Wegen Wartungsarbeiten ist der Billettkauf auf SBB.ch und SBB Mobile vom 30.03.2026, 00:00 Uhr, bis zum 30.03.2026, 02:00 Uhr, nur eingeschränkt möglich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der SBB AG («SBB») und ihren Kunden betreffend die Identifikation und Abrechnung von PubliBike Velospot-Diensten mit der Tap&Go-Technologie, sofern hierin nicht noch zusätzlich auf weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen wird.
Mit Nutzung des Tap&Go-Services via Hinhalten der SwissPass-Karte an ein Velo von PubliBike Velospot, anerkennt der Kunde die vorliegenden AGB. Diese bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen der SBB und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages («der Vertrag»). Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB durch den Kunden sind für die SBB unbeachtlich und nicht gültig, es sei denn, die SBB stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Support-Hotline, die durch PubliBike Velospot betrieben wird. Sie erreichen den Support unter der Telefonnummer +41 32 557 50 90 oder via Kundendienst-Chat.
PubliBike Tap&Go funktioniert nur, wenn der hingehaltene SwissPass nicht bereits als Zugangsmedium eines PubliBike Velospot-Accounts hinterlegt ist. Sollte der SwissPass bereits mit einem PubliBike Velospot-Konto verknüpft sein, wird die Nutzung über dieses Konto abgerechnet und erfolgt zum Tarif des dort hinterlegten PubliBike Velospot-Abonnements.
Die Preise für die Nutzung der Fahrräder sowie weitere Konditionen sind auf der Webseite von PubliBike Velospot publiziert.
Bei der Identifikation mit dem SwissPass erfolgt die Zahlung mit dem Zahlungsmittel, das im SBB Profil hinterlegt ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des SwissPass.
Die Kosten für die Nutzung werden direkt nach Abschluss der Fahrt dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet.
Die Fahrräder und die Tap&Go-Zugangstechnologie stehen dem Kunden grundsätzlich 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich zur Verfügung. Die SBB kann jedoch das Funktionieren des Systems ohne Unterbrechungen oder Störungen, ebenso wenig wie die Verfügbarkeit von Fahrrädern an bestimmten Standorten, gewährleisten. Die SBB ist berechtigt, die Verfügbarkeit von Tap&Go insbesondere in folgenden Fällen vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen:
Bei Systemstörungen, Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten.
Bei Unterbrechung der Telekomleitungen bzw. Internetverbindung zwischen der Tap&Go-Technologie und den Servern der SBB oder PubliBike Velospot.
Bei Fällen höherer Gewalt, ausserordentlichen Vorkommnissen und Naturereignissen.
SBB haftet für sich und ihre Hilfspersonen nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Jegliche weitere Haftung von SBB, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder verloren gegangene oder veränderte Daten, ist ausgeschlossen.
Bei der Identifikation mit dem SwissPass gilt die Datenschutzerklärung des SwissPass. Zu Analysezwecken werden die Daten nach 12 Monaten anonymisiert.
Die SBB erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und verwendet diese nur zur Abwicklung der Nutzung, Pflege der Kundenbeziehung und Weiterentwicklung des Tap&Go-Services.
SBB ergreift die dem Stand der Technik entsprechenden Massnahmen zur Geheimhaltung von personenbezogenen Daten und zum Schutz der Daten gegen unbefugte Zugriffe.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein/werden, so wird der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die der unwirksamen oder undurchführbaren in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.
Der Vertrag und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten sind ohne schriftliche Ermächtigung der anderen Partei nicht übertragbar.
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem, materiellem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.