AGB SBB P+Rail.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB zur Nutzung der P+Rail-App, P+Rail-Ticket und der P+Rail-Anlagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen P+Rail (in Folgenden: «AGB»).
1.1 Anerkennung AGB P+Rail.
Wer die P+Rail Anlage befährt, anerkennt die vorliegenden AGB und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Einige Parking-Standorte werden nicht von der SBB, sondern von Drittunternehmen betrieben. Bei Parking-Standorten von Dritten sind die Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Betreibers zu beachten.
1.2. Zulässige Nutzung.
Zulässig ist das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der für P+Rail vorgesehenen Parkfeldern. Die P+Rail-Anlagen der SBB stehen ausschliesslich für das Abstellen von ordnungsgemäss zugelassenen und betriebstüchtigen leichten Motorwagen (bis 3500 kg) während maximal 7 aufeinander folgenden Tagen zur Verfügung.
Den Anweisungen des Personals und der Beauftragten der SBB ist Folge zu leisten.
1.3 Nicht zugelassene Nutzungen.
Verboten sind sämtliche anderen Nutzungen als das Abstellen von leichten Motorwagen (bis 3500 kg) innerhalb der markierten Parkfelder, insbesondere:
- Abstellen von anderen Fahrzeugen als leichten Motorwagen (bis 3500 kg)
- Abstellen von Fahrzeugen mit Anhängern, Motorfahrrädern oder Fahrrädern
- Abstellen von Fahrzeugen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (Taxi, Rufbus usw.); ohne gültige, anderslautende Vereinbarung mit der SBB
- Abstellen von Fahrzeugen auf gesondert (z.B. gelb) markierten Parkfeldern ohne entsprechende Berechtigung
- Campieren (ausgenommen auf speziell gekennzeichneten Arealen und mit entsprechendem Ticket)
- Reinigung und Reparatur von Fahrzeugen
- Ablassen oder Auffüllen von Kühlwasser, Kraftstoffen oder Ölen
- Lagern von feuergefährlichen Gegenständen und Stoffen, sowie von Müll und Abfall
- Plakatieren oder Verteilen von Werbematerial (Handzettel, Visitenkarten etc.) ohne schriftliche Bewilligung der Anlagenbesitzerin
1.4 Personen mit einer Behinderung.
Personen mit einer Behinderung können die Parkkarte für behinderte Personen ihrer kantonalen Behörde am Fahrzeug anbringen und sind damit von der Bezahlung der Parkgebühr befreit.
1.5. Nutzung von Parkfeldern mit E-Ladestation.
Auf den Parkfeldern mit E-Ladestation dürfen nur E-Autos geparkt werden, die auch die Ladestation nutzen.
Für die Nutzung der Anlage ist ein gültiges P+Rail-Ticket oder -Abonnement nötig.
1.6 Verstösse gegen die Nutzungsbestimmungen.
Wird die P+Rail-Anlage länger als für die bezahlte Nutzungsdauer belegt oder vorgängig keine Parkgebühr bezahlt, beträgt die Nachforderung CHF 50.– pro angefangenen Tag.
Bei einem sonstigen Verstoss gegen die Nutzungsbestimmungen oder bei unzulässiger Nutzung werden CHF 50.– fällig. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens.
Bei Nichtbeachtung der Zahlungserinnerung wird eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben. Bei der zweiten Mahnung erhöht sich diese Gebühr auf CHF 40.–.
Sollte der Rechnungsbetrag auch nach der zweiten Mahnung nicht beglichen werden, behält sich die SBB das Recht vor, den ausstehenden Betrag durch ihre Inkassoabteilung einzufordern. Im Falle eines erfolglosen Inkassoverfahrens kann die SBB weitere rechtliche Schritte einleiten, einschliesslich der Einleitung einer Betreibung.
Die SBB ist berechtigt, ihre Forderung(en) gegenüber Nutzer:innen und/oder dem Fahrzeughalter geltend zu machen. Dafür hat die SBB das Recht, beim Fahrzeughalter Auskunft über die Person einzuholen, welche die P+Rail Anlage nutzte.
