Der Zürcher Verkehrsverbund ZVV, die angrenzenden Tarifverbünde A-Welle, Ostwind, Schwyz und Zug sowie die SBB sind im integralen Tarifverbund Z-Pass für den Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich zusammengeschlossen.
Der Z-Pass bietet Fahrausweise für Reisen zwischen dem Zürcher Verkehrsverbund ZVV und den Nachbarverbünden A-Welle, Ostwind, Schwyz und Zug an. Dabei gilt der Zonentarif.
Das bedeutet, dass Sie für eine Fahrt von A nach B einen Fahrausweis mit den entsprechenden Zonen lösen. Der Zonenplan zeigt Ihnen, wie viele aneinandergrenzende Zonen (Flächen) Sie von A nach B lösen müssen. Innerhalb der gewählten Zonen und der zeitlichen Gültigkeit können Sie sich frei mit Zug, Bus, Tram und im ZVV sogar per Schiff bewegen. Dies macht das verbundübergreifende Reisen einfach, bequem und vielseitig.
Der Preis richtet sich nach der Anzahl der gewählten Zonen. Die beiden Stadtzonen Zürich (110) und Winterthur (120) zählen aufgrund des grossen Angebots an öffentlichem Verkehr als je zwei Zonen.
Bei Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind Verbundfahrausweise bis zum letzten fahrplanmässigen Halt in den gelösten Zonen gültig. In den Zügen der SBB, die innerhalb der gelösten Zonen nicht anhalten, sind die Verbundfahrausweise nicht gültig.
Für Anschlussfahrten in den am Z-Pass beteiligten Verbünden müssen Sie zusätzlich zum Z-Pass-Fahrausweis einen nahtlos anstossenden Verbundfahrausweis lösen, sofern im Tarifverbund der Anschlussfahrt innerhalb des Geltungsbereichs des Z-Pass-Fahrausweises ein fahrplanmässiger Halteort liegt.
Beispiel.
Sie besitzen einen Z-Pass-Fahrausweis Baden–Schlieren mit den Zonen 154, 570 und 572. Für Ihre Anschlussfahrt nach Zürich HB benötigen Sie folgenden Fahrausweis:
- Für eine Fahrt mit der S-Bahn-Linie 12 mit Halt in der Zone 154:
ZVV-Fahrausweis für Zone 110 oder ZVV-Anschlussbillett 1–2 Zonen. Gültig ist auch die Kombination mit einem Streckenbillett Schlieren–Zürich HB. - Für eine Fahrt mit dem Schnellzug Baden–Zürich HB ohne Halt:
Z-Pass-Fahrausweis Baden–Zürich mit den Zonen 110, 111, 117, 154, 570, 572.
Grund: Der Schnellzug hält nicht in der ZVV-Zone 154. Daher ist keine Fahrausweiskombination möglich.
Die Verfügbarkeit der Anschlussfahrausweise ist abhängig vom Kaufort. Den korrekten Anschlussfahrausweis lösen Sie als elektronisches Billett (E-Ticket).
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