Abos auf dem SwissPass verlängern.

Sie möchten Ihr GA, Halbtax oder sonstiges Abo verlängern? Hier finden Sie die Anleitung sowie Antworten auf die häufigsten Fragen dazu.

GA und Halbtax verlängern.

Monatsabo verlängern: Verbundabo, Streckenabo und Modul-Abo.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihr Monatsabo zu verlängern: direkt online, in der App SBB Mobile, am Billettautomaten, an bedienten SBB Bahnhöfen oder in SBB Reisezentren, an einer beliebigen bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder beim SBB Contact Center.

Jahresabo verlängern: Verbundabo, Streckenabo und Modul-Abo.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihr Jahres-abo zu verlängern: direkt online an bedienten SBB Bahnhöfen oder in SBB Reisezentren, an einer beliebigen bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder beim SBB Contact Center. 

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Fragen aus der Community.

  • Kündigung und Neukauf eines Halbtaxabos

    bin 3 Monate auf einem anderen Kontinent: welche Nachteile- welche Vorteile habe ich ?
    Die Rechnung kommt auf den 2. Monat. Und besteht die Möglichkeit innerhalb des Monates zu kündigen ?

  • Junior-Karte kann nicht mehr online verlängert werden

    Guten Tag
    Ich weiss nicht ob ich der einzige bin, aber im Juni 2025 habe ich eine Erinnerung bekommen: Die Junior-Karte von *** **** läuft ab.
    Leider ist darin kein Link mehr vorhanden zum Verlängern. Wenn ich das Mail vom Vorjahr verwende kann ich zwar eine Verlängerung erstellen, aber sobald es ums Bezahlen geht, kommt eine Error Message.
    Bei uns hat das Reisezentrum seine Öffnungszeiten verkürzt. Gibt es noch andere Methoden zum verlängern?

  • "Totalausfall" für 2 Monate auf Pendlerlinie, kein Entgegenkommen i. S. GA

    Hallo zusammen Ich möchte nur von Euch wissen, ob Ihr schon ähnliche Situationen erlebt habt, und ob Ihr die Antwort der SBB in meinem Fall erstens normal und zweitens fair findet. Ich war erstaunt, da ich die SBB generell als kundenfreundliches Unternehmen erlebe, das durchaus auch in der Lage ist, auf spezielle Situationen angemessen zu reagieren. Ausgangslage: Der Preis des GAs rechtfertigt sich für mich nur, weil ich auf der Linie Bern-Freiburg täglich pendle. Den Rest des GA-Preises hole ich mit weiteren Reisen nicht vollständig raus, aber das ist dann mein “Luxus”, mit dem ich natürlich gerechnet habe. Ohne das Pendeln würde ich mir das GA aber definitiv nicht leisten. Ab dem 27. Juli ist nun für 2 Monate bei gültigem GA Schluss mit Pendeln wegen zweier Monate “Totatlausfalls” (Bauarbeiten). Die Idee ist wohl, dass Juli/August “eh alle in den Ferien” sind - ich halt leider nicht. Es gibt einen Ersatzbus mit doppelt so langer Fahrzeit. Dies, weil Fahrzeit sich pro Tag um etwa eine Stunde verlängern würde, und das reicht mir nicht mehr, um rechtzeitig von der Kinderkrippe am Wohnort auf den Zug und dann rechtzeitig zur Arbeit zu kommen, und dann am Abend nach der Arbeit vor Krippenschluss wieder in der Krippe zu sein. Der Ersatzbus ist für mich leider kein Ersatz des Zugs. Ich muss mich anders organisieren – ohne SBB, ohne Ersatzbus. Der Zweck des GA fällt damit für mich 100% dahin während diesen zwei Monaten – aber es kostet weiter (Ferienunterbruch ist schon einkalkuliert und schon bezogen). Auf telefonische Nachfrage beim Contact Center liess mich der freundliche Mitarbeiter wissen, da gebe es kein Entgegenkommen, schliesselich gebe es einen Bus-Ersatzverkehr. Dass die Fahrzeit im Bus doppelt so lange ist, spiele dabei keine Rolle. Nebenbei bemerkt muss ich während der Reisezeit auch am PC arbeiten, was im Bus auch nicht geht. Nicht, dass mich das zu armen Tagen bringt, aber mich erstaunt diese eiskalte Schulter der SBB. Ich hätte eine wenigstens eine (teilweise) Verlängerung der Gültigkeit des GA oder eine Gutschrift oder zumindest ein symbolisches Entgegenkommen erwartet. Oder einfach die Möglichkeit, das GA während dem “Totalausfall” zu deaktivieren. Die Antwort auf all die Ideen war so einfach wie freundlich: “Nein”. Und noch ein Hinweise: Ich bitte Euch, an dieser Stelle keine juristische Diskussion zu beginnen. Juristische Argumente (Tarifbestimmungen, Gesetze) sind natürlich relevant, aber die Situation, auf die ich mich beziehe, ist (noch) nicht an dem Punkt. Um es vorweg zu nehmen: Es gibt sicher einige unter Euch, die wissen, dass da beispielsweise im T600 steht: “Bei Verkehrsunterbrüchen, die im Voraus in den Fahrplänen publiziert sind, können die betroffenen Transportunternehmen von Beginn an die Ausgabe der Fahrausweise über einen Hilfsweg anordnen.” Könnte sein, dass der Unterbruch mehrere Monate vorher, als ich das GA gekauft hatte, schon im Fahrplan sichtbar gewesen wäre, hätte ich denn die Verbindung für jeden Tag, inkl. 28. Juli etc., einzeln überprüft. Das wäre aber kaum eine vernünftige Vertragsbedingung. In den FAQ der SBB steht gleichzeitig auch (und ja, auch diese sind verbindlich, da veröffentlicht und damit eine zugesicherte Basis im Moment des Abokaufs): “Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, müssen Sie sie nicht antreten und erhalten den Billetpreis erstattet.” Das ist zumindest aus meiner Sicht der Fall. Ausserdem ist es kaum zumutbar, dass ich vor dem GA-Kauf alle möglichen Verkehrsunterbrüche durchsehe… Und wesentliche Entscheidungsgrundlagen dürfen Unternehmen bei Vertragsabschluss nicht in den AGB “verstecken”, sondern sie müssten separat darauf hinweisen. Diese Sätze nur, um vorwegzunehmen: Die juristische Diskussion wäre komplex und interessant, aber diese möchte ich nicht mit diesem Thread anzetteln. Hier geht es erstmal nur darum, ob diese total-ablehnende Haltung der SBB beim “Totalausfall”, der bei mir den Zweck des GA hinfällig macht, der Erfahrung entspricht, die Ihr mit dem Niveau der Kundenfreundlichkeit der SBB auch gemacht habt. Happy discussion allerseits!

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