Im Tarifverbund A-Welle sind neun Transportunternehmen in den Kantonen Aargau (ohne Bezirk Rheinfelden) und Solothurn (Region Olten-Gösgen-Gäu) zusammengeschlossen. Innerhalb des ganzen A-Welle Verbundgebiets gilt dasselbe einfache Tarifsystem. Damit benötigen Sie für Stadt und Land nur einen einzigen Fahrausweis.
Im gesamten Verbundgebiet A-Welle gilt für alle Fahrausweise das Zonensystem. Der Zonenplan zeigt Ihnen, wie viele aneinandergrenzende Zonen (Flächen) Sie von A nach B lösen müssen. Egal, ob Sie mit dem Zug oder dem Bus fahren – innerhalb der gelösten Zonen und der zeitlichen Gültigkeit sind sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel im Preis inbegriffen.
Tipp: Bereits ab 8 Zonen ist Ihr Billett oder Abo in allen A-Welle Zonen gültig.
- Wenn Sie weiter fahren möchten als bis zur Grenze Ihres gültigen A-Welle-Fahrausweises, dann lösen Sie ein Anschlussbillett. Und zwar ab dem letzten fahrplanmässigen Halt in Ihrem A-Welle-Fahrausweis bis zur Endstation Ihrer Reise.
- Haben Sie ein gültiges A-Welle-Ticket, das räumlich an einen Z-Pass-Fahrausweis anschliesst, können Sie zusammen mit diesem durchgehend fahren, sofern das benützte Verkehrsmittel einen fahrplanmässigen Halt innerhalb einer auf dem Z-Pass-Fahrausweis aufgeführten A-Welle-Zone (5xx) hat.
- Falls Ihr Zug nicht innerhalb der von Ihnen gelösten A-Welle-Zonen anhält, ist Ihr A-Welle-Fahrausweis ungültig. Kaufen Sie stattdessen ein Billett zum Normalpreis (oder ein Sparbillett).
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