Ich habe beim ZVV-Chat (kein Chatbot) nachgefragt. Sie legen den Tarif so aus, dass das nur für Unregelmässigkeiten gilt. Also wenn man eine Verbindung nimmt, die unter zwei Stunden dauert und diese dann Verspätung hat. Es gelte aber nicht für Fahrten, die laut Fahrplan länger dauern. Dass sowohl auf sbb.ch und zvv.ch das laut dieser Auslegung ungültige Einzelbillett vorgeschlagen wird, entbinde einem nicht von der Verantwortung, die Gültigkeit selbst zu prüfen. Man hat aber die Anregung, das anzupassen, gerne entgegen genommen. Ich bin auch der Meinung, dass man als Kunde sich darauf verlassen können muss, das richtige Billett vorgeschlagen zu bekommen. Man sucht ja explizit nach der Verbindung. Um das geklärt zu haben, bräuchte es einen Präzedenzfall. Das BAV äussert sich kaum zu “was-wäre-wenn”-Fragen, schon gar nicht verbindlich.