Velotransport in TER-Fluo-Zügen.
Die Velomitnahme an Bord der TER-Fluo-Zügen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Bestimmungen und Regeln richten sich nach der Art des Velos:
Klappfahrräder / Tretroller kannst du kostenlos und ohne vorherige Reservierung mitnehmen. Beachte, dass sie dabei zusammengeklappt (Höchstmass 130×90 cm) und in einer Transporthülle verstaut sein müssen. Hinweis: Klappräder und Tretroller müssen im Gepäckbereich untergebracht werden.
Normale Velos kannst du in den TER-Fluo-Zügen (mit Ausnahme einiger TER-Zügen zwischen Strassburg und Basel) ohne Reservierung mitnehmen, solange es freie Plätze gibt. Die Velos müssen in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden und dürfen den Durchgang für die Fahrgäste nicht behindern.
Sperrige Fahrräder sind in den TER-Fluo-Zügen nicht gestattet (Dreiräder, Lastenräder, Tandems, Fahrradanhänger usw.).
Achtung: Die Fahrgäste haben Vorrang! Bei starkem Passagieraufkommen in den TER-Fluo-Zügen kann das SNCF-Personal die Mitnahme von Fahrrädern eventuell verweigern.