Welche Verbund-Abos es gibt, wie Sie es kaufen, ob Sie einen SwissPass benötigen, wie Sie Verbund-Abos erneuern und vieles mehr erfahren Sie auf dieser Seite.
Angebot.
Verbund-Abos gibt es für
7 Tage (in Papierform, nur in einigen Tarifverbünden erhältlich).
1 Monat auf dem SwissPass.
12 Monate auf dem SwissPass.
Wenn Sie Ihr Verbund-Abo für 12 Monate kaufen, erhalten Sie je nach Verbund eine Reduktion von bis zu 3 Monatspreisen.
Kinder und Jugendliche bis zum 25. Geburtstag profitieren von attraktiven Rabatten.
Weitere Ermässigungen sind je nach Tarifverbund unterschiedlich.
Falls die von Ihnen gewünschte Strecke innerhalb eines Tarifverbundes liegt, erhalten Sie automatisch ein Verbund-Abo.
Strecken-Abos gibt es nur in Regionen ohne Tarifverbund oder, wenn Sie über den Verbund hinausfahren.
Wenn Sie regelmässig zwischen Tarifverbünden oder ausserhalb eines Tarifverbundes pendeln und den Ortsverkehr nutzen, ist das Modul-Abo die ideale Lösung für Sie.
Bitte beachten Sie, dass sich ab einer gewissen Distanz der Kauf eines Generalabonnements lohnt.
Kauf und Erneuerung.
Online-Erstkauf (für 1 Monat und 12 Monate).
Das zentrale Element für den Onlinekauf ist die Kundennummer im Format 000-000-000-0. Wenn Sie z.B. im Besitz eines SwissPass sind/waren oder in den letzten fünf Jahren ein ÖV-Abo hatten, finden Sie diese Nummer auf der Karte und können das Verbund-Abo online kaufen.
Falls Sie bereits ein Abo hatten, aber Ihre Kundennummer nicht mehr kennen, erhalten Sie diese an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder telefonisch beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.).
Damit Sie beim Online-Kauf das entsprechende Angebot für Erwachsene, Jugendliche oder Kinder erhalten, geben Sie die jeweilige Kundennummer ein.
Übrigens: Falls Sie das Verbund-Abo für eine andere Person kaufen möchten (z. B. ein Kind), so ist das ebenfalls möglich, sofern Sie und die andere Person eine SwissPass-Karte inklusive verknüpftem SwissPass-Login besitzen. Wählen Sie dazu «Kauf für eine andere Person».
Hinweis: Ein SwissPass-Login ist dann mit SBB.ch verknüpft, wenn die Kundennummer in Ihrem Benutzerkonto auf SBB.ch hinterlegt ist. Klicken Sie nach der Anmeldung auf Ihre Initialen, danach auf «Benutzerkonto» und anschliessend in der Kachel «Persönliche Daten» auf «Daten anpassen». Falls die Kundennummer im Format 000-000-000-0 aufgeführt ist, ist es verknüpft.
Online-Erstkauf mit Identitätsprüfung (für 1 Monat und 12 Monate).
Falls Sie noch kein Abo und keinen SwissPass besitzen, können Sie Ihr neues Verbund-Abo ebenfalls online kaufen. Beim Erstkauf müssen wir Ihre Identität überprüfen. Diese Identitätsprüfung funktioniert online, Sie benötigen dazu einen Pass oder eine Identitätskarte sowie ein Smartphone mit Kamera. Ausserdem brauchen Sie ein aktuelles, qualitativ gutes, digitales Passfoto.
Der Onlinekauf mit Identitätsprüfung ist nicht für andere Personen möglich.
Kauf an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs.
Selbstverständlich können Sie jedes Verbund-Abo auch an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs kaufen. Bringen Sie bitte Ihren SwissPass (falls Sie einen haben) und einen Reisepass oder eine ID mit. Wenn Sie noch keinen SwissPass haben, benötigen Sie ein Original-Passfoto sowie einen Reisepass oder eine ID-Karte. Falls Sie es für eine andere Person kaufen (z.B. für Ihr Kind), dann bitte die Unterlagen für diese Person.
Verbund-Abo für 7 Tage.
Das Abo wird in Papierform ausgestellt. Sie erhalten es an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder am Billettautomaten im jeweiligen Verbundgebiet.
