Allgemeine Bedingungen (AGB) EasyRide.
Allgemeine Bedingungen (AGB) für den Erwerb und die Nutzung von EasyRide und der elektronischen Billette durch die SBB AG.
Diese AGB gelten ergänzend zu den AGB von SBB Mobile und SBB Preview.
A. Funktion.
EasyRide ermöglicht den Erwerb von elektronischen Billetten durch einen vom Kunden zu tätigenden Check-in-Vorgang vor dem Einsteigen ins Transportmittel und einen Check-out-Vorgang nach dem Verlassen des Transportmittels. Der Fahrweg des Kunden wird aufgezeichnet und die Applikation berechnet nach dem Check-out den entsprechenden Fahrpreis.
B. Lizenz.
Alle Rechte an der Applikation stehen im Verhältnis zum Kunden, der SBB AG zu. Durch die Registrierung des Kunden in SBB Mobile bzw. SBB Preview erteilt die SBB dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung von EasyRide zum bestimmungsgemässen Gebrauch der Funktionen, welche sie anbietet. Es ist verboten, Kopien zu erstellen oder Unter-Lizenzen zu erteilen oder auf jegliche Art und Weise sonstige Rechte der Applikation an Dritte zu übertragen. Weder der Inhalt von EasyRide noch das Material, auf dem sie beruht und das einen Teil oder ein Element des Inhalts bildet, dürfen verändert, entstellt, angepasst, zerlegt oder korrigiert werden.
C. Kündigung.
Die SBB AG ist berechtigt, jederzeit den mit dem Kunden abgeschlossenen Lizenzvertrag zu beenden sowie ihre Applikationen vom Markt zurückzuziehen. Insbesondere behält sich die SBB AG das Recht vor, in begründeten Fällen einzelne Kunden für die Nutzung zu sperren.
D. Haftung.
Die Nutzung der Applikation erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde muss insbesondere persönlich dafür sorgen, dass sein Mobiltelefon gegen jeglichen unerlaubten Zugriff geschützt ist.
Jegliche Haftung von der SBB AG im Hinblick auf Inhalt, Funktionalität und Benutzung der Applikation, einschliesslich der Haftung für Schadprogramme (Malwares), wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen ausgeschlossen.
Ist die Benutzung der Applikation bzw. der Erwerb einer elektronischen Fahrkarte aus technischen Gründen nicht möglich, so lehnen die SBB AG jede Haftung für allfällige daraus entstehende Schäden ab. Die fehlende Funktionsfähigkeit der Applikation legitimiert den Kunden in keiner Art und Weise, eine Fahrt ohne gültige Fahrkarte anzutreten.
A. Sortiment an elektronischen Billette.
1. Erhältliche Billette.
Mit EasyRide können Partner-Verbunds-Billette und Billette für verbundübergreifende Fahrten sowie den Direkten Verkehr Schweiz in Form von elektronischen Billetten erworben werden.
Im Rahmen von EasyRide sind alle elektronischen Billette ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Check-in-Vorgangs gültig. Es ist nicht möglich, im Voraus Billette zu kaufen, die zu einem späteren Zeitpunkt gültig sind.
2. Elektronische Billette für andere Fahrgäste.
Es ist derzeit nicht möglich, mit EasyRide elektronische Billette für mehr als einen Fahrgast pro Fahrt und mobiles Gerät zu nutzen. Es können auch keine Gruppenbillette benutzt werden.
3. Elektronische Billette für Hunde und Velos.
Es ist derzeit nicht möglich, mit EasyRide elektronische Billette für Hunde und Velos zu nutzen.
B. Voraussetzungen für den Kauf von elektronischen Billetten.
Um eine elektronische Fahrkarte kaufen zu können, muss der Kunde folgende Bedingungen erfüllen:
- Er muss im Besitz eines gültigen Zahlungsmittels sein. Die SBB AG kann auf dem standardmässig oder im Einzelfall ausgewählten Zahlungsmittel des Kunden einen vordefinierten Betrag im Voraus («Vorautorisierung») und zu Validierungszwecken reservieren. Dieser Betrag wird zum Zeitpunkt der Buchung nicht vom Bankkonto des Kunden abgebucht, sondern wird lediglich für die SBB AG bis maximal zur finalen Abrechnung reserviert und anschliessend direkt von SBB AG wieder freigegeben. Der Start einer Reise bzw. die Ausstellung einer gültigen Fahrberechtigung ist nicht möglich, wenn die Vorautorisierung fehlschlägt.
