Wir holen Ihr Gepäck an Ihrer Adresse in der Schweiz ab und stellen es am übernächsten Tag an Ihre Zieladresse in der Schweiz zu. Auch als Express-Service mit Abholung und Lieferung am selben Tag möglich.
E-Bike: CHF 30.–
Spezialvelo: CHF 30.–
Expresspauschale: CHF 50.–
Zusätzliches Zeitfenster: CHF 15.–
Geben Sie Ihr Gepäck bis spätestens 12 Uhr am Vortag der Abholung bei uns in Auftrag.
- Gepäckaufgabe: Tag 1.
- Buchbar ist ein Abholzeitfenster zwischen 8 und 21 Uhr. Dieses Zeitfenster wird am Vortag auf zwei Stunden eingeschränkt und Ihnen mitgeteilt.
- Für den Aufpreis von CHF 15.– stehen Ihnen drei zusätzliche Zeitfenster für die Abholung zur Verfügung: 8–13 Uhr / 12–18 Uhr / 17–21 Uhr.
- Für gewisse Ortschaften stehen nicht alle drei Zusatzzeitfenster zur Auswahl.
- Für gewisse Ortschaften sind Transporte von Velos, E-Bikes und Spezialvelos nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
- Folgende autofreien Orte sind für den Transport von Velos, E-Bikes und Spezialvelos ausgeschlossen:
- Belalp/Tschuggen
- Fiescheralp
- Melchsee-Frutt
- Lauchernalp
- Saas-Fee
- Stoos
- Zermatt
- Lieferung: Tag 3.
- Buchbar ist ein Zustellzeitfenster zwischen 8 und 21 Uhr. Dieses Zeitfenster wird am Vortag auf zwei Stunden eingeschränkt und Ihnen mitgeteilt.
- Für den Aufpreis von CH 15.– stehen drei verschiedene Zeitfenster für die Zustellung zur Verfügung: 8–13 Uhr / 12–18 Uhr / 17–21 Uhr.
- Für gewisse Ortschaften stehen nicht alle drei Zusatzzeitfenster zur Auswahl.
- Für gewisse Ortschaften sind Transporte von Velos, E-Bikes und Spezialvelos nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
- Folgende autofreien Orte sind für den Transport von Velos, E-Bikes und Spezialvelos ausgeschlossen:
- Belalp/Tschuggen
- Fiescheralp
- Melchsee-Frutt
- Lauchernalp
- Saas-Fee
- Stoos
- Zermatt
Nachfolgend finden Sie alle autofreien Ortschaften der Schweiz.
- Belalp
- Bettmeralp
- Braunwald
- Fiesch-Eggishorn
- Grächen
- Lauchernalp: Reisegepäck «Tür zu Tür» und «Bahnhof zu Tür» ist nur während den Wintermonaten von Mitte Dezember bis Ende April möglich. Als Alternative können Sie für Reisegepäck nach Wiler (Lötschen) das Angebot Reisegepäck «Tür zu Bahnhof» nützen.
- Melchsee-Frutt
- Mürren
- Riederalp
- Rosswald
- Saas-Fee
- Stoos
- Tschuggen
- Wengen
- Zermatt
- Reisegepäck: Taschen, Koffer, Säcke, Kisten bis 23 kg.
- Skiausrüstung: Ski, Skischuhe, Stöcke, Snowboards verpackt in Ski- oder Snowboardsäcken sowie Schlitten bis 23 kg.
- Velos, E-Bikes, Veloanhänger; Spezialvelos wie Tandem, Liegevelo, Dreirad.
- Bedienpunkte sind durch eine befahrbare Strasse unmittelbar erschlossene Postadressen in der Schweiz und in Liechtenstein. Ansonsten definiert der Transporteur bei der Avisierung am Vortag einen geeigneten Übergabeort.
- Maximales Gewicht für Gepäck und Skiausrüstung: 23 kg.
- Sie können Hin- und Rücktransport des Gepäcks gleichzeitig buchen.
- Verpackungspflicht:
- Skis, Skischuhe und Snowboards müssen vor der Übergabe an das Transportunternehmen verpackt werden.
- Skis, Skischuhe und Snowboards können separat je Paar in einer entsprechenden Transporthülle des Öffentlichen Verkehrs verpackt werden und müssen vorgängig an einem Bahnhof mit Reisegepäck bezogen werden.
- Private Ski- und Snowboardsäcke dürfen das Gewicht von 23 kg nicht überschreiten.
- Velos und E-Bikes können in privaten Velotaschen oder Velokoffern mit Rädern verpackt werden. Bei einer Abholung von Velos und E-Bikes bringt der Transporteur in dem Fall auch die Transporthüllen des Öffentlichen Verkehrs mit.
- Gegenstände dürfen nicht zusammengebunden werden.
- Das zu transportierende Reisegepäck muss mit Namen, Adresse und Telefonnummer beschriftet und zweckmässig verpackt sein.
- Der Versand von Reisegepäck ist nur mit einem gültigen Fahrausweis für die ganze Beförderungsstrecke oder mit einem gültigen Jahresabonnement (GA, Halbtax, Streckenabonnement, Verbundabonnement, FVP, GA Night, Modulabonnement) möglich.
- Der Versand von Reisegepäck ist ausgeschlossen, wenn es sich um gewerbliche Sendungen sowie private Gütersendungen ohne Reisebezug (bspw. Versand von veräusserter/bestellter Ware, Handelsware, Umzugsgut usw.) handelt.
- Die Haftung für Verlust, Minderung, Beschädigung und Verspätung richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) und der jeweils gültigen Verordnung des Bundesrates über die Personenbeförderung.
- Das Reisegepäck Tür zu Tür wird nach Möglichkeit immer auf der Schiene transportiert, kann aber aus logistischen Gründen auch vollständig auf der Strasse transportiert werden. Die ÖV-Branche wickelt momentan den Gepäcktransport über alle Angebote hinweg durchschnittlich zu 70% auf der Schiene und zu 30% auf der Strasse ab.
- Es gelten die Tarifgrundlagen der Alliance SwissPass bzw. die Gepäcktarife von T602.
Geben Sie Ihr Gepäck bis spätestens 12 Uhr am Vortag der Abholung bei uns in Auftrag.
Geben Sie Ihr Gepäck zwischen 7–9 Uhr am Tag der Abholung (Tag 1) bei uns in Auftrag.
Die Lieferung erfolgt am Abholtag (Tag 1) zwischen 17–20 Uhr. Der Expresstransport ist nur an ausgewählte Ortschaften möglich.
- Reisegepäck: Taschen, Koffer, Säcke, Kisten bis 23 kg.
- Skiausrüstung: Ski, Skischuhe, Stöcke, Snowboards verpackt in Ski- oder Snowboardsäcken sowie Schlitten bis 23 kg.
- Velos, E-Bikes und Spezialvelos sind für Expresstransporte ausgeschlossen.
- Bedienpunkte sind durch eine befahrbare Strasse unmittelbar erschlossene Postadressen in der Schweiz und in Liechtenstein. Ansonsten definiert der Transporteur bei der Avisierung am Vortag einen geeigneten Übergabeort.
- Maximales Gewicht für Gepäck und Skiausrüstung: 23 kg.
- Sie können Hin- und Rücktransport des Gepäcks gleichzeitig buchen.
- Verpackungspflicht.
- Skis, Skischuhe und Snowboards müssen vor der Übergabe an das Transportunternehmen verpackt werden.
- Skis, Skischuhe und Snowboards können separat je Paar in einer entsprechenden Transporthülle des Öffentlichen Verkehrs verpackt werden und müssen vorgängig an einem Bahnhof mit Reisegepäck bezogen werden.
- Private Ski- und Snowboardsäcke dürfen das Gewicht von 23 kg nicht überschreiten.
- Velos und E-Bikes können in privaten Velotaschen oder Velokoffern mit Rädern verpackt werden. Bei einer Abholung von Velos und E-Bikes bringt der Transporteur in dem Fall auch die Transporthüllen des Öffentlichen Verkehrs mit.
- Gegenstände dürfen nicht zusammengebunden werden.
- Das zu transportierende Reisegepäck muss mit Namen, Adresse und Telefonnummer beschriftet und zweckmässig verpackt sein.
- Der Versand von Reisegepäck ist nur mit einem gültigen Fahrausweis für die ganze Beförderungsstrecke oder mit einem gültigen Jahresabonnement (GA, Halbtax, Streckenabonnement, Verbundabonnement, FVP, GA Night, Modulabonnement) möglich.
- Der Versand von Reisegepäck ist ausgeschlossen, wenn es sich um gewerbliche Sendungen sowie private Gütersendungen ohne Reisebezug (bspw. Versand von veräusserter/bestellter Ware, Handelsware, Umzugsgut usw.) handelt.
- Die Haftung für Verlust, Minderung, Beschädigung und Verspätung richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) und der jeweils gültigen Verordnung des Bundesrates über die Personenbeförderung.
- Das Reisegepäck Tür zu Tür wird nach Möglichkeit immer auf der Schiene transportiert, kann aber aus logistischen Gründen auch vollständig auf der Strasse transportiert werden. Die ÖV-Branche wickelt momentan den Gepäcktransport über alle Angebote hinweg durchschnittlich zu 70% auf der Schiene und zu 30% auf der Strasse ab.
- Es gelten die Tarifgrundlagen der Alliance SwissPass bzw. die Gepäcktarife von T602.
Den Service «Tür zu Tür Express» für Reisegepäck und Skiausrüstungen bieten wir Ihnen für folgende Regionen und Orte an. Wichtig: Velos, E-Bikes und Spezialvelos sind vom Expresstransport ausgeschlossen.
Die Gepäckzustellung ist an Adressen in folgenden Regionen möglich:
- Aarau (Region)
- Appenzell (Region)
- Basel (Region)
- Bern (Region)
- Biel/Bienne (Region)
- Chur (Region)
- Fribourg (Region)
- Genf (Region)
- Glarus (Region)
- Grindelwald (Region)
- Interlaken (Region)
- Lausanne (Region)
- Lauterbrunnen (Region)
- Luzern (Region)
- Meiringen (Region)
- Montreux (Region)
- Neuchâtel (Region)
- Olten (Region)
- Schaffhausen (Region)
- Schwyz (Region)
- Spiez (Region)
- St. Gallen (Region)
- Thun (Region)
- Wattwil (Region)
- Wildhaus (Region)
- Winterthur (Region)
- Zug (Region)
- Zürich (Region)
- Zürich Flughafen (Region)
Die Gepäckzustellung ist an Adressen in folgenden Ortschaften möglich:
- Andermatt
- Bellinzona
- Bever
- Brig
- Celerina/Schlagrigna
- Champfér
- Davos
- Klosters
- Locarno
- Lugano
- Pontresina
- Samedan
- Sils/Segl Baselgia
- Sils/Segl Maria
- Silvaplana
- St. Moritz
- Wengen
- Zermatt
- Fextal
- Gimmelwald
- Landarenca
- Rigi Kaltbad / Staffelhöhe
- Rigi Kulm / Scheidegg
- Samnaun
- Val Bever
- Val Roseg
- Wengernalp
Nutzen Sie als Alternative das folgende Angebot:
Tür zu Bahnhof. Reisegepäck von Adressen zu Bahnhöfen in der Schweiz.
Bahnhof zu Bahnhof. Reisegepäck von und zu Bahnhöfen in der Schweiz.
Bahnhof zu Tür. Reisegepäck von Bahnhöfen zu Adressen in der Schweiz.
Gruppengepäck Schweiz. Gepäcktransport und Versand von Velos für Gruppen ab 10 Personen.