Die SBB ist berechtigt, ein Fahrzeug auf Kosten der Person, die die Anlage nutzte und/oder des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen, wenn:
- ein undichtes Teil oder andere Mängel zu einer Gefährdung des Betriebes oder Verunreinigung des Platzes führen
- das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird
- ein Fahrzeug entgegen den vorstehenden Nutzungsbestimmungen abgestellt ist.
1.7 Durchsetzung der Nutzungsbestimmungen.
Die SBB oder durch sie mandatierte Dritte können zur Durchsetzung der Nutzungsbestimmungen Parkkontrollen durchführen.
Die SBB ist zudem berechtigt, zur Durchsetzung der Nutzungsbestimmungen der P+Rail-Anlagen Verfügungen zu erlassen.
1.8 Standortspezifische Nutzungsbestimmungen.
Für einzelne Dienstleistungen und Produkte der SBB gelten die am jeweiligen Parking-Standort angeschlagene Nutzungsbestimmungen zusätzlich. Auf P+Rail-Anlagen kann die SBB beispielsweise Kameras und Software zur automatisierten Erkennung von Kontrollschildern (License Plate Recognition) einsetzen. Im Falle eines Widerspruchs zu den vorliegenden AGB gelten die jeweiligen Spezialbestimmungen vor Ort.
1.9 Nutzung auf eigene Gefahr.
Die Nutzung der P+Rail-Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere bei winterlichen Verhältnissen. Die Nutzer haften für alle durch sie oder durch Hilfspersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Personen-, Sach-, Vermögens- und weitere Schäden, welche der SBB infolge von Verstössen gegen Bestimmungen dieser AGB, anderer Vorschriften oder der Missachtung gesetzlicher Pflichten direkt oder indirekt erwachsen.
Die Haftung der SBB für Schäden jeglicher Art wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen, einschliesslich Haftung für Hilfspersonen und Dritte. Die SBB haftet insbesondere nicht für durch höhere Gewalt verursachte Schäden, Vandalenakte und Beschädigungen von Fahrzeugen, Diebstahl etc.
2.1 Angebots- und Verkaufskanalübersicht.
| Angebot | Artikelnummer | Parkuhr | P+Rail-App | Billettautomat | Webshop | Reisezentrum |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stundenparking | n. a. | ja | ja | n. a. | n. a. | n. a. |
| P+Rail 24h-Karte | 80029 | ja | ja | ja | ja | ja |
| P+Rail Monatsabo Parking | 84000 | n. a. | n. a. | n. a. | ja | ja |
| P+Rail Jahresabo Parking | 84001 | n. a. | n. a. | n. a. | ja | ja |
2.2 Geltungsbereich und Gültigkeit.
Die Bestimmungen zu den P+Rail-Ticket und -Abonnementsortiment gelten sowohl für die Buchung von Parkplätzen auf P+Rail-Anlagen der SBB als auch von Drittanbietern. Bei der Buchung eines Produkts für Parkplätze von Drittanbietern tritt die SBB nur als Vermittlerin zwischen den Kund:innen und der Standortbetreiberin auf. Der Vertrag kommt direkt zwischen den Kund:innen und der Standortbetreiberin zu Stande.
Das P+Rail-Ticket/Abonnement gewährt das Recht, auf der jeweiligen Parkanlage zu parkieren.
Die Parktickets müssen nicht im Fahrzeug hinterlegt werden (ausgenommen Parkkarten auf Sicherheitspapier; zum Beispiel Tageskarte). Das Kontrollschild wird beim Verkauf erfasst und ist für das Kontrollpersonal einsehbar.
Die Erfassung des korrekten Kontrollschilds im System ist notwendig, da nur so eine korrekte Kontrolle möglich ist. Zu erfassen sind alle Ziffern des Kontrollschilds inklusive Buchstaben, ohne Leerschläge. Angaben wie «roter Fiat» oder «Auto auf Parkfeld 5» können nicht verarbeitet werden. Wird die Kontrollschildnummer nicht korrekt erfasst, so droht bei einer allfälligen Kontrolle eine Nachforderung von CHF 50.–.
Mit der verbindlichen Buchung eines Tickets oder Abonnements über einen der Verkaufskanäle erklären sich die Kund:innen mit den vorliegenden AGB einverstanden.
