Die Bedingungen für den berechtigen Gepäcktransport für Angehörige der Armee mit einem gültigen 1. Klasse-Marschbefehl sind auf dem Marschbefehl abgebildet.
An folgenden Bahnhöfen ist der berechtigte Gepäcktransport mit einem 1. Klasse-Marschfehl nicht möglich: Andeer, Bettmeralp, Bever, Blatten bei Naters, Celerina, Flims, Gornergrat, Grächen, Hasliberg-Wasserwendi, Lenk-Simmental, Lenzerheide, Leukerbad, Maloja, Melchsee-Frutt, Mörel, Münster VS, Müstair, Reckingen, Riederalp, Riffelalp, Riffelberg, Saas-Almagell, Saas-Grund, Samnaun Dorf, Savognin, Sils/Segl Maria, Silvaplana, Sörenberg, Unterbäch, Wiler (Lötschen), Zermatt Gornergrat Bahn
Maximales Gewicht für Gepäck und Skiausrüstung: 23 kg.
Verpackungspflicht.
Skis, Skischuhe und Snowboards können separat je Paar in einer entsprechenden Transporthülle des Öffentlichen Verkehrs verpackt werden. Die Transporthüllen können vorgängig an einem Bahnhof mit Reisegepäck oder bei der Aufgabe bezogen werden.
Private Ski- und Snowboardsäcke dürfen das Gewicht von 23 kg nicht überschreiten.
Velos und E-Bikes können in privaten Velotaschen oder in Velokoffern mit Rädern verpackt werden. Anderenfalls werden bei der Aufgabe die Transporthüllen des Öffentlichen Verkehrs verwendet.
Gegenstände dürfen nicht zusammengebunden werden.
Das zu transportierende Reisegepäck muss mit Namen, Adresse und Telefonnummer beschriftet und zweckmässig verpackt sein.
Gebührenfreie Lagerung: Am Ankunftstag sowie an den folgenden vier Tagen. Anschliessend für jeden weiteren Tag CHF 5.–.
Der Versand von Reisegepäck ist nur mit einem gültigen Fahrausweis für die ganze Beförderungsstrecke oder mit einem gültigen Jahresabonnement (GA, Halbtax, Streckenabonnement, Verbundabonnement, FVP, GA Night, Modulabonnement) möglich.
Der Versand von Reisegepäck ist ausgeschlossen, wenn es sich um gewerbliche Sendungen sowie private Gütersendungen ohne Reisebezug (z.b. verderbliche Lebensmittel wie Milch- oder Fleischprodukte, gekaufte oder bestellte Artikel, Handelsware, Umzugsgut usw.) handelt.
Die Haftung für Verlust, Minderung, Beschädigung und Verspätung richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) und der jeweils gültigen Verordnung des Bundesrates über die Personenbeförderung.
Das Reisegepäck Bahnhof zu Bahnhof wird vorwiegend auf der Schiene transportiert. Die Feinverteilung wird auf der Strasse ausgeführt. Die ÖV-Branche wickelt momentan den Gepäcktransport über alle Angebote hinweg durchschnittlich zu 70% auf der Schiene und zu 30% auf der Strasse ab.