Hilfe zu Reise ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis.
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu Online-Zahlung, Kosten und Fristen bei einer Reise ohne gültigen (RogF) oder mit teilgültigem (RemitF) Fahrausweis.
Gebühr «Abo vergessen» und Rechnung für RogF/RemitF online bezahlen.
Haben Sie vom Zugpersonal das Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis» oder «Reise mit teilgültigem Fahrausweis» erhalten?
Bezahlen Sie die folgenden Gebühren oder Rechnungen direkt online:
Gebühr «Abo vergessen».
Rechnung für «Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF)».
Rechnung für «Reise mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF)».
Ja, in allen Zügen der SBB (Nahverkehr, Regionalverkehr und Fernverkehr) gilt eine Billettpflicht.
Ja, auf Schweizer Strecken schon.
Die Kundinnen und Kunden müssen leider auf diese Möglichkeit des Billettkaufs verzichten – Im Gegenzug wurden die alternativen Verkaufskanäle Internet und Mobile stark ausgebaut.
Es ist normal, dass man sein Billett vor der Reise löst. Dies ist in jedem Tram, im Regionalverkehr und auch in den S-Bahnen üblich. Auch im Fernverkehr wird es immer schwieriger, allen Kundinnen und Kunden ein Billett auf dem Zug zu verkaufen. Dadurch entgeht der SBB ein zweistelliger Millionenbetrag – das entspricht etwa einem Tarifprozent!
Und wenn man beispielsweise an die 400 Meter langen Doppelstockzüge denkt, die ab 2013 Schritt für Schritt eingeführt werden, ist der Verkaufskanal Zug schlicht nicht mehr realistisch.
Zudem hat die Marktforschung gezeigt, dass den Kundinnen und Kunden Service natürlich wichtig ist – aber dass der Billettverkauf nicht oben auf der Wunschliste steht. Wohl aber ein Klassen- und Streckenwechsel. Deshalb wird dies weiterhin angeboten.
Erläuterungen.
Als Reisende/-r ohne gültigen Fahrausweis (RogF) gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen kann. Reisende ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen neben dem Fahrpreis einen Zuschlag.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie keine Zeit hatten, ein Billett zu lösen oder ob Sie das Billett nicht mehr finden. Zudem werden Ihre Personalien elektronisch erfasst und bleiben während mindestens zweier Jahre registriert. Der Fahrpreis und der Zuschlag werden in Rechnung gestellt.
Als Reisende(r) mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF) gilt, wer einen auf dem gesamten Reiseweg an sich gültigen, aber in einem der folgenden konkreten Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann:
RemitF überall:
fehlender Zuschlag (z.B. Nachtzuschlag)
Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung)
falsche Verkehrsmittelwahl (Fahrausweis nicht gültig)
Nur den reduzierten Zuschlag bezahlt, wer bei Verbundfahrausweisen max. 1 Zone oder bei nationalen Fahrausweisen max. 1 Haltestelle zu wenig gelöst hat.
RemitF im Regionalverkehr:
fehlender Klassenwechsel
fehlender Streckenwechsel, bzw. abweichende Strecke (jedoch gleiche Abgangs− und Bestimmungsstation − resp. Abgangs− und Bestimmungszone; anderer, direkter und vergleichbarer Weg)
Im Fernverkehr (IC, ICN, IR und internationale Züge) ist es weiterhin möglich, ohne Zuschlag einen Klassen- oder Streckenwechsel im Zug zu lösen. Der Mindestpreis für einen Klassenwechsel beträgt 10 Franken. Im Regionalverkehr (RE, R, S, SN) ist dies ausgeschlossen.
Ja, die Ausnahmen sind folgende:
Persönliches Abo vergessen: Sie bezahlen nur 5 Franken Gebühr.
Familien: Kinder zahlen keinen erhöhten Zuschlag.
Gruppen: Der erhöhte Zuschlag wird nur einmal erhoben.
Kosten und Fristen.
Übersicht über die erhobenen Zuschläge.
Preis- und Produktänderungen vorbehalten.