Wichtig: Falls Sie keine SwissPass-Karte besitzen und auch keine brauchen, müssen Sie bei der ersten Bestellung (nur an einer Verkaufsstelle möglich) trotzdem einen Pass/eine ID sowie ein aktuelles und qualitativ gutes Passfoto mitbringen. Denn damit wird eine Grundkarte für Ihr Abo erstellt.
Für die Online-Erneuerung der Verbund-Abos für 1 Monat oder 12 Monate nutzen Sie den Link, den Sie im Erneuerungsmailing erhalten.
Verbundabonnemente mit einer Gültigkeit von einem Monat können Sie auch ohne Link online, mobile, an Billettautomaten oder an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs im jeweiligen Verbundgebiet erneuern.
Wir senden Ihnen die Rechnung zusammen mit einem Einzahlungsschein per Post. Bitte beachten Sie:
Ihre Bestellung muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Gültigkeit Ihres Abos erfolgen. Andernfalls kann die Bestellung gegen Rechnung nicht bearbeitet werden und wird retourniert.
Die Rechnung versenden wir mit separater Post – also nicht zusammen mit der SwissPass-Karte. Diese Rechnung müssen Sie vor dem ersten Gültigkeitstag Ihres Abos bezahlen, da Sie sonst eine Zahlungserinnerung erhalten.
Kauf an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs (alle Verbund-Abos).
Beim Kauf an einer bedienten Verkaufsstelle stehen Ihnen folgende Zahlungsmittel zur Verfügung: Barzahlung, Gutscheine, Reka-Check, Reka Rail, Twint, Debit- bzw. Kreditkarte (PostFinance Card, Mastercard, Visa, Reka-Card, American Express, Diners, JCB oder myOne).
Bezahlung per Kreditkarte (bitte Limite beachten).
Bezahlen können Sie Ihr neues Abo mit den folgenden Kreditkarten:
Visa (inkl. Prepaid-Karte)
MasterCard (inkl. Prepaid-Karte)
American Express
Diners Club International
JCB
MyOne
Bitte beachten Sie:
Die Kreditkarte muss auf den Vertragspartner lauten.
Die Belastung der Kreditkarte erfolgt direkt nach Bestelleingang.
Foto.
Anforderungen.
Für Ihr Abo auf dem SwissPass benötigen Sie ein Passfoto, das folgende Kriterien erfüllt:
Frontalaufnahme.
Augen offen und nicht verdeckt.
Hintergrund einfarbig.
Ausleuchtung gleichmässig (kein Schatten).
Scharf und kontrastreich.
Schwarz-weiss oder farbig.
Format ca. 35 × 45 mm.
Originalfoto: keine gescannten oder selbst ausgedruckten Papierfotos.
Digitalfoto: unbearbeitet, Bildgrösse min. 200 × 250 Pixel; im Format .JPG oder .JPEG mit einer maximalen Grösse von 4 MB.
Bei Online-Erstkauf eines Verbund-Abos.
Falls Sie bereits einen SwissPass besitzen oder ein anderes ÖV-Abo hatten, wird Ihr Foto übernommen. Erwachsene brauchen nur dann ein neues Foto, falls das Bisherige vor mehr als zehn Jahren erfasst wurde, Kinder und Jugendliche bis zum 25. Altersjahr, wenn es vor mehr als fünf Jahren erfasst wurde.
Falls Sie zum ersten Mal ein Verbund-Abo kaufen und noch keinen SwissPass und kein Abo hatten, dann können Sie nach dem Kaufprozess mit Identitätsprüfung auch Ihr digitales Passfoto hochladen.
Bei Erstkauf an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs.
Bitte bringen Sie ein aktuelles Original-Passfoto in hoher Auflösung an den Schalter.
Foto ändern.
Falls Sie vor diesen Fristen ein neues Foto möchten, bringen Sie bitte ein aktuelles Original-Passfoto in hoher Auflösung an eine Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs. Sie erhalten dann eine neue SwissPass-Karte mit dem neuen Foto. Das kostet 30 Franken.
Unterlagen.
Onlinekauf mit SwissPass (nur Verbund-Abo für 1 Monat und 12 Monate).
Für den ersten Onlinekauf mit SwissPass benötigen Sie folgende Unterlagen.
Debit- bzw. Kreditkarte (PostFinance Card, Mastercard, Visa, Reka-Card, American Express, Diners, JCB oder myOne), Twint.
Pass oder der ID.
Beim Onlinekauf können Sie die Daten für folgende Dokumente online erfassen: Reisepass oder ID-Karte aus der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Liechtenstein.
Erster Onlinekauf mit Identitätsprüfung (nur Verbund-Abo für 1 Monat und 12 Monate).