Für die Begleichung der offenen Beträge wird der reservierte Betrag verwendet. Ein allfälliger Restbetrag wird im Nachgang von der SBB AG freigegeben. Durch die Nutzung der Bezahlfunktion stimmt der Kunde den in dieser Klausel genannten Vorautorisierungsverfahren von SBB AG zu. - Er muss die Applikation heruntergeladen und auf seinem Mobiltelefon installiert haben.
- Er muss über ein funktionsfähiges Mobiltelefon mit dem Betriebssystem Android 8.0 (Google) oder höher ohne Rooting oder iOS 13 (Apple) oder höher ohne Jailbreak und eine aktivierte und funktionsfähige SIM-Karte verfügen, welche den Empfang von mobilen Daten beim Zugang zu einem Mobiltelefonnetz garantiert. Der Kunde muss zudem vor Beginn des Check-in-Vorgangs und mindestens bis zum abgeschlossenen Check-out-Vorgang die Ortungsdienste und die Bluetooth-Funktion seines Mobiltelefons aktiviert haben. Die SBB AG übernehmen keine Haftung für die durch die Nutzung der Applikation allenfalls entstehenden Kosten der Mobilfunkverbindung.
- Er muss auf Verlangen der Applikation folgende Berechtigungen erteilen, um EasyRide optimal nutzen zu können:
- Zugriff auf Standort «Immer».
- Zugriff auf «Bewegung & Fitness» (iOS) bzw. «Körperliche Aktivität» (Android).
- Bluetooth bzw. «Geräte in der Nähe» (Beacons).
- Senden von Mitteilungen/Benachrichtigungen (Push Notifications).
Die von der Applikation angeforderten Berechtigungen sind notwendig, um ein Check-in durchzuführen und müssen während der gesamten Reise bis zum abgeschlossenen Check-out Vorgang erteilt bleiben. - Die SBB AG muss die Möglichkeit haben, die noch nicht bezahlten vergangenen Fahrten auf das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel zu belasten. Sollte die SBB AG nicht in der Lage sein, vergangene Fahrten zu belasten, wird die Nutzung von EasyRide durch den Kunden gesperrt. Die Sperrung kann ausschliesslich durch die erfolgreiche Belastung der vergangenen Fahrten auf ein gültiges Zahlungsmittel aufgehoben werden.
- Die SBB AG behält sich das Recht vor, den Kunden bei Missbrauchsverdacht von der Nutzung von EasyRide auszuschliessen. Dies kann ohne Vorankündigung geschehen.
C. Garantie der technischen Voraussetzungen.
Allein der Kunde ist verantwortlich für die Kapazität seines Mobiltelefons, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des Geräts (einschliesslich dem Zugang zum Netz und zur Stromversorgung).
Der Kunde muss für eine funktionsfähige Datenverbindung, eingeschaltete Ortungsdienste und Bluetooth-Funktion während den Check-in- und Check-out-Vorgängen sowie während der ganzen Fahrt sorgen und eine ausreichende Akkuleistung für die gesamte Dauer der Fahrt garantieren. Check-in- und Check-out-Vorgang sind nicht möglich ohne Datenverbindung. Sofern der Check-in-Vorgang aufgrund fehlender Datenverbindung oder aus anderen technischen Gründen nicht möglich ist, muss der Kunde eine Fahrkarte über einen alternativen Verkaufskanal kaufen. Ist der Check-out-Vorgang aufgrund der fehlenden Datenverbindung nicht möglich, bleibt der Kunde während 15 Minuten seit der letzten Datenverbindung eingecheckt, danach wird er automatisch ausgecheckt. Fährt der Kunde weiter, so muss er sich wieder neu einchecken.
D. Besondere Bestimmungen zur Gültigkeit der elektronischen Fahrkarte.
1. Sonderbedingungen für elektronische Billette.
Die elektronischen Billette enthalten Informationen über den Tarifverbund, die Abfahrt-Haltestelle, Gültigkeit der Fahrtkarte (Datum und Uhrzeit), Datum und Uhrzeit des Kaufs, die Tarifkategorie (voll oder ermässigt) und die gewählte Klasse.
