Antrag auf Erstattung eines GA oder Halbtax bei Unfall oder Krankheit.
Hatten oder haben Sie einen Unfall oder eine Krankheit und konnten Ihr GA oder Halbtax nicht nutzen? Dann können Sie einen Erstattungsantrag stellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus.
Tipp: Falls Sie ein GA haben, können Sie dieses während Ihrer Reiseunfähigkeit auch hinterlegen und zwar mindestens für 5, längstens für 30 Tage pro Abojahr.
Zur Hinterlegung des GABevor Sie starten:
- Die Reiseunfähigkeit muss mind. 5 Tage betragen, kann jedoch auch unbefristet sein.
- Sie benötigen ein Arztzeugnis, das Ihre Reiseunfähigkeit bestätigt (Arbeitsunfähigkeit reicht nicht).
- Das Erstattungsgesuch für eine befristete Reiseunfähigkeit können Sie bis max. 30 Tage nach Ablauf der Reiseunfähigkeit einreichen (Bsp. Sie waren vom 1. bis 15. Juni 2023 reiseunfähig, deshalb müssen Sie das Erstattungsgesuch bis spätestens 14. Juli 2023 einreichen).
- Das Erstattungsgesuch für eine unbefristete Reiseunfähigkeit können Sie bis spätestens 1 Jahr nach Beginn der Reiseunfähigkeit einreichen.
- Die Erstattung erfolgt pro rata abzüglich eines Selbstbehaltes von 10 Franken und wird auf ein IBAN-Konto oder das SwissPass-Konto gutgeschrieben.
Login mit SwissPass.
Wenn Sie sich mit Ihrem SwissPass-Login anmelden, werden Ihre Kontaktdaten automatisch eingefügt.
Formularschritte
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Kontaktangaben Aboinhaber:in
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Reiseunfähigkeit
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Arztzeugnis
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Kontakt meldende Person