kontakteinstellungen Link öffnet in neuem Fenster.

Fragen aus der Community.

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    Halbjahres-GA

    Das Halbjahres-GA gibt es ja nicht offiziell, aber man muss das Jahres-GA nur 6 Monate halten, d.h. man kann es nach spätestens 5 Monaten auf Ende des 6. Monats kündigen. Und man kann diese Prozedur beliebig oft wiederholen. Richtig?Wenn ich also dieses Jahr am 1. Mai ein Senioren-GA der 1. Klasse für Fr. 4'840 kaufe, dann kann ich dieses bis spätestens 30. September auf den 31. Oktober kündigen. Richtig?Zahlungsmässig sieht das dann wie folgt aus: Ich zahle zuerst Fr. 4'840. Nach Ablauf der 6 Monate berechnen mir die SBB 6 x 9% von Fr. 4'840 plus Fr. 10 Bearbeitungsgebühr, also 6 x Fr. 435.60 = Fr. 2'613.60 + Fr. 10 = Fr. 2'623.60. Ich erhalte folglich Fr. 4'840 - Fr. 2'623.60 = Fr. 2'216.40 zurück bzw. gutgeschrieben. Richtig?    

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    Ist ein GA Produkt Downgrade möglich?

    Liebe SBB Community,Ich habe zurzeit das GA Jugend (Jahresabrechnung) und habe seit anfangs Monat nun einen Ausweis was mir ermöglicht das GA für Reisende mit Behinderung zu erwerben welches Billiger ist als das GA Jugend. Nun ist meine Frage, ob jemand zufällig weiss, ob es möglich ist, das laufende GA Jugend auf das GA für Reisende mit Behinderung Downgraden kann und somit ca. 170CHF zurückbekomme oder muss ich mein GA Kündigen und ein neues kaufen? Falls Jemand das zufällig weiss währe ich für antworten Dankbar.Ich selber hatte noch keine Zeit beim Schalter nachzufragen.MfG

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    GA online frühzeitig kündigen

    Ich habe vor, mein GA vorzeitig zu kündigen, da ich umziehe und ein neues Abo kaufen möchte. Auf der SBB-Seite steht, dass man dies über Swisspass tun kann. Das GA ist seit dem 1.9.22 gültig, dementsprechend könnte ich es auf den 1.3.23 kündigen (also auf den 1.2.23 die Kündigung beantragen), soweit ich es richtig verstehe. Auf dem Swisspass sehe ich aber keine Option, das GA frühzeitig zu kündigen (ich habe das JugendGA, falls das einen Unterschied macht). Wird diese Option erst nach 6 Monaten angezeigt, oder muss ich es doch an einem Schalter / übers Telefon machen?

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