Alles zur Rückerstattung von nicht oder nur teilweise benützten Fahrausweisen, die Sie auf SBB.ch oder in der App SBB Mobile gekauft haben. Bitte beachten Sie: Am Schalter oder Billettautomaten erworbene Billette können Sie nur an einem bedienten Bahnhof erstatten lassen.
Über SBB Mobile oder auf SBB.ch gekaufte Billette Schweiz.
Nationale Billette zum Normalpreis, die Sie mit Login in der App SBB Mobile oder auf SBB.ch gekauft haben, können Sie VOR Geltungsbeginn kostenlos erstatten/umtauschen lassen.
Nationale Sparangebote (Sparbillett, Spartageskarte, Sparklassenwechsel), die Sie mit Login in der App SBB Mobile oder auf SBB.ch gekauft haben, können Sie in den ersten 30 Minuten nach dem Kaufzeitpunkt kostenlos erstatten/umtauschen lassen.
SBB Mobile / SBB Preview: Wie kann ich mein mit Login gekauftes Billett in der App rückerstatten lassen?
So funktioniert's:
Navigieren Sie zu «Billette & SwissPass».
Wählen Sie das Billett aus, das Sie rückerstatten lassen möchten.
Wählen Sie den Menüpunkt (Kreis mit 3 Punkten) und wählen Sie «Billett erstatten».
Prüfen Sie die Einstellungen und lassen Sie das Billett erstatten.
SBB.ch: Wie kann ich mein mit Login gekauftes Billett online erstatten lassen?
So funktioniert's:
Öffnen Sie die Rubrik «Bestellungen» in Ihrem Benutzerkonto.
Klicken Sie auf das Billett, das Sie rückerstatten lassen möchten.
Mit dem Button «Erstatten» wechseln Sie zur Erstattungsübersicht.
Sie können an dieser Stelle die Daten nochmals prüfen.
Klicken Sie auf «Erstatten», um die Erstattung auszulösen.
Sie erhalten zusätzlich einen Erstattungsbeleg per E-Mail.
Der Betrag wird Ihnen auf das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel gutgeschrieben.
Sie können Ihre Erstattung jederzeit in Ihrem Benutzerkonto einsehen.
Für Sparangebote (Sparbillette/Spartageskarten) gelten besondere Bestimmungen.
Sitzplatz- oder Veloplatzreservationen werden weder umgetauscht noch erstattet.
Wie kann ich ohne Login gekaufte Billette erstatten lassen?
Sie besitzen kein Benutzerkonto, sondern haben Ihr Billett als Gast gekauft? Dann benutzen Sie das Erstattungsformular, um die Erstattung Ihres Billetts zu beantragen.
Am SBB Billettautomaten oder am SBB Schalter gekaufte Billette Schweiz.
Am Schalter oder Billettautomaten erworbene Billette können Sie nur an einem bedienten Bahnhof erstatten lassen.
Sparbillette und Spartageskarten Schweiz.
Nationale Sparangebote (Sparbillett, Spartageskarte, Sparklassenwechsel), die Sie mit Login in der App SBB Mobile oder auf SBB.ch gekauft haben, können Sie in den ersten 30 Minuten nach dem Kaufzeitpunkt kostenlos erstatten/umtauschen lassen.
Nach dieser Frist können nationale Sparangebote nur in Ausnahmefällen via Erstattungsformular erstattet/umgetauscht werden.
Nationale Sparangebote (Sparbillett, Spartageskarte, Sparklassenwechsel), die Sie mit Login in der App SBB Mobile oder auf SBB.ch gekauft haben, können Sie in den ersten 30 Minuten nach dem Kaufzeitpunkt kostenlos erstatten/umtauschen lassen.
Nach dieser Frist können nationale Sparangebote nur in folgenden Ausnahmefällen und gegen einen Selbstbehalt von 10 Franken erstattet/umgetauscht werden:
Mehrfach gekaufte Fahrausweise.
Fahrausweis mit irrtümlich falsch eingegebenem Datum oder falscher Abfahrtszeit. Wichtig: Der Erstattungs-Antrag muss unmittelbar nach Bemerken des Fehlers erfolgen. Gilt nicht für Planänderungen.
Die mit Sparbillett gebuchte Verbindung kann nicht eingehalten werden. Für eine Erstattung ist der Kauf eines neuen Billetts zum Normaltarif für den gleichen Tag und die identische Strecke notwendig.
Fahrausweise mit fehlerhaften Personalien (Name, Vorname oder Geburtsdatum).
Fahrausweise, die irrtümlich für die falsche Person gekauft wurden. Für eine Erstattung muss ein neues Billett für die korrekte Person vorliegen.
Fahrausweis für die falsche Kundengruppe (Tageskarte/Sparbillett ohne Halbtax oder Volltarif statt ermässigt). Für die Erstattung muss ein neues Billett für die korrekte Kundengruppe vorliegen.
Nationale Sparangebote (Sparbillett, Spartageskarte, Sparklassenwechsel), die Sie mit Login in der App SBB Mobile oder auf SBB.ch gekauft haben, können Sie in den ersten 30 Minuten nach dem Kaufzeitpunkt kostenlos erstatten/umtauschen lassen.
Nach dieser Frist können nationale Sparangebote nur in Ausnahmefällen erstattet/umgetauscht werden. Pro Antrag wird ein Selbstbehalt von 10 Franken abgezogen. Sie können jedoch pro Antrag mehrere Fahrausweise erstatten lassen.
Nationale Sparangebote (Sparbillett, Spartageskarte, Sparklassenwechsel), die Sie mit Login in der App SBB Mobile oder auf SBB.ch gekauft haben, können Sie in den ersten 30 Minuten nach dem Kaufzeitpunkt kostenlos erstatten/umtauschen lassen.
Bei Abokauf.
Wird nachträglich ein persönliches GA oder Streckenabonnement gekauft, werden Sparbillette und Spartageskarten ohne Gebühr erstattet. Der Name auf dem elektronischen Billett muss mit dem auf dem Abonnement übereinstimmen und dasselbe elektronische Billett darf nur einmal vorgewiesen werden.
Diese Regelung gilt auch für Billette zum Normalpreis.
Bei Verspätung oder Verbindungsausfall vor der Abreise:
Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, müssen Sie diese nicht antreten und erhalten den Billettpreis erstattet.
Bei Verspätung oder Verbindungsausfall während der Reise.
Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, dürfen Sie diese abbrechen, unentgeltlich mit der nächstgeeigneten Verbindung zurückreisen und erhalten den Billettpreis erstattet.
Zu den Fahrgastrechten bei Verspätung oder Ausfall:
Der Umtausch von internationalen Fahrausweisen ist nur vor Abfahrt des Zuges möglich. Die Bedingungen sind je nach gebuchtem Angebot und von Land zu Land verschieden.
Erstattungen für internationale Reisen können Sie telefonisch beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.) beantragen. Aus dem Ausland: +41 848 44 66 88 (CHF 0.08/Min).
Bitte beachten Sie:
Die Konditionen für internationale Reisen finden Sie auf dem Billett oder auf dem Beiblatt «Reisedetails» (bei Onlinekauf).
Telefonisch können wir nur Erstattungen von elektronischen Billetten vornehmen.
Für am Schalter gekaufte Billette (oder solche, die auf Wertpapier gedruckt sind), wenden Sie sich bitte vor Abfahrt des Zuges an einen bedienten SBB Bahnschalter.
Befinden Sie sich bereits im Ausland, lassen Sie sich die Nichtbenützung auf dem Original-Billett vor der Abfahrt des Zuges / vor dem ersten Geltungstag am Bahnschalter vor Ort bestätigen (Datum, Zeit, Stempel des Bahnhofs nötig). Nach der Rückreise wenden Sie sich bitte an einen bedienten Bahnschalter in der Schweiz.
Anteilsmässige Rückerstattung Halbtaxabo bei neu GA-FVP
HalloIch habe ein Halbtax und ab 1.August 2022 ein GA-FVP. Gilt in diesem Fall die gleiche Regelung mit der anteilsmässigen Rückerstattung der nicht gebrauchten Halbtax-Monate analog dem normalen GA? Danke für eure Erfahrungen.
Hallo
@CapCodeLink öffnet in neuem Fenster. Als ich vor einigen Jahren ein GA-FVP erhalten habe, wurden mir alle vorhandenen Abonnemente (Halbtax, Verbundabo und Gleis 7) anteilsmässsig auf den Startdatum des GA-FVP erstattet. ich gehe davon aus, dass dies auch heute noch so geregelt ist, kann es dir aber natürlich nicht garantieren. Schliesslich hat das Halbtax auch für dich mit einem GA-FVP keinen Nutzen mehr und du besitzt ein Abonnement, das besser ist als das Bestehende.Liebe Grüsse
Wann erhalte ich meine Rückerstattung mit dem korrekten Betrag. An wen kann ich mich wenden?
Ich konnte eine Reise wegen einer Coronainfektion nicht antreten. Im SBB-konto steht, dass mir die Tickets erstattet wurden. Auf meiner KK-Abrechnung ist nur ein sehr geringer Teilbetrag angekommen. Wann bekomme ich den Rest? und wer hilft mir weiter? Ich weiss dass ich mit der Frage hier falsch bin. Bitte verlinken Sie mir das Kontaktformular 🙂
Hallo
@MB4Link öffnet in neuem Fenster. Bei der Bearbeitung von Erstattungsanfragen im Regelfall vor Allem wenn es um Sparangeboten geht, wird immer ein Selbstbehalt von CHF 10.00 berücksichtigt, wie dies auch im Tarif 600.9 geregelt wird:
Hallo, Ich habe die GA-Rechnung doppelt bezahlt. Wisst ihr vielleicht ob die nächste Rechnung damit verbucht wird oder muss ich da eine Rückerstattung beantragen?
Hallo
@DeijvaLink öffnet in neuem Fenster. Wenn du den Betrag deiner GA Rechnung versehentlich doppelt einbezahlt hast, wird dieser auf die nächste Rechnung verbucht. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nicht nötig. Ich wünsche dir einen erholsamen Sonntag. Gruss, RahelW