Zuschläge
Kosten in CHF 1. Fall
Kosten in CHF 2. Fall
Kosten in CHF ab 3. Fall
Reisen ohne gültigen Fahrausweis (RogF)
90.00
130.00
160.00
Reisen mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF)
70.00
110.00
140.00
Preis- und Produktänderungen vorbehalten.
Anmerkungen:
Das Inkasso erfolgt auf Rechnung (Reisende mit Wohnsitz ausserhalb EU und CH = Inkasso im Zug).
Die Kunden- und Reisedaten werden im Zug erfasst.
Fälle im Regionalverkehr (RV) und Fernverkehr (FV) werden für die Festsetzung des Zuschlags kumuliert.
Neben den Zuschlägen wird im RV eine Fahrpreispauschale in Rechnung gestellt.
Neben den Zuschlägen wird im FV der effektive Fahrpreis in Rechnung gestellt.
Bei diesen Zuschlägen wird unterschieden, ob es sich um einen ungültigen oder teilgültigen Fahrausweis handelt. Zudem erhöhen sich die Zuschläge im 2. und 3. Fall.
Auf den Netzen der Transportunternehmungen (TU) des direkten Verkehrs der Schweiz gilt generell die Billettpflicht vor Reiseantritt.
In folgenden Fällen können zusätzliche Kosten anfallen:
Preis- und Produktänderungen vorbehalten.
Grund
Kosten in CHF
Zahlungserinnerung/Mahnung
40.00
Missbrauch
100.00
Fälschung
200.00
Nachforschung nach korrekten Personalien oder Adresse (pro Viertelstunde Zeitaufwand)
25.00
Strafanträge
je 50.00
Betreibungen
je nach Höhe der Forderungen
Preis- und Produktänderungen vorbehalten.
Wenn Sie von uns eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung bezüglich einer Reise ohne gültigen Fahrausweis erhalten, sind diese innerhalb folgender Fristen zu begleichen:
Rechnung: innert 20 Tagen
1. Mahnung: innert 10 Tagen
2. Mahnung: innert 10 Tagen
Haben Sie Ihr Abo oder Ihren SwissPass vergessen?
Konnten Sie bei der Fahrausweiskontrolle Ihr gültiges, persönliches Abonnement oder Ihren SwissPass nicht vorweisen? Begleichen Sie die Gebühr von 5 Franken für das nachträgliche Vorweisen innert 10 Tagen am Schalter oder online via Formular.
Hinweise:
Weisen Sie Ihr Abo/SwissPass zusammen mit dem Formular «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» vor.
Nach mehr als 10 Tagen beträgt die Gebühr 30 Franken. Sie erhalten die Rechnung vom Servicecenter Einnahmen per Briefpost.
Ja, aber aus Datenschutzgründen benötigen wir eine Vollmacht.
Überlegen Sie sich, wer Ihre Personalien missbraucht haben könnte. Der Missbrauch Ihrer Personalien ist strafbar. Aus diesem Grund könnten Sie eine Anzeige bei der Polizei einreichen.
Bitte nehmen Sie zudem unverzüglich mit uns Kontakt auf:
Nein, auf keinen Fall! Überprüfen Sie zuerst, an wen Sie die Forderung einbezahlt haben. Bezahlten Sie die Forderung evtl. an ein anderes Inkassobüro (z.B. ZVV, Bernmobil)? Wenn nicht, kontaktieren Sie uns.
Ja, weil es sich beim SBB Inkassocenter nicht um einen gewerbsmässigen Vertreter gemäss Art. 27 Abs. 2 SchKG handelt.
Ja, wegen Verletzung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) können wir Sie strafrechtlich belangen. Bedenken Sie, dass mit einer Anzeige noch weitere Kosten (Gerichtskosten, Bussen usw.) auf Sie zukommen.
Kontakt.
Möchten Sie Ihre offenen Forderungen in Raten bezahlen?
Kein Problem – folgende Bedingungen sind dabei zu beachten:
Mindest-Monatsrate: CHF 40.–
Die Ratenvereinbarung kostet einmalig CHF 40.– (Umtriebsspesen).
Maximale Anzahl Monatsraten: 24
Haben Sie Interesse und können diese Bedingungen erfüllen? Wenn ja, dann füllen Sie bitte das folgende Formular aus.