2.3 P+Rail-Stunden- und -24h-Karten.
2.3.1 Begriff, Sorten und Gültigkeit.
Es werden folgende Stunden- und 24h-Karten ausgegeben
- P+Rail-Stundenkarte via P+Rail-App oder lokale Parkuhr
- P+Rail-24h-Karte via P+Rail-App, Webshop, Reisezentrum, Billettautomat oder lokale Parkuhr
2.3.2 Voraussetzungen zum Bezug.
P+Rail-Stunden und -24h-Karten können von allen Kundinnen und Kunden bezogen werden. Ein gültiger Fahrausweis ist keine Voraussetzung für den Erwerb einer P+Rail-24h-Karte. Inhaber von ÖV-Fahrausweisen erhalten keine Ermässigung.
2.4 P+Rail-Monats und -Jahresabo Parking.
2.4.1 Begriff, Sorten und Gültigkeit.
Es werden folgende P+Rail Abonnemente ausgegeben:
- P+Rail-Monatsabo Parking
- P+Rail-Jahresabo Parking
Jahres- und Monatsabos werden am Bahnschalter, im Webshop oder via SBB Contact Center verkauft.
Der erste Geltungstag der Abonnemente ist frei wählbar (Fliessdatum). Abonnemente können maximal 2 Monate im Voraus bezogen werden.
2.4.2 Voraussetzungen zum Bezug.
Das P+Rail-Abonnement wird auf den SwissPass ausgegeben. Das Abonnement wird nicht automatisch verlängert. Für den Kauf eines Abonnements benötigen die Kundinnen und Kunden eine persönliche SwissPass-Karte.
P+Rail-Abonnemente werden ausschliesslich an Kundinnen und Kunden mit einem gültigen persönlichen GA, GA-FVP, Strecken-, Modul-, Verbund-Abo, FlexiAbo oder Halbtax PLUS abgegeben. Für ein P+Rail-Jahresabo ist ein gültiges persönliches ÖV-Jahresabo erforderlich. Für ein P+Rail-Monatsabo reicht ein gültiges persönliches ÖV-Monatsabo. Das Halbtax berechtigt nicht zum Bezug eines P+Rail-Monats- oder Jahresabos. Das ÖV-Abonnement muss am ersten Gültigkeitstag des P+Rail-Abonnements gültig sein.
Die Bezugsberechtigung wird auf Grund eines gültigen Strecken-, Modul-, Verbund- oder Generalabonnements aktiv überprüft.
Pro ÖV-Abonnement kann nur ein P+Rail-Abo bezogen werden.
Der Webshop überprüft nach der Eingabe des SwissPass-Logins, ob ein gültiges Abonnement vorhanden ist. Falls ein Abonnement vorhanden ist, welches nicht auf dem SwissPass sichtbar ist (zum Beispiel: GA-FVP), ist ein Verkauf über den Webshop nicht möglich. Der Verkauf erfolgt in diesem Falle an einer ÖV-Verkaufsstelle.
Die P+Rail-Abonnemente können kontingentiert sein. Ein Verkauf ist nur bei entsprechendem Kontingent möglich.
Die P+Rail-Abonnemente sind jeweils nur an einem Standort gültig.
2.4.3 Erfassung Kontrollschild.
Pro P+Rail-Abonnement dürfen zwei Kontrollschilder hinterlegt werden. Pro P+Rail-Abonnement darf aber nur ein Fahrzeug gleichzeitig parkiert werden.
Ein Wechsel des Kontrollschilds während der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Falls eine Änderung der hinterlegten Kontrollschilder nötig ist, ist das Abonnement pro rata zu erstatten und ein neues Abonnement ab dem Erstattungsdatum zu lösen. Dies führt zu einer entsprechenden Verlängerung des bestehenden Abonnements. Alternativ können anstelle eines neuen Jahresabonnements Monatsabonnementen, respektive ein Monatsabonnement gekauft werden. Eine Verfügbarkeit von Abonnementen ist in dem Fall nicht garantiert.
2.5 Umtausch und Erstattung.
Platzmangel berechtigt nicht zu einer Kostenerstattung. Ansprüche auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn aufgrund einer belegten P+Rail-Anlage sind ausgeschlossen.
2.5.1 P+Rail-App-Tickets und Parkuhr-Tickets.
P+Rail-App-Tickets und Tickets der Parkuhr können grundsätzlich nicht erstattet oder umgetauscht werden.