Es ist nicht möglich, elektronische Billette zu kaufen, die zu einer späteren Uhrzeit oder einem späteren Datum gültig sind. Die elektronische Fahrkarte ist ab dem Check-in-Vorgang gültig. Mit dem Check-out-Vorgang endet die Gültigkeit des Billetts. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Billetts nach Abschluss des Check-out-Vorgangs ist nicht möglich. Jedoch wird bei mehreren Reisen an einem Tag jeweils der optimale Preis über alle Fahrten in einem Partner-Verbund ermittelt (siehe I. Best Price). Der Fahrpreis für die mittels EasyRide gelöste Fahrkarte ergibt sich auf Basis der Check-in- und Check-out-Daten, der erhobenen Standortdaten und der jeweiligen tariflichen Regelungen der Partner-Verbünde bzw. des Direkten Verkehrs Schweiz.
Für die Abfrage des Fahrpreises vor oder während der Fahrt stehen die Auskunftsmedien (z.B. Billettautomaten, Websites der SBB oder der Partner-Verbünde) zur Verfügung. Wird die Fahrt nicht gemäss der Abfrage durchgeführt, können sich Preisunterschiede zum Fahrpreis ergeben.
2. Check-in und Check-out.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Billetten funktioniert EasyRide nach dem Prinzip von Check-in und Check-out. Mit dem Aktivieren des entsprechenden Schalters in der Applikation (Check-in-Vorgang) wird die Standorterfassung aktiviert und die Fahrkarte wird gültig. Die Applikation zeichnet anschliessend den Fahrweg auf. Nach dem Deaktivieren des Schalters in der Applikation (Check-out-Vorgang) berechnet die Applikation die gefahrene Strecke und den entsprechenden Fahrpreis und veranlasst die Belastung des entsprechenden Betrags vom hinterlegten Zahlungsmittel. Zur Standortbestimmung nutzt die Applikation die in Mobiltelefonen verbauten Sensoren und die darauf installierte Software. Damit diese korrekt funktioniert, ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Applikation auf dem Mobiltelefon die Funktion der Standortbestimmung in der höchst möglichen Genauigkeitsstufe (Ortungsdienste (GPS) und W-LAN aktiviert) und Bluetooth zu aktivieren bzw. zuzulassen, wenn das Mobiltelefon beim Start der Applikation nach der entsprechenden Erlaubnis fragt. Diese muss aktiviert bleiben, solange der Check-out-Vorgang nicht abgeschlossen ist.
Die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte beginnt mit dem abgeschlossenen Check-in-Vorgang und endet mit Abschuss des Check-out-Vorgangs. Das Ende der Reise muss mit dem Check-out-Vorgang bestätigt werden. Sofern es während der Reise (nach dem Check-in-Vorgang) aus technischen Gründen zu einem Unterbruch der Mobilfunkverbindung kommt oder die Applikation nicht mehr funktionsfähig ist (z.B. Akku leer, Systemabsturz, Gebiet ohne Mobilfunkverbindung, Deaktivierung der Ortungsdienste wird nach 15 Minuten ein automatischer Check-out-Vorgang durchgeführt und die Fahrkarte verliert ihre Gültigkeit bezüglich EasyRide. Sofern innerhalb der 15 Minuten die Mobilfunkverbindung wieder aufgebaut werden kann bzw. die EasyRide wieder funktionsfähig ist (z.B. durch Neustart des Systems) bleibt die Fahrkarte gültig, bis der Kunden den Check-out-Vorgang durchgeführt hat.
Die Erfassung von Aktivitäts- und Ortungsdaten endet 5 Minuten nach Abschluss des Check-out-Vorgangs. Das verzögerte Abschalten der Erfassung von Aktivitäts- und Ortungsdaten dient der kontinuierlichen Verbesserung der Reiseerkennung und der Check-out-Warnung und damit der Optimierung der gegenüber dem Kunden erbrachten Dienstleistungen. Die bei der Anmeldung aktivierten Ortungsdienste des Mobiltelefons müssen zwischen Check-in und Check-out kontinuierlich aktiviert bleiben.
Der Kunde hat unmittelbar vor dem Einsteigen ins Transportmittel an der Haltestelle/am Bahnhof den Check-in-Vorgang über die Applikation auf seinem Mobiltelefon durchzuführen. Der Check-in-Vorgang muss durch den Kunden abgeschlossen werden, bevor er in das Transportmittel einsteigt. Er muss sicherstellen, dass die gewählte Klasse und das allenfalls vorhandene Halbtax-Abonnement den in der Applikation konfigurierten Einstellungen entsprechen. Check-in-Vorgänge zum Kauf einer elektronischen Fahrkarte, die vorgenommen wurden, nachdem der Kunde in das Transportmittel eingestiegen ist, führt zur Unbenutzbarkeit von EasyRide.