Mit Identitätsprüfung können Sie nur ein Verbund-Abo für sich selbst kaufen. Sie benötigen Folgendes:
Smartphone mit Kamera.
Debit- bzw. Kreditkarte (PostFinance Card, Mastercard, Visa, Reka-Card, American Express, Diners, JCB oder myOne), Twint.
Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs (alle Verbund-Abos).
Für den Erstkauf an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs benötigen Sie ein Original-Passfoto sowie den Pass/die ID von sich oder von der anderen Person (zum Beispiel, wenn Sie als Elternteil ein Verbund-Abo für ein Kind oder für eine andere Person kaufen).
Kauf am SBB Billettautomaten (nur Verbund-Abo für 1 Monat).
Für den Erstkauf an einem SBB Billettautomaten benötigen Sie einen SwissPass.
Ihr Verbund-Abo ist ab dem ersten Gültigkeitstag im SwissPass integriert.
Ist es Ihr erster SwissPass?
Die Lieferung Ihres Verbund-Abos auf dem SwissPass erfolgt innert ca. zehn Tagen per Post. Falls es vorher gültig sein soll, erhalten Sie von uns einen Übergangs-SwissPass. Beim Onlinekauf drucken Sie ihn als PDF aus.
Hinterlegung und Kündigung.
Das Verbund-Abo können Sie nicht hinterlegen.
Wenn Sie Ihr Verbund-Abo innerhalb der Gültigkeitsdauer kündigen und zurückgeben möchten, können Sie es an Verkaufsstellen des Öffentlichen Verkehrs oder telefonisch beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.) erstatten lassen. Die Erstattung wird prozentual anhand der Anzahl benützter Tage berechnet. Ausserdem wird ein Selbstbehalt erhoben.
Nein, denn ein Verbund-Abo können Sie nicht mit einem Halbtax-Abo kombinieren.
Wenn Sie regelmässig zwischen Tarifverbünden oder ausserhalb eines Tarifverbundes pendeln und den Ortsverkehr nutzen möchten, ist das Modul-Abo eine ideale Lösung.
Haben Sie Ihren SwissPass zuhause oder im Büro vergessen, so können Sie diesen ganz einfach in der App SBB Mobile unter «Mein SwissPass» anzeigen lassen (Bedingung: Login mit verknüpfter Kundennummer vorhanden).
Alternativ können Sie an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Ausweis gegen eine Gebühr von fünf Franken eine temporär gültige Karte kaufen.
Kein Problem, bestellen Sie einen Ersatz-SwissPass für 30 Franken. Gerne sind wir auch an einer bedienten Verkaufsstelle für Sie da.
Hallo zusammenIch habe momentan ein 1. Klasse GA, welches ich monatlich bezahle. Nun habe ich meinen Wohnort gewechselt und benötige ab sofort lediglich noch ein Verbundabo. Kann ich dies einfach so umwandeln? Oder muss ich eine bestimmte Frist abwarten? Die kommende GA-Rate, welche am 8.12. fällig ist, habe ich bereits bezahlt. Merci vielmals und liebe GrüsseNicole
Hallo zusammenIch habe seit 6 Monaten ein Verbundabo von Ostwind und ZVV für ein Jahr. Nun möchte ich dieses Abo gerne für einige Monate hinterlegen oder zurückgeben und für die restliche Zeit eine Rückerstattung erhalten. Geht das?Freundliche GrüsseJonas
Ich habe ein Monatsabo für Winterthur-Frauenfeld also für beide Verbünde. Wenn ich nun von Winterthur nach Schaffhausen reisen will (egal ob S24 oder S33) dann muss ich doch Zone 120 (Winterthur) nicht lösen. Sehe ich das falsch? Mir ist klar, dass wenn ich nur ein Winterthur-Abo hätte, ich ein Volles lösen müsste aber so ist es ja ein Spezialfall.
Spoiler (Zum Lesen markieren) Hallo
@GesslerhutLink öffnet in neuem Fenster.Ein Verbundabo gilt immer bis zur letzten fahrplanmässigen Haltestelle INNERHALB der gelösten Zone (bei dir Zone 120). Für eine Fahrt darüber hinaus muss man ab DIESER Station ein (Anschluss)Billett lösen. Somit gilt meiner Meinung nach die Zone 120 für die Fahrt von Witerthir nach Schaffhausen nicht, denn der 'letzte Halt' ist zugleich auch der Startort. Gruss, Reto