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die Nichtbenutzung bewiesen werden kann.
- Im Todesfall
- Bei Reiseunfähigkeit der Kundinnen und Kunden unter Vorweisung eines Arztzeugnisses
- Mehrfach gekaufte Tickets (Reisedatum, Standort und Reisender - Name, Vorname und Kontrollschild – sind identisch)
- Ticket mit fehlerhaften Angaben zum Kontrollschild (sofern es sich um eine offensichtliche Fehleingabe handelt)
Für Erstattungen von P+Rail-App-Tickets melden sich die Kundinnen und Kunden mit einem schriftlichen Antrag an das Contact Center der SBB. Dazu steht in der P+Rail-App ein Formular zur Verfügung.
Für Erstattungen von Parkuhr-Tickets melden sich die Kunden im Reisezentrum vor Ort oder beim SBB Contact Center.
2.5.2 P+Rail-24h-Karte und P+Rail-Abonnemente via Webshop, Billettautomat oder Reisezentrum
2.5.2.1 Erstattung bei Nichtbenutzung.
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die Nichtbenutzung bewiesen werden kann.
- Im Todesfall
- Bei Reiseunfähigkeit der Kundinnen und Kunden unter Vorweisung eines Arztzeugnisses
- Mehrfach gekaufte Tickets (Reisedatum, Standort und Kontrollschild sind identisch)
- Ticket mit fehlerhaften Angaben zum Kontrollschild (sofern es sich um eine offensichtliche Fehleingabe handelt)
2.5.2.2 Übersicht über die Erstattungsmöglichkeiten und Gebühren.
| Zeitpunkt | Webshop | Reisezentrum |
|---|---|---|
| Vor Beginn der Geltungsdauer |
Selbstbediente automatische Erstattung möglich. Selbstbehalt: CHF 0.– |
Selbstbehalt CHF 10.– |
| Nach Beginn der Geltungsdauer |
Selbstbediente automatische Erstattung nicht möglich. Erstattung im Reisezentrum oder via SBB Contact Center |
Selbstbehalt CHF 10.– |
2.5.2.3 Erstattung bei Teilbenutzung/Rückgabe.
Erstattung bei Teilbenutzung/Rückgabe für 24h-Karten und Monatsabonnemente:
- Keine Erstattung bei Teilbenutzung möglich. Ab dem ersten Gültigkeitstag ist keine Rückgabe/Erstattung möglich.
Erstattung bei Teilbenutzung Jahresabonnemente:
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine pro rata Erstattung:
- Todesfall
- Bei Reiseunfähigkeit der Kundinnen und Kunden unter Vorweisung eines Arztzeugnisses
- Sperrung der P+Rail-Anlage durch die SBB
- Änderung des Kontrollschilds mit entsprechendem Neukauf eines neuen Abos
Die Erstattung berechnet sich anhand der Anzahl benützter Monate gemäss der folgenden prozentualen Wertetabelle und wird auf den vollen Monat abgerundet:
| Anzahl benützter Monate | Erstattung |
|---|---|
| 1 | 90% |
| 2 | 80% |
| 3 | 70% |
| 4 | 60% |
| 5 | 50% |
| 6 | 40% |
| 7 | 30% |
| 8 | 20% |
| 9 | 10% |
Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet.
Im selbstbedienten Vertrieb (Webshop) wird kein Selbstbehalt erhoben. Bei einer Erstattung im bedienten Verkauf wird ein Selbstbehalt von CHF 10.– erhoben. Bei einem Umtausch/Upsell wird kein Selbstbehalt erhoben.
3.1 Nutzung der Informationen auf der «P+Rail-App».
Der gesamte Inhalt (Texte, Grafiken, Bilder etc.) der «P+Rail-App» ist urheberrechtlich geschützt und gehört, soweit nicht anders bestimmt, ausschliesslich und umfassend der SBB. Dies gilt auch und insbesondere für die in der «P+Rail-App» dargestellten Wort-, Bild und/ oder akustischen Marken und Logos. Ebenso können diese Websites Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrechte von Dritten enthalten, die ebenfalls zu beachten sind.