Sie haben von uns eine Rechnung, eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung mit Betreibungsandrohung zu einer Reise ohne gültigen Fahrausweis erhalten und möchten die Zahlungsfrist verlängern?
Wir bieten Ihnen eine Fristverlängerung bis zu drei Monaten an – massgeblich ist das Reisedatum. Möchten Sie eine Fristverlängerung von länger als drei Monaten, kann ein Zahlungsaufschub von maximal sechs Monaten gewährt werden. Dies jedoch nur, wenn eine Beistandschaft oder dergleichen besteht und ein Schuldsanierungsplan vorgelegt wird.
Bitte beachten Sie, dass keine neuen Reisen ohne gültigen resp. mit teilgültigem Fahrausweis innerhalb der Zahlungsfrist erfolgen dürfen. Andernfalls erlischt die Vereinbarung und die Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig.
Haben Sie die obenstehenden Bedingungen gelesen und wünschen eine Fristverlängerung? Dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Sie möchten ein Gesuch zum Rückzug der Betreibung oder zur Löschung des Betreibungsregistereintrags einreichen? Füllen Sie bitte das folgende Formular aus:
Reisende ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen einen Zuschlag und eine Fahrausweispauschale oder den Fahrpreis. Die Personalien werden in jedem Fall aufgenommen. Eine Anzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten.
Im Falle eines Missbrauchs sind zusätzliche Gebühren zu bezahlen (mind. 100 Franken pro Person). Zudem bleibt eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
Das Vorweisen eines gefälschten Billetts hat neben hohen Gebühren (mind. 200 Franken) in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Bei allen unseren Entscheiden stützen wir uns auf den Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde. Dieser Tarif stützt sich auf das Personenbeförderungsgesetz (PBG, 745.1) sowie auf die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, 745.11).
Zusätzliche Gebühren sind im Tarif 610 (nicht öffentlich einsehbar), unter Serviceleistungen SBB Inkassocenter geregelt.
Hallo,ich habe eine Rechnung erhalten aufgrund Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Leider waren keine Kontodaten angegeben?
wie finde ich diese heraus?danke
Ich bin gestern von Hergiswil nach Alpnach Dorf gefahren.In Hergiswil habe ich 2 Kontrolleure beobachtet wie diese bei einer Person die ohne Billett gefahren ist eine Busse gegeben haben.Die Kontrolleure sind vor mir in den Zug gestiegen und ich hinterher.Nach der abfahrt kontrollierten Sie die anwesenden Personen.Ich habe mein gültiges Billett vorgewiesen.Da ich ein Velo dabei hatte wollte er das Billett für das Velo ebenfalls sehen.Ich gab ihm zu verstehen, dass ich nicht wusste das man für, dass Velo auch ein Billett lösen must und habe im gesagt das ich ja Wuste das Sie Kontrolleure seien und ich ja blöde wäre wen ich ohne Billett für das Velo einsteigen würde, zudem hatte ich ja auch über das Telefon App eins lösen können.Ich kann nicht verstehen das ich eine Busse von 100 Franken bekommen habe obwohl ich noch nie ohne Billett gefahren bin.Zu erwähnen ist noch das ich IV Rentner mit Ergänzungsleistung bin.Und man ja eine Ausnahme machen könnte da es das erste Mal gewesen ist und es durch Nichtwissen zu dieser Situation gekommen ist.
Hallo
@Ruedi57Link öffnet in neuem Fenster. Eine "Busse" jst immer ärgerlich. Und es ist verständlich, dass man den "Fehler" beim Andern und nicht bei sich selbst sucht. In deinem Fall hat der Kontrolleur vermutlich korrekt gehandelt. Es ist auch nicht so, dass die SBB jeden Reisenden einzeln über alle Bestimmungen aufklären muss. Die Reisenden müssen sich selbst informieren. Das ist ja auch im Strassenverkehr so.Du kannst dich aber direkt an die zuständige Stelle wenden. Die SBB wird dann deinen konkreten Fall nochmals prüfen. Lege doch ein Foto deines Scooters bei und beschreibe, wie und wo du ihn platziert hattest. Sende ein E-Mail an fahrausweiskontrolle@sbb.ch oder rufe den Rail Service an: 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / min). Gruss, Reto
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