In der AGB für den Erwerb und Nutzung von elektronischen Billetten steht unter Ausweispflicht: Billette MÜSSEN auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person lauten, die das Kind begleiten. Es ist also keine "Können"-Aussage, sondern eine verbindliche "Müssen"-Aussage !
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/produkte-services/billette/schweiz/allgemeine-geschaeftsbedingungen.htmlIch sehe dahinter keine Logik, denn wenn ich als Halbtaxfahrer z.B. ein Billett für die Strecke Sargans-Brig löse, bezahle ich Halbtax CHF 54.-- und für das 7 jährige Kind den gleichen Preis. Zusätzliche Optionen sind City-Ticket, Klassenwechsel Strecke, Tagesklassenwechsel, Velo-Tageskarte, Hunde-Tageskarte und Sitzplatzreservierung - aber nicht die Kinder-Tageskarte !An sich logisch, denn gemäss AGB MUSS ja das Billett auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person lauten, die das Kind begleiten und diese Person ist nun mal älter als 16.Wenn ich jetzt aber das Kind mit seinen Geburtstagsdaten als Mitreisender aufnehme und den eingeloggten Benutzer ausklinke, ja dann wird mir korrekt NUR die Kinder-Tageskarte zu CHF 19 angeboten -natürlich zusätzlich als Option Velo-Tageskarte, Hunde-Tageskarte und die Sitzplatzreservierung.Aber eben - elektronische Billette des Kindes MÜSSEN gemäss AGB auf den Namen und dem Geburtsdatum der begleitenden Person lauten und damit fällt die Kinder-Tageskarte durch... da frage ich mich, warum wird dann die Kinder-Tageskarte überhaupt in die SBB mobile App aufgenommen und steht nicht ein Hinweis, diese in Papierform zu lösen ? Ich sehe keinen Grund, deswegen 35 CHF mehr zu bezahlen. Übrigens der Text in den AGB lautet (Bestimmungen zur Ausweispflicht - 3. Abschnitt:
" Billette für Kinder, Hunde und Velos m ü s s e n auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person, die das Kind/den Hund/das Velo begleitet, lauten. "