Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Prepaid Card für den Öffentlichen Verkehr. (Wird nachfolgend Prepaid Card genannt).
Nachfolgend finden Sie die AGB für die Prepaid Card für den Öffentlichen Verkehr der teilnehmenden Transportunternehmungen, vertreten durch die Schweizerische Bundesbahnen SBB, 3000 Bern 65 (nachfolgend die SBB).
1. Allgemeines.
Die Prepaid Card für den Öffentlichen Verkehr ist eine physische Prepaid-Karte, mit der ein Guthaben in CHF des Kunden gegenüber der SBB festgehalten wird. Mit der Prepaid Card kann der Kunde Dienstleistungen und Waren bei den teilnehmenden Transportunternehmungen beziehen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Kunden und den Transportunternehmen. Der Kunde anerkennt die jeweils geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
2. Kauf und Aufladung der Prepaid Card.
Die Prepaid Card kann bei allen beteiligten Transportunternehmungen an bedienten Schaltern gekauft und aufgeladen werden. Die Aufladung erfolgt mittels Bargelds, Twint, Debit- oder Kreditkarte. Die Aufladung der Prepaid Card mit Reka-Checks / Reka-Card ist nicht möglich. Im Distanzgeschäft kann die Prepaid Card unter sbb.ch/prepaid-card erworben und wiederaufgeladen werden. Der Mindestladebetrag beträgt CHF 10.– pro Prepaid Card. Maximal können CHF 3000.– pro Prepaid Card geladen werden. Die Prepaid Card ist wiederaufladbar bis zu einem Saldo von CHF 3000.– Pro Person können Prepaid Cards mit einem Maximalbetrag von CHF 3000.– erworben werden. Dieser Betrag darf während der gesamten Laufzeit der Prepaid Card nicht überschritten werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen einzuhalten und dafür zu sorgen, dass der Empfänger der Prepaid Card auf die AGB aufmerksam gemacht wird.
3. Einsatzmöglichkeiten der Prepaid Card.
Die Einsatzmöglichkeiten werden laufend erweitert und sind unter sbb.ch/prepaid-card ersichtlich. Die Prepaid Card kann nicht für folgende Dienstleistungen eingesetzt werden:
Geldwechselgeschäfte, TravelCash, Western Union, Versicherungen, Mobile Prepaid, Bitcoin, Gift Cards, Prepaid-Zahlkarten, Viacash, Paysafecard, Paysafecash, Visa Prepaid, QR-Rechnungen. Weitere Einschränkungen sind möglich.
Eine Barauszahlung des Guthabens (Gesamtbetrag oder Restsaldo) der Prepaid Card ist nicht möglich.
Die physische Prepaid Card ist zur Bezahlung in den Kartenleser einzuführen oder mittels Funktion Contactless an den Leser zu halten. Die Eingabe einer PIN oder die Leistung einer Unterschrift ist nicht erforderlich. Sollte die Bezahlung mit der Prepaid Card aufgrund einer technischen Störung nicht möglich sein, hat die SBB das Recht, eine Zahlung mit der Prepaid Card abzulehnen. Weiter behält sich die SBB das Recht vor, vom Kunden die Vorweisung eines amtlichen Ausweises zu verlangen.
Liste der teilnehmenden Transportunternehmen4. Restsaldo.
Der Restsaldo der Prepaid Card kann auf sbb.ch/prepaid-card oder per aufgedrucktem QR-Code mittels Device abgefragt werden.
5. Keine Verzinsung.
Das Guthaben auf der Prepaid Card wird nicht verzinst.
6. Keine Gebühren.
Es werden keine Gebühren für Auf-, Wiederaufladungen, Saldoabfragen oder bei der Bezahlung erhoben.
7. Gültigkeit und Verfall der Prepaid Card.
Das Guthaben verfällt 5 Jahre nach dem letzten Gebrauch, d.h. der letzten Ladung oder Belastung der Prepaid Card. Autorisierungsanfragen oder die Abfrage des Restsaldos gelten nicht als Gebrauch der Karte.
8. Sorgfaltspflichten des Inhabers der Prepaid Card.
Der Kunde hat die Prepaid Card sorgfältig aufzubewahren und gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Kunde anerkennt sämtliche Transaktionen, die mit seiner Prepaid Card erfolgt sind und trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der Prepaid Card ergeben.
9. Haftung.
Die Prepaid Card ist unpersönlich und übertragbar. Die Prepaid Card ist deshalb wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust oder Diebstahl der Prepaid Card übernimmt die SBB keine Haftung. Das Guthaben bzw. der Restsaldo der Prepaid Card wird bei Verlust oder Diebstahl nicht ersetzt. Die Haftung der SBB für Schäden, die dem Kunden durch Systemunterbrüche, Störungen, rechtswidrige Eingriffe in Übertragungsnetzwerke oder aus anderen Unzulänglichkeiten entstehen, ist ausgeschlossen. Die SBB behält sich das Recht vor, bei der Feststellung von Sicherheitsrisiken, die Dienstleistung ohne Angabe von Gründen jederzeit zu sperren.
10. Stornierung von Transaktionen.
Wurde eine Transaktion mit der Prepaid Card fälschlicherweise ausgelöst, hat sich der Kunde unmittelbar danach an einem bedienten Schalter oder im Contact Center unter Vorweisung des Transaktionsbeleges zu melden. Die fälschlicherweise bezogene Leistung kann umgetauscht werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Eine Stornierung und Wiederaufladung der Prepaid Card ist nur im Einzelfall möglich, wenn die Dienstleistung nicht umgetauscht werden kann.
11. Datenschutz.
Es werden keine Personendaten erhoben und gespeichert. Sollten jedoch aufgrund von Ziffer 2 und 3 vorstehend solche erhoben werden, verpflichtet sich die SBB, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Gibt der Kunde bei der Abfrage des Restsaldos, bei der Wiederaufladung oder beim Online-Kauf seine Kontaktdaten wie etwa die technische Netzwerkadresse oder E-Mail bekannt, werden die Daten für die Erbringung dieser Dienstleistung verwendet. Der Kunde anerkennt, dass die SBB Dritte einbeziehen kann, wobei in diesem Fall sichergestellt wird, dass die Kontaktdaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen und eine Datenschutzerklärung geschützt werden.
Datenschutzerklärung12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
13. Gültigkeit der AGB.
Die jeweils gültige Fassung ist hier oder an jedem Schalter abrufbar bzw. erhältlich. Mit der Publikation durch die SBB anerkennt der Kunde die jeweils gültige Fassung der AGB. Bei allfälligen Unklarheiten zwischen dem deutschen, französischen und/oder italienischem Text der AGB gilt die deutsche Fassung.
Bern, 17. November 2025.