Die auf der «P+Rail-App» enthaltenen Informationen und Dienstleistungen werden von der SBB ausschliesslich für den privaten Gebrauch sowie zu Informationszwecken bereitgestellt.
Es ist gestattet, einzelne Seiten und/oder Teilbereiche der «P+Rail-App» zu vervielfältigen sofern weder Copyrightvermerke (z.B. SBB©) noch andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt werden. Sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte verbleiben bei der SBB. Die SBB kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
Reproduktion (vollständig oder teilweise), Übermittlung (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifikation, Verknüpfung oder Benutzung der in der «P+Rail-App» enthaltenen Informationen und Dienstleistungen aller Art für öffentliche oder kommerzielle Zwecke sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SBB gestattet.
3.2 Verlinkte Websites.
Sollten Links auf der «P+Rail-App» zu Websites von Dritten führen, kann die SBB für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der dort enthaltenen Inhalte und Verlinkung mit weiteren Websites sowie für allfällige dort enthaltene Angebote, Produkte und (Dienst-) Leistungen keinerlei Verantwortung übernehmen. Diese Websites stehen nicht mehr unter dem Einflussbereich der SBB. Dies gilt auch dann, wenn diese Websites das SBB Logo oder eine andere geschützte Bezeichnung enthalten. Die Benutzung verlinkter Websites erfolgt damit in eigener Verantwortung.
4.1 Datenschutz.
Der Schutz von personenbezogenen Daten ist der SBB wichtig. Die SBB sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
4.2 Keine Weitergabe von Informationen.
Für den Kauf von P+Rail-Produkten und -Dienstleistungen sowie für die Nutzung von P+Rail-Anlagen ist die Angabe von personenbezogenen Daten (i.S.v. Adresse, Kontrollschild, Zahlungsinformationen, gebuchter Standort, gebuchter Zeitraum) unumgänglich.
Ihre personenbezogenen Daten werden weder verkauft noch an Dritte ausserhalb des SBB-Konzerns weitergeleitet. Ausgenommen hiervon ist zwecks Abwicklung des Vertrags die Weiterleitung Ihrer personenbezogenen Daten an den Drittanbieter von Serviceleistungen (z.B. Car-Services), welche über SBB-Verkaufskanäle angeboten werden. Die Drittanbieter sind verpflichtet, die Datensicherheit zu gewährleisten und die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
4.3 Marktforschung.
Um die Qualität ihrer Dienstleistungen kontinuierlich verbessern zu können, behält sich die SBB vor, Kundendaten zu analysieren und bei Kund:innen elektronische Umfragen durchzuführen. Wenn Sie an solchen Umfragen nicht teilnehmen möchten, können Sie sich von der Teilnahme an Umfragen ausschliessen lassen, indem Sie uns eine E-Mail an folgende Adresse senden: parkandrail@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster..
4.4 Aufbewahrung und Sicherung von Daten.
Die SBB ergreift angemessene Vorsichtsmassnahmen und setzt entsprechende Sicherheitstechnologie ein, um Kundendaten zu schützen. Sie bleiben nur so lange aufbewahrt, wie es im Hinblick auf den Zweck erforderlich ist. Entfällt der Speicherzweck oder läuft eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemässig gemäss den gesetzlichen Bestimmungen anonymisiert oder gelöscht.
4.5 Fragen zum Datenschutz.
Richten Sie Ihre allfälligen Fragen, Korrektur- oder Löschungsbegehren bitte an den Datenschutzbeauftragten der SBB:
- Zum Formular für Auskunfts- und LöschbegehrenLink öffnet in neuem Fenster.
- Zum Formular für allgemeine Anfragen zum Datenschutz
4.6 Gerichtsstand und anwendbares Recht.
Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Nutzer:innen von P+Rail-Anlagen und der SBB, welche aus dem Betrieb bzw. der Nutzung der P+Rail-Anlage herrühren und nicht auf dem Verfügungsweg entschieden wird, sind die Gerichte am Sitz der SBB in Bern ausschliesslich zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
4.7 Anpassungen der AGB.
Die SBB behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen den Inhalt der vorliegenden AGB ganz oder teilweise zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. Das gilt auch für Verbesserungen und/oder Änderungen an den beschriebenen Informationen bzw. Produkten und Dienstleistungen.
Ausgabe: 29.10.2025