Über das Verbundgebiet hinaus.
Bei Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind Verbundfahrausweise bis zum letzten fahrplanmässigen Halt in den gelösten Zonen gültig. In den Zügen der SBB, die innerhalb der gelösten Zonen nicht anhalten, sind die Verbundfahrausweise nicht gültig.
Für Anschlussfahrten in den am Z-Pass beteiligten Verbünden müssen Sie zusätzlich zum Z-Pass-Fahrausweis einen nahtlos anstossenden Verbundfahrausweis lösen, sofern im Tarifverbund der Anschlussfahrt innerhalb des Geltungsbereichs des Z-Pass-Fahrausweises ein fahrplanmässiger Halteort liegt.
Beispiel.
Sie besitzen einen Z-Pass-Fahrausweis Baden–Schlieren mit den Zonen 154, 184, 570 und 572. Für Ihre Anschlussfahrt nach Zürich HB benötigen Sie folgenden Fahrausweis:
- Für eine Fahrt mit der S-Bahn-Linie 12 mit Halt in der Zone 154:
ZVV-Fahrausweis für Zone 110 oder ZVV-Anschlussbillett 1–2 Zonen. Gültig ist auch die Kombination mit einem Streckenbillett Schlieren–Zürich HB.
- Für eine Fahrt mit Schnellzug Baden–Zürich HB ohne Halt:
Z-Pass-Fahrausweis Baden–Zürich mit den Zonen 110, 111, 117, 154, 184, 570, 572.
Grund: Der Schnellzug hält weder in der ZVV-Zone 154 noch 184. Daher ist keine Fahrausweiskombination möglich.
Die Verfügbarkeit der Anschlussfahrausweise ist abhängig vom Kaufort. Den korrekten Anschlussfahrausweis lösen Sie bequem als elektronisches Ticket (E-Ticket) im SBB Ticket Shop.
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