Velo als kostenloses Handgepäck.
Ein zusammengeklapptes Faltvelo, ein demontiertes Velo in einer Tragtasche und andere Fahrgeräte gelten im öffentlichen Verkehr unter bestimmten Umständen als Handgepäck und können gratis befördert werden.
Wichtigste Voraussetzung ist, dass im Fahrzeug genügend Stauraum vorhanden ist und Durchgänge sowie Türen begehbar bleiben.
Voraussetzungen.
Knappe Platzverhältnisse.
Die Mitnahme von Velos und ähnlichen Fahrgeräten als Handgepäck kann bei knappen Platzverhältnissen nicht garantiert werden. Wenn eine geeignete und sichere Unterbringung nicht möglich ist, kann die Mitfahrt durch das Begleit- oder Fahrpersonal verweigert werden. Aus Sicherheitsgründen ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Grundsätzlich sind Velos und ähnliche Fahrgeräte, die als Handgepäck transportiert werden, in den dafür vorgesehenen Bereichen zu platzieren. Die markierten Bereiche für Kinderwagen, Rollstühle und Velos sind den entsprechenden Kundengruppen vorbehalten und müssen bei Bedarf freigegeben werden. Bei Postauto haben Personen im Rollstuhl sowie Kinderwagen grundsätzlich Vortritt.