Beim Check-in-Vorgang muss eine zusätzliche Zeitspanne für den Kaufvorgang berücksichtigt werden, falls die Leistung des Netzes schwach ist (z.B. EDGE, E, GPRS). Ein erfolgreich durchgeführter Check-in-Vorgang und somit die Gültigkeit des Billetts werden auf dem Display des Mobiltelefons durch die Applikation entsprechend nochmals bestätigt.
Ist der Check-in-Vorgang aus technischen Gründen nicht möglich, wird auf dem Display des Mobiltelefons eine entsprechende Meldung angezeigt. In diesem Fall muss der Kunde über einen anderen Weg eine gültige Fahrkarte beziehen.
Unmittelbar nach Fahrtende, nachdem der Kunde aus dem Transportmittel ausgestiegen ist, muss er an der Haltstelle / am Bahnhof den Check-out-Vorgang durchführen. Mit Abschluss des Check-out-Vorgangs endet die Gültigkeit von EasyRide. Falls der Kunde umsteigen muss, um seine Reise fortzusetzen, ist beim Umsteigen kein Check-out notwendig. Der Check-out-Vorgang ist erst nach Abschluss der gesamten Reise innerhalb des Partner-Verbundes notwendig. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig den Check-out-Vorgang durchzuführen. Die SBB AG übernimmt keine Verantwortung für Kosten, die dem Kunden entstehen, weil er nicht rechtzeitig den Check-out-Vorgang durchgeführt hat.
Errechnet die Applikation mittels der im Mobiltelefon verbauten Sensorik, dass sich der Kunde mutmasslich nicht mehr auf der Reise befindet, und hat der Kunde den Check-out-Vorgang jedoch noch nicht durchgeführt, so meldet dies die Applikation mittels Warnung auf dem Mobiltelefon und weist den Kunden darauf hin, dass er möglicherweise den Check-out-Vorgang vergessen hat. Voraussetzung für das Anzeigen der Warnung ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt. Der Check-out-Vorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Sofern die Check-out-Warnung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keine Auswirkungen auf die Verantwortung des Kunden, rechtzeitig den Check-out-Vorgang durchzuführen. Sofern der Kunde bis zum Tagesende den Check-out-Vorgang nicht durchgeführt hat, wird ihm maximal eine Tageskarte verrechnet, sofern er zum ermässigten Tarif fährt. Falls der Kunde nicht zum ermässigten Tarif fährt, gilt diese Limite nicht.
Konnte aus technischen Gründen nach Fahrtende kein Check-out durchgeführt werden, muss sich der Kunde unverzüglich unter Angabe von Fahrstrecke, Ort und Zeitpunkt des Fahrtendes und Nummer der Reise an den SBB-Kundendienst wenden. Dies gilt gleichermassen für allfällige Beanstandungen.
E. Kontrolle der elektronischen Fahrkarte.
1. Registrierung der elektronischen Fahrkarte.
Alle elektronischen Billette werden elektronisch und zentral von der SBB AG registriert. Der Kunde erhält eine elektronische Kopie der Fahrkarte auf seinem Mobiltelefon.
Der Kunde ist nicht befugt, die elektronische Kopie der Fahrkarte vor dem Fahrtende zu löschen. Er darf sie ebenfalls nicht übertragen oder an ein anderes Mobiltelefon übermitteln.
2. Kontrolle.
Der Kunde muss das Mobiltelefon dem Kontrollpersonal vorzeigen und auf Verlangen des letzteren alle Kontrollelemente (via Ticket-Button) und alle Anzeigeniveaus (z.B. Detailanzeige) anzeigen. Das Kontrollpersonal ist zur mehrmaligen Prüfung der Fahrkarte pro Fahrt berechtigt.
Ein eventuell vorhandenes Halbtax-, oder Verbund-Abonnement muss zusammen mit dem Mobiltelefon vorgezeigt werden. Auf Verlangen des Kontrollpersonals muss diesem das Mobiltelefon zu Kontrollzwecken ausgehändigt werden. Das Kontrollpersonal ist befugt, das Mobiltelefon zur Durchführung einer regulären Kontrolle zu benutzen. Der Kunde muss den Anweisungen des Kontrollpersonals nachkommen.
Um die Kontrolle zu vereinfachen, wird empfohlen, die Parametrierung von Standardwerten für Schreibstil, Schriftarten und -grösse zu verändern. Bei jeglicher abweichenden Parametrierung trägt der Kunde das Risiko, falls die elektronische Fahrkarte ganz oder teilweise unlesbar ist.
Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, die elektronische Fahrkarte auf allen Anzeigeniveaus und mit allen Kontrollelementen vorzuweisen, oder sollte eine elektronische Fahrkarte wegen mangelnder Aktualisierung oder Funktionsfehlern des Mobiltelefons oder aufgrund eines unlesbaren Displays oder einer unlesbaren Parametrierung des Schrifttyps nicht kontrolliert werden können, wird der Kunde wie ein Reisender ohne gültiges Billett behandelt. Die elektronischen Billette können nicht im Nachhinein vorgewiesen werden.
F. Gebühr zu Lasten von Reisenden ohne Billett.
Kann oder will der Kunde aus welchen Gründen auch immer keine, keine gültige oder keine kontrollierbare elektronische Fahrkarte vorweisen, so gilt er als Reisender ohne gültiges Billett. Die ohne gültiges Billett reisende Person hat eine Gebühr gemäss den anwendbaren Tarifbestimmungen des entsprechenden Partner-Verbundes bzw. des Direkten Verkehrs Schweiz zu bezahlen.
G. Keinerlei Änderungen oder Umtausch.
Über die Applikation erworbene elektronische Billette können weder geändert noch umgetauscht werden.
H. Rückerstattung bei Beanstandungen durch den Kunden.
Stellt der Kunde nach der Reise fest, dass ihm durch die Applikation ein unkorrekter Tarif verrechnet wurde, so hat er dies innerhalb von 12 Monaten ab Reisedatum dem Kundendienst mittels des in der Applikation verfügbaren Kontaktformulars zu melden. Stellt der SBB-Kundendienst fest, dass dem Kunden ohne eigenes Verschulden und zu Unrecht ein unkorrekter Fahrpreis verrechnet wurde, wird ihm der Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis nach der Verrechnung des Fahrpreises zurückerstattet. Die SBB AG sind nicht zu einer Rückerstattung des Fahrpreises oder von Teilen davon verpflichtet, wenn der Kunde den Check-out-Vorgang nicht oder nicht rechtzeitig durchführt.
I. Best Price.
Die SBB AG kombiniert die für Reisen verrechneten Einzelbillette zu günstigeren Ticketkombinationen, sofern dies gemäss den für die Reise geltenden Tarifbestimmungen möglich ist. Dies gilt nur unter der Bedingung, dass die Kundin bzw. der Kunde dieselbe Applikation (SBB Mobile oder SBB Preview) für sämtliche Reisen im fraglichen Zeitraum mit demselben SwissPass und denselben persönlichen Angaben durchführt. Die SBB AG garantiert nicht, dass immer die günstigste mögliche Ticketkombination verrechnet wird. Die Verrechnung geschieht nach Dienstschluss.
J. Abo-Hinterlegung.
Sofern der Kunde ein persönliches, gültiges Zonenabonnement besitzt, hat er die Möglichkeit, die Zonen, für welche das Abo gültig ist, in der App zu speichern (in der Folge hinterlegen). Führt er an einer Station innerhalb dieser Zonen den Check-in Vorgang durch und macht anschliessend eine Reise, die ausserhalb dieser Zonen führt, werden ihm die hinterlegten Zonen nicht verrechnet. Startet er seine Reise ausserhalb der hinterlegten Zonen und führt seine Reise in eine hinterlegte Zone, wird ihm für die hinterlegte Zone ebenfalls nichts verrechnet. In beiden Fällen wird ihm für die Strecke ausserhalb der hinterlegten Zonen ein Anschlussbillett verrechnet.
Das Abo für die hinterlegten Zonen muss bei einer Kontrolle immer vorgewiesen werden. Vor jedem Reiseantritt hat sich der Kunde zu vergewissern, dass er das angegebene Abo bei sich trägt, dass er für die hinterlegten Zonen ein Abo besitzt und dass sein Abo gültig ist.
Die hinterlegten Zonen werden auf das Ticket gedruckt und bei einer allfälligen Kontrolle kontrolliert. Sind Zonen hinterlegt worden, für die der Kunde kein gültiges Abo besitzt, so ist dies eine Reise ohne gültiges Billett respektive Reise mit teilgültigem Billett.
Es kann maximal ein Abo eines Verbundes hinterlegt werden.
Bei einer Billettkontrolle muss das Abo ohne entsprechende Aufforderung dem Kontrollpersonal zusammen mit dem Smartphone zu Kontrollzwecken vorgezeigt werden. Auf Verlangen des Kontrollpersonals muss diesem das Smartphone und das Abo zu Kontrollzwecken ausgehändigt werden.
Es gilt die generelle Datenschutzerklärung der SBB AG.
Generellen DatenschutzbestimmungenFolgende Daten werden bei EasyRide gespeichert:
Allgemeine Angaben zum Kunden:
- Zahlungsdaten: Zahlungsmittel und verrechnete Beträge.
- Einstellungen zu den Fahrkarten: 1. oder 2. Klasse; voller oder ermässigter Preis.
- E-Mail-Adresse.
- Angabe, ob der Kunde ein Zonenabonnement besitzt (freiwillig).
- Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum gemäss den geltenden Tarifbestimmungen.
Reisedaten:
- Ortungsdaten und Aktivitätsdaten (basierend auf Bewegungssensoren, falls aktiviert).
- Bluetooth Beacon-Signale.
- Registrierte elektronischen Fahrkarte (Ticketdaten).
- Berechnete Reiserouten.
Die Erfassung der Reisedaten beginnt mit dem Öffnen der Applikation und endet 5 Minuten nach Abschluss des Check-out-Vorgangs.
Angaben zum Smartphone:
- Smartphone: Marke und Model.
- Betriebssystem.
- Wifi Signale.
- Batteriestand.
Verarbeitungszwecke und -modalitäten.
Personendaten, die der Kunde über EasyRide übermittelt, werden für folgende Zwecke bearbeitet:
- Zur Bereitstellung der Applikationen für die elektronischen Fahrkarten und für die Zwecke des Kundendiensts. Ferner werden die Daten auch zur Missbrauchsbekämpfung bearbeitet (Ermittlung von unrechtmässig bezogenen Fahrten).
- Damit die nächste öffentliche Haltestelle vor dem Check-in erfasst werden kann, werden Ortungsdaten erfasst, wenn die Applikation im Vordergrund aktiviert ist. Diese Daten werden in temporären Log-Files auf dem Smartphone gespeichert und nur im Falle eines Check-ins an das System übermittelt, um die Reiseerkennung zu verbessern. Das verzögerte Abschalten der Erfassung von Aktivitäts- und Ortungsdaten dient der kontinuierlichen Verbesserung der Reiseerkennung und der Check-out-Warnung und damit der Optimierung der gegenüber dem Kunden erbrachten Dienstleistungen.
- Für die Weiterentwicklung der Applikation. Insbesondere werden die durch EasyRide erfassten Ortungs- und Aktivitätsdaten in nicht-anonymisierter Form während 12 Monaten genutzt, um EasyRide weiterzuentwickeln.
- Anonymisierte Reisedaten werden zur Verbesserung des Öffentlichen Verkehrsangebots und -tarifs sowie zu weiteren statistischen Auswertungszwecken verwendet.
Diese Reisedaten werden für Kundendienstleistungen zur Missbrauchsbekämpfung während 12 Monaten nach Abschluss der Reise aufbewahrt. Anschliessend erfolgt eine Anonymisierung dieser Daten, sodass keine Rückschlüsse auf die Kunden mehr möglich sind.
Vorbehaltlich der vorangehenden Bestimmung zur Aufbewahrung und sofern die SBB AG die Daten nicht zur Wahrung und Ausübung ihrer Rechte benötigt, hat der Kunde jederzeit das Recht, die Löschung seiner Reise- und übrigen Personendaten zu verlangen.
Allgemeine Angaben zum Kunden können auch nach Löschung in Sicherungskopien und temporären Datenbanken (Caches) gespeichert bleiben. Die finale Löschung geschieht beim Überschreiben der Sicherungskopien.
Mit dem entsprechenden Antrag auf Löschung verzichtet der Kunde ausdrücklich auf sein Recht, Kundendienstleistungen in Anspruch zu nehmen und seine Fahrten zu beanstanden.
Die Beziehung zwischen der SBB und dem Kunden untersteht ausschliesslich Schweizerischem materiellem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort, Letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Streitigkeiten ist soweit nicht durch das Gerichtsstandgesetz anders bestimmt Bern.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Applikation wenden Sie sich bitte an die auf SBB.ch aufgeführten Kontaktstellen bzw. den aufgeführten Kundendienst oder benutzen Sie das Kontaktformular in der App SBB Mobile oder SBB Preview.
Die jeweils gültige Version der AGB kann in der App SBB Mobile oder SBB Preview eingesehen werden.
Version 2.5, gültig ab dem 12. Dezember 2024.