Hier erhalten Sie Antworten zum Freizeit-Pass: Zum Kauf, zur Aktivierung der Reisetage und mehr.
Angebot.
Der Freizeit-Pass ist ein zeitlich begrenztes Aktionsangebot, aktuell ist er nicht erhältlich. Er ermöglicht Ihnen, an 10 frei wählbaren Kalendertagen auf den Strecken des GA-Geltungsbereichs zu reisen (2. oder 1. Klasse).
Der Freizeit-Pass gehört nicht zum Standardsortiment.
Der Freizeit-Pass ist in zwei Versionen erhältlich:
2. Klasse: CHF 450.– für 10 Reisetage (CHF 45.– pro Tag).
1. Klasse: CHF 630.– für 10 Reisetage (CHF 63.– pro Tag).
Der Freizeit-Pass war erhältlich vom 5. Januar 2026 bis 3. Februar 2026.
Die Reisetage können Sie bis zum 31. Dezember 2026 nützen. Aktivieren Sie dazu zehn frei wählbare Kalendertage. Bis zu diesem Datum nicht genutzte Reisetage verfallen (Ausnahme Reiseunfähigkeit).
Voraussetzungen und Kauf.
Der Freizeit-Pass gilt nur zusammen mit einem Halbtax-Abo. An den Reisetagen müssen Sie deshalb ein gültiges Halbtax-Abo vorweisen können. Der Freizeit-Pass ist wie das Halbtax-Abo ausschliesslich auf dem SwissPass erhältlich.
Falls Sie noch kein Halbtax-Abo besitzen, finden Sie hier die nötigen Informationen:
Sobald der Freizeit-Pass in den Verkauf gelangt, kaufen Sie ihn über die angegebenen Verkaufskanäle und bezahlen mit den entsprechenden Zahlungsmitteln.
Hinweis: Eine Bezahlung mit dem Halbtax PLUS-Guthaben ist nicht möglich.
Nein. Für Kinder und Hunde ist kein Freizeit-Pass erhältlich. Diese reisen mit dem bestehenden Kinder- bzw. Hunde-Sortiment günstiger.
Reisetage aktivieren Sie selbstständig im SwissPass-Konto auf swisspass.ch. Dabei können Sie den gewünschten Kalendertag frei wählen. Ein aktivierter Reisetag gilt für Fahrten bis 5 Uhr des Folgetages auf allen Strecken im GA-Geltungsbereich.
Hinweis: Für die Aktivierung – falls noch nicht vorhanden – erstellen Sie auf swisspass.ch mit Ihrer Kundennummer (Format 000-000-000-0) ein persönliches SwissPass-Konto.
Der Freizeit-Pass gilt an Reisetagen auf den Strecken des GA-Geltungsbereichs.
Möchten Sie mit dem Freizeit-Pass und gültigem Halbtax-Abo ausserhalb des GA-Geltungsbereiches reisen, so kaufen Sie Fahrausweise zum ermässigten Preis.
Ja. Sie können RailAway-Zusatzleistungen zum Freizeit-Pass kaufen.
Konditionen und Besonderheiten.
Ja, eine Deaktivierung ist bis am Vorabend der Reise um 23:59 Uhr im SwissPass-Konto möglich.
Ausnahme bei Reiseunfähigkeit: Aktivierte, aber aufgrund einer Reiseunfähigkeit nicht genutzte Reisetage können nachträglich an einer bedienten Verkaufsstelle des öffentlichen Verkehrs deaktiviert werden – aber nur gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses mit dem Vermerk «Reiseunfähigkeit».
Nein. Jeder Freizeit-Pass ist persönlich. Sie können deshalb keine Reisetage für andere Personen aktivieren.
Nein. Den Freizeit-Pass können Sie nicht umtauschen, nicht erstatten und nicht hinterlegen. Ihre bis am 31. Dezember 2026 nicht genutzten Reisetage verfallen (Ausnahme Reiseunfähigkeit, siehe oben).
Ausnahme:Bei Reiseunfähigkeit (mit ärztlichem Zeugnis, Vermerk «Reiseunfähigkeit») können aktivierte, nicht genutzte Tage nachträglich an einer bedienten Verkaufsstelle deaktiviert werden.
Nein. Wenn Sie mit einem Freizeit-Pass in einer Gruppe reisen möchten, dann werden Sie nicht automatisch zur Gruppe mitgezählt, sondern Sie müssen ein Gruppenbillett kaufen. Als Ermässigungskarte gilt dann das Halbtax-Abo.
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