Ich sehe eine Unsicherheit beim Kauf einer Kindertageskarte über das Handy, weil das Enkelkind noch keinen amtlichen Ausweis und auch keinen Swisspass hat - diesen Umstand muss ich respektieren.In den AGB für elektronische Billette https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/produkte-services/billette/schweiz/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html steht unter Bestimmungen zur Ausweispflicht : " Bei der Kontrolle von elektronischen Billetten besteht eine Ausweispflicht. " ... aber das Kind hat keinen Ausweis und eine generelle Ausweistragepflicht gibt es bekanntlich in der Schweiz nicht. Dann ein Hoffnungsschimmer einige Zeilen weiter unten, wo steht : " Billette für Kinder, Hunde und Velos müssen auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person, die das Kind/den Hund/das Velo begleitet, lauten. " Super - denke ich mir : Ich habe eine ID, sogar einen SwissPass und kann mich deshalb ausweisen.Dann aber die Enttäuschung, wenn ich unter Shop und Services - Schnellzugriff eine Kindertageskarte wie oben verlangt auf meinen Namen, Vornamen und Geburtsdatum kaufen will : Nicht möglich: " Dieser Reisende erfüllt die Kaufbedingungen für das gewählte Angebot nicht " - ich lag richtig mit der Vermutung : der Grossvater ist älter als 16...
-- denn wenn ich mich nochmals mit meinem Vornamen, Namen , aber dem Geburtsdatum des Kindes als Mitreisender einlogge, dann kann ich die Kindertageskarte kaufen, erfülle aber die Bedingung des in den AGB verlangten korrekten Geburtsdatum nicht... ausserdem könnte dies als Fälschung ausgelegt werden : Im Grunde ist es Urkundenfälschung - Anzeige an den Staatsanwalt und nicht nur Busse.
-- und wenn ich als Mitreisender Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes richtig eingebe, dann bekomme ich Probleme mit dem fehlenden Ausweis und der Bedingung in den AGB's "Elektronische Billette" wo steht, dass Billette für Kinder, Hunde und Velos auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person, die das Kind/den Hund/das Velo begleiten lauten müssen....Das heisst im Klartext: Kinder-Tageskarten übers Handy sind nur möglich (=risikolos), wenn man die entsprechenden amtlichen Ausweise der Kinder bei sich hat...