Ob von der Schule zur Lagerunterkunft oder von Hotel zu Hotel: Für Gruppen ab 10 Personen können Sie massgeschneiderte Transportleistungen bestellen. Auch der Versand von Velos ist möglich. Füllen Sie das Bestellformular bitte bis spätestens 7 Tage vor dem ersten Transport aus.
CHF 500.–
CHF 100.–
Für die Bestellung eines Gruppengepäck- oder Gruppenvelotransportes füllen Sie bitte das «Bestellformular Gruppengepäck Tür zu Tür» bis spätestens 7 Tage vor dem ersten Transport möglichst genau aus.
Es gelten folgende Abhol- und Zustellzeiten sowie Lieferfristen:
- Pauschale ab 10 Personen und bis zu 50 Gepäckstücke/Velos: CHF 500.–.
Abholung am Morgen ab 8 Uhr (Wengen und Zermatt ab 7 Uhr) mit Zustellung gleichentags bis 19 Uhr (Zermatt bis 19.30 Uhr). - Pauschale für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre ab 10 Personen und bis zu 30 Gepäckstücke/Velos: CHF 100.–.
Abholung am gewünschten Datum, Zustellung frühestens zwei Tage später.
- Reisegepäck: Taschen, Koffer, Säcke, Kisten bis 23 kg.
- Skiausrüstung: Ski, Skischuhe, Stöcke, Snowboards verpackt in Ski- oder Snowboardsäcken sowie Schlitten bis 23 kg.
- Velos, E-Bikes, Veloanhänger; Spezialvelos wie Tandem, Liegevelo, Dreirad.
Die Anmeldung einer Gruppe ist obligatorisch.
- Bedienpunkte sind durch eine befahrbare Strasse unmittelbar erschlossene Postadressen in der Schweiz und in Liechtenstein. Ansonsten definiert der Transporteur bei der Avisierung am Vortag einen geeigneten Übergabeort. Die Aufgabe und/oder der Bezug des Gepäcks am Bahnschalter ist nicht möglich.
- Verpackungspflicht.
- Skis, Skischuhe und Snowboards separat je Paar müssen vor der Übergabe an das Transportunternehmen in einer entsprechenden Transporthülle des Öffentlichen Verkehrs verpackt werden. Die Transporthüllen können vorgängig an einem Bahnhof, der Gepäcktransport anbietet, bezogen werden.
- Private Ski- und Snowboardsäcke dürfen das Gewicht von 23 kg nicht überschreiten.
- Velos und E-Bikes müssen in eine Transporthülle des Öffentlichen Verkehrs, in eine TranZbag oder einen Velokoffer mit Rädern verpackt werden. Bei Fahrrädern werden die Transporthüllen vom Transporteur mitgebracht.
- Gegenstände dürfen nicht zusammengebunden werden.
- Das zu transportierende Reisegepäck muss mit Namen, Adresse und Telefonnummer beschriftet und zweckmässig verpackt sein.
- Die Haftung für Verlust, Minderung, Beschädigung und Verspätung richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) und der jeweils gültigen Verordnung des Bundesrates über die Personenbeförderung.
- Das Gruppengepäck Tür zu Tür wird nach Möglichkeit immer auf der Schiene transportiert, kann aber aus logistischen Gründen auch vollständig auf der Strasse transportiert werden. Die ÖV-Branche wickelt momentan den Gepäcktransport über alle Angebote hinweg durchschnittlich zu 70% auf der Schiene und zu 30% auf der Strasse ab.
- Es gelten die Tarifgrundlagen der Alliance SwissPass bzw. die Gepäcktarife von T602.
Gruppenreisen. Gemeinsam zum reduzierten Gruppentarif reisen.
Gruppenbillett International. Wenn Ihr Gruppenausflug über die Grenze geht.
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Schulreisen. Rabattierte Ausflüge für Schulen.