Bedingungen Freizeit-Pass.

  • Der Freizeit-Pass ist erhältlich vom 5.1.2026 bis 3.2.2026.
  • Er kostet 450 Franken für 10 Reisetage in der 2. Klasse (45 Franken pro Tag) bzw. 630 Franken für 10 Reisetage in der 1. Klasse (63 Franken pro Tag).
  • An den Reisetagen müssen Sie ein gültiges Halbtax vorweisen können. Falls Sie noch kein Halbtax besitzen, finden Sie hier die nötigen Informationen:
Hilfe zum Halbtax
  • Der Freizeit-Pass ist wie das Halbtax ausschliesslich auf dem SwissPass erhältlich.
  • Die Reisetage können Sie bis zum 31.12.2026 an zehn frei wählbaren Kalendertagen selbstständig im SwissPass-Konto aktivieren. Sie sind dann jeweils bis 5 Uhr des Folgetages auf den Strecken des GA-Geltungsbereichs gültig. Für die Aktivierung ist – falls noch nicht vorhanden – ein persönliches SwissPass-Konto auf swisspass.ch zu eröffnen. 
  • Benötigen Sie Hilfe, wenden Sie sich bitte an eine bediente Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder telefonisch ans SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.).
  • Eine Deaktivierung eines Reisetages ist bis am Vorabend (23.59 Uhr) der Reise im SwissPass-Konto möglich. Ausnahme: Aktivierte, aber nicht genutzte Reisetage aufgrund einer Reiseunfähigkeit können gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses mit dem Vermerk «Reiseunfähigkeit» nachträglich an einer bedienten Verkaufsstelle des Öfffentlichen Verkehrs deaktiviert werden.
  • Der Freizeit-Pass ist persönlich. Sie können mit Ihrem Freizeit-Pass keine Reisetage für Drittpersonen aktivieren.
  • Der Freizeit-Pass kann nicht umgetauscht, nicht erstattet und nicht hinterlegt werden. Bis am 31. Dezember 2026 nicht genutzte Reisetage verfallen (Ausnahme Reiseunfähigkeit, siehe oben). 
  • Familienermässigung: Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte sind gültig.
  • Mit dem Freizeit-Pass und einem gültigen Halbtax reisen Sie ausserhalb des GA-Bereichs zum ermässigten Preis.
  • Zum Freizeit-Pass 2. Klasse können Sie mit einem gültigen Halbtax-Abo Tagesklassenwechsel sowie streckenbezogene (Spar-)Klassenwechsel zum ermässigten Preis beziehen.
  • Für Kinder und Hunde ist kein Freizeit-Pass erhältlich. Diese reisen mit dem bestehenden Kinder- bzw. Hunde-Sortiment günstiger.
  • Für Velos benötigt man einen separaten Fahrausweis.
  • Reisende mit einem Freizeit-Pass können nicht in ein Gruppenbillett gem. T660 einbezogen werden.
  • Es können RailAway-Zusatzleistungen zum Freizeit-Pass gekauft werden.
  • Der Freizeit-Pass ist ein zeitlich begrenztes Aktionsangebot und gehört nicht zum Standardsortiment. Eine Bezahlung mit dem Halbtax PLUS-Guthaben ist daher nicht möglich.

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