Teilnahmebedingungen – Gewinnspiel «Südtrakt».
Die Teilnahme am Gewinnspiel «Südtrakt» ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen.
Die Gewinne werden in Form von Einkaufs- bzw. Konsumations-Gutscheinen vergeben. Keine Barauszahlung. Mehrfachteilnahme möglich. Pocket-Guides mit Südtrakt-Sammelpass für die Wettbewerbsteilnahme sind in den teilnehmenden Geschäften im Südtrakt des Zürich HB erhältlich, nur solange Vorrat. Die Aktion ist gültig vom 17. März 2025 bis zum 31. Mai 2025, 23:59 Uhr.
Die teilnehmende Person geht keine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den SBB oder sonstigen Dritten ein. Teilnahmeberechtigt für dieses Gewinnspiel sind nur urteilsfähige Personen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der SBB und deren Angehörige sowie Agenturen, welche von den SBB beauftragt wurden und deren Mitarbeitende. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt die teilnehmende Person ihr Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels.
Die teilnehmende Person garantiert die Richtigkeit ihrer Angaben. Alle übermittelten Daten werden ausschliesslich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Die personenbezogenen Daten werden nach Beendigung der Aktion gelöscht.
Bei Fragen: marketing.immobilien@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster.
1. Datenschutz.
Der Schutz der Privatsphäre ist für die SBB ein wichtiges Anliegen. Die Datenschutzerklärung (Privacy Policy) der SBB ist unter folgendem Link einsehbar: sbb.ch/datenschutz
2. Teilnahme.
Es besteht kein Kaufzwang. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit einer gültigen Schweizer Postadresse.
3. Auszahlung.
Der Gewinn wird ausschliesslich an die Gewinnerin oder den Gewinner übermittelt. Eine Auszahlung des Wertes des Gewinnes ist nicht möglich.
4. Disqualifikation vom Gewinnspiel.
Die SBB sind berechtigt, einzelne Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschliessen, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation, Verstoss gegen die Netiquette, etc. vorliegen.
5. Rechtsweg.
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch der Gewinne ist nicht gegeben. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
6. Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels.
Die SBB behalten sich vor, jederzeit die Gewinnspiel-, Teilnahme- oder Ziehungsbedingungen etc. zu ändern. Weiterhin behalten sich die SBB das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
7. Haftungsbeschränkungen.
Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung von den SBB ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamer und durchführbarer Regelungen treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, welche die SBB verfolgt haben. Im Falle einer Diskrepanz zwischen der deutschen, französischen, italienischen und englischen Version dieser Teilnahmebedingungen gilt die deutsche Version als entscheidend. Diese Teilnahmebedingungen können von den SBB jederzeit geändert werden.