Geben Sie Ihr Fluggepäck einen Tag vor Abflug an einem ausgewählten Bahnhof in der Schweiz auf und beziehen Sie es am Tag Ihres Abflugs am SBB Gepäckschalter am Flughafen Zürich. Bei der Rückreise checken Sie Ihr Fluggepäck an einem Flughafen im Ausland ein und nehmen es an einem ausgewählten Bahnhof in der Schweiz wieder in Empfang.
Geben Sie Ihr Fluggepäck einen Tag vor Abflug an einem ausgewählten Bahnhof in der Schweiz auf. Bitte beachten Sie die örtlichen Öffnungszeiten, respektive die abweichenden Gepäckaufgabezeiten des jeweiligen Bahnhofs.
Holen Sie Ihr Fluggepäck am Tag Ihres Abflugs ab 6.30 bis 21.00 Uhr am SBB Gepäckschalter am Flughafen Zürich ab. Das Gepäck-Check-in erfolgt bei der jeweiligen Fluggesellschaft durch Sie selbst.
Buchen Sie den Gepäcktransport vom ausländischen Flughafen an einen Schweizer Bahnhof bereits bei der Hinreise am Bahnhof in der Schweiz. Für die Einfuhr beim Zoll am Flughafen Zürich benötigen wir Informationen zu Ihrem Flug, Ihre Kontaktdaten und Ihre Aufenthaltsadresse in der Schweiz. Nach der Angabe Ihrer Daten erhalten Sie für jedes Gepäckstück eine grüne Plastikhülle sowie die ausgefüllte Zollerklärung. Stellen Sie sicher, dass Ihr Fluggepäck alle Bedingungen erfüllt.
Vor dem Check-in des Rückfluges unterschreiben Sie für jedes Gepäckstück die Zollerklärung, stecken sie in die grüne Plastikhülle und bringen diese am jeweiligen Gepäckstück an.
Nehmen Sie Ihr Fluggepäck am übernächsten Tag oder mit Express-Zustellung am selben oder nächsten Tag an einem ausgewählten Bahnhof in der Schweiz in Empfang. Bitte beachten Sie die örtlichen Öffnungszeiten, respektive die abweichenden Gepäckaufgabezeiten des jeweiligen Bahnhofs.
- Reisegepäck: Taschen, Koffer, Säcke, Kisten bis 23 kg.
- Skiausrüstung: Ski, Skischuhe, Stöcke, Snowboards verpackt in Ski- oder Snowboardsäcken sowie Schlitten bis 23 kg.
- Der Versand von Velos, Surfbrettern und Windsurfausrüstung ist nicht möglich.
- Maximales Gewicht für Gepäck und Skiausrüstung: 23 kg.
- Verpackungspflicht.
- Skis, Skischuhe und Snowboards können separat je Paar in einer entsprechenden Transporthülle des Öffentlichen Verkehrs verpackt werden. Die Transporthüllen können vorgängig an einem Bahnhof mit Reisegepäck oder bei der Aufgabe bezogen werden.
- Private Ski- und Snowboardsäcke dürfen das Gewicht von 23 kg nicht überschreiten.
- Gegenstände dürfen nicht zusammengebunden werden.
- Das zu transportierende Reisegepäck muss mit Namen, Adresse und Telefonnummer beschriftet und zweckmässig verpackt sein.
- Der Versand von Reisegepäck ist nur mit einem gültigen Fahrausweis für die ganze Beförderungsstrecke oder mit einem gültigen Jahresabonnement (GA, Halbtax, Streckenabonnement, Verbundabonnement, FVP, GA Night, Modulabonnement) möglich.
- Der Versand von Reisegepäck ist ausgeschlossen, wenn es sich um gewerbliche Sendungen sowie private Gütersendungen ohne Reisebezug (bspw. Versand von veräusserter/bestellter Ware, Handelsware, Umzugsgut usw.) handelt.
- Die Haftung für Verlust, Minderung, Beschädigung und Verspätung richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) und der jeweils gültigen Verordnung des Bundesrates über die Personenbeförderung.
- Das Fluggepäck nach/vom Flughafen Zürich wird innerhalb der Schweiz vorwiegend auf der Schiene transportiert. Die ÖV-Branche wickelt momentan den Gepäcktransport über alle Angebote hinweg durchschnittlich zu 70% auf der Schiene und zu 30% auf der Strasse ab.
- Das Gepäck darf keine im Ausland erhaltenen oder erworbenen Waren (auch keine zollfreien Mengen) enthalten.
- Das Gepäck darf für eine allfällige Beschauung durch den Zoll nicht abgeschlossen sein. Sollten Gepäckstücke dennoch verschlossen sein und werden diese durch den Zoll geöffnet, wird jegliche Haftung für Schäden abgelehnt, die im Zusammenhang mit dem Öffnen der Verschlüsse/Schlösser entstanden sind.
- Wird bei der Beschauung ein Verstoss der Einfuhrbestimmungen festgestellt, wird das Gepäckstück zurückbehalten und es erfolgt eine direkte Kontaktaufnahme durch den Zoll. Allfällige Gebühren müssen direkt an den Zoll entrichtet werden. Sobald das Gepäckstück freigegeben wird, erfolgt die Weiterleitung an den Bestimmungsbahnhof. In diesem Fall wird die Haftung für Verspätungen abgelehnt.
- Es gelten die Tarifgrundlagen der Alliance SwissPass bzw. die Gepäcktarife von T602.
- Buchen Sie den Transport für Ihr Fluggepäck für die Hin- und Rückreise an ausgewählten Bahnhöfen in der Schweiz.
- Für Reisende aus dem Ausland: Dieses Angebot kann im Ausland ausschliesslich über einen Tour Operator oder über Verkaufsstellen von
Swiss Travel System gebucht werden.
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Tür zu Tür. Reisegepäck von und zu Adressen in der Schweiz.
Bahnhof zu Bahnhof. Reisegepäck von und zu Bahnhöfen in der Schweiz.
Bahnhof zu Tür. Reisegepäck von Bahnhöfen zu Adressen in der Schweiz.
Gruppengepäck Schweiz. Gepäcktransport und Versand von Velos für Gruppen ab 10